Ticketsteuer sinkt, Agrar-Pauschalierung bleibt

Symbolbild
Symbolbild(c) APA (Alois Litzlbauer)
  • Drucken

Abgabenänderungsgesetz. Die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP haben sich auf eine Absenkung der Steuer auf Kurzflüge um einen Euro geeinigt. Die Bauern dürfen aufatmen: Ihre Steuerpauschalierung bleibt unangetastet.

Wien. Das Wetter war schlecht, das Essen gut und die Gespräche äußerst produktiv: Drei Stunden saßen Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) und Staatssekretär Josef Ostermayer (SPÖ) am Sonntag in einem Wiener Innenstadtlokal. Nach der Nachspeise waren einige der größten Brocken der Koalition aus dem Weg geräumt: von der Besetzungsfrage in der Nationalbank (siehe Seite 1) über die Strafbarkeit bei der Parteienfinanzierung (Seite 2) bis hin zu Ticketsteuer und Steuerpauschalierungen bei den Bauern.

Die ÖVP konnte sich mit ihrer Forderung nach einer Reduzierung der Steuer auf Flugtickets für Kurzflüge durchsetzen: „Spätestens“ ab Herbst soll die Steuer von acht auf sieben Euro sinken, heißt es aus ÖVP-Kreisen. Die Fluglinien ersparen sich so sechs Millionen Euro. Geld, das sie dringend benötigen: Laut Schätzungen des Branchenverbandes IATA dürfte sich das Minus der europäischen Fluggesellschaften heuer auf 882 Mio. Euro summieren. Grund dafür sind einerseits die hohen Rohölpreise, andererseits die Schuldenkrise in Europa.

Zittern vor dem Höchstgericht

Allein die AUA liefert pro Jahr 40 Mio. Euro unter dem Titel Ticketsteuer an den Staat ab. Wegen der Nähe zu Bratislava, das keine Steuer hat, könne man die Abgabe auch nicht zu 100 Prozent auf die Ticketpreise aufschlagen, heißt es bei der Lufthansa-Tochter.

Die Reduzierung um einen Euro war dringlich geworden, nachdem Deutschland seine Steuer Anfang des Jahres von acht auf 7,50 Euro verringert hatte. Die Steuer auf Flugtickets für die Mittelstrecke (20 Euro) und Langstrecke (35 Euro) bleibt gleich.

Aufatmen können nach dem Mittagessen auch die Bauern. Dem Vernehmen nach hat man sich darauf geeinigt, die Steuerpauschalierung für Landwirtschaften bis zu einem Grundstückseinheitswert von 100.000 Euro unverändert zu lassen. Die SPÖ hatte in der Vergangenheit auf einen niedrigeren Satz gedrängt, weil 100.000 Euro schon „verdammt groß“ sei, wie ein Mitarbeiter meinte: Die Summe entspricht einer Fläche von etwa 100 Hektar.
Bis zu dieser Grenze werden pauschal Einkünfte von 39 Prozent des Einheitswerts (also maximal 39.000 Euro) angenommen. Von diesem Betrag kann der Landwirt diverse Ausgaben (unter anderem Versicherungsbeiträge und Pachtzinsen) absetzen, der Endbetrag wird versteuert.

Die Bauern hoffen nun, dass die Regierung eine legistische Lösung findet, die vor dem Höchstgericht hält. Der Verfassungsgerichtshof hatte im April die Steuerpauschalierung für Wirte und Hoteliers (bis 255.000 Euro) als gesetzeswidrig aufgehoben. Die Bauern fürchten ein ähnliches Erkenntnis.

Die Frage, wie man die Einheitswerte berechnet, hatte zuletzt ÖVP-intern für Diskussionen gesorgt und war mit ein Grund für den Stillstand bei den Verhandlungen über die Steuergesetze. Die Regierung hat sich auf eine Neubewertung der Einheitswerte bis 2014 geeinigt. Die Landwirtschaftskammern schlugen vor, Förderungen in die Berechnung einzubeziehen. Das würde – grob gesagt – Großbauern in Niederösterreich bevorzugen, während Bergbauern in Tirol mehr bezahlen müssten. Der Vorschlag der Kammern werde wie geplant umgesetzt, hieß es gestern.

Die Neuerungen kommen in eine Novelle des Abgabenänderungsgesetzes, die demnächst in Begutachtung gehen soll.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.