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Für wen sich Heiraten auszahlt

12.06.2012 | 09:54 |  von Eva Steindorfer (DiePresse.com)

Damit es nach der Hochzeit kein böses Erwachen gibt, sollte man wissen, welche finanziellen Pflichten und Rechte eine Ehe mit sich bringt.

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Heiraten? Wozu? Immer mehr Paare in Österreich leben lieber ohne Trauschein zusammen. Dabei bietet die Ehe vor allem für den finanziell schwächeren Partner immer noch eine Reihe von rechtlichen Absicherungen. Denn in Österreich gilt für verheiratete Paare die Unterhaltspflicht. Wenn nur ein Partner Geld verdient, ist er rechtlich dazu verpflichtet, dem "haushaltspflichtigen" Partner 33 Prozent seines Nettoeinkommens zugänglich zu machen. Wer diesen Anteil nicht bekommt, hätte die Möglichkeit, ihn vor Gericht einzuklagen. "Das passiert in der Praxis aber kaum", sagt Astrid Deixler-Hübner vom Institut für Europäisches und Österreichisches Zivilverfahrensrecht. "Aber der Anspruch besteht."

Unterhalt für Kinder. Für jedes Kind verringert sich die Unterhaltspflicht an den Ehepartner um vier Prozentpunkte. Auch Zahlungsverpflichtungen aus geschiedenen Ehen mindern den Unterhaltsanspruch des jetzigen Ehepartners. Ein Beispiel: Der allein erwerbstätige Ehemann hat ein Nettoeinkommen von 2000 Euro im Monat. Er hat zwei Kinder und ist für seine geschiedene Ehefrau unterhaltspflichtig. Der jetzigen Ehefrau bleibt nach einem Abzug von acht Prozent für die Kinder und drei Prozent für die geschiedene Frau ein Unterhalt von 22 Prozent des Nettoeinkommens, das sind 440 Euro monatlich.

Wenn beide Partner erwerbstätig sind und den Haushalt gemeinsam führen, gilt die Faustregel: Dem schlechter verdienenden Partner stehen 40 Prozent des gemeinsamen Nettoeinkommens zu. In der Praxis wird dieser Anspruch erst wirksam, wenn einer der Partner doppelt so viel verdient wie der andere. Zum Beispiel: Die Ehefrau verdient 2000 Euro, ihr Mann 1500. Das Familiennettoeinkommen beträgt 3500 Euro. 40 Prozent davon sind 1400 Euro. In diesem Fall hat der Ehemann keinen Ergänzungsanspruch, da sein Einkommen ohnedies mehr als 40 Prozent des Familieneinkommens ausmacht.

Zumutbare Beschäftigung. Im Fall einer Scheidung bleibt der Unterhaltsanspruch bestehen, allerdings nur, wenn der unterhaltspflichtige Partner schuldig geschieden wird. "Das kommt nur mehr in etwa zehn Prozent der Fälle vor", sagt Deixler-Hübner. Außerdem muss der Unterhaltsempfänger, auch wenn er vor der Scheidung nicht erwerbstätig war, nach der Scheidung einer "zumutbaren Beschäftigung" nachgehen.

Bei einer gerichtlichen Scheidung mit gleichteiligem Verschulden bezahlt der Besserverdiener in der Praxis durchschnittlich zehn bis 15 Prozent seines Nettoeinkommens. Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird der Unterhalt individuell festgelegt. In manchen Fällen kann eine Scheidung auch finanzielle Vorteile bringen: etwa dann, wenn man früher für Investitionen des Ehepartners eine Bürgschaft eingegangen ist, also mit seinem Vermögen haftet, falls der Partner einen Kredit nicht zurückzahlen kann. Dann kann man nach der Scheidung einen Antrag auf Ausfallsbürgschaft stellen, das heißt: Man haftet erst, wenn der Expartner kein pfändbares Vermögen mehr hat. Wenn man das nicht macht, gilt bei Krediten die "Solidarhaftung". Die Bank kann sich aussuchen, wen sie zur Kasse bittet.

Dieses Schlupfloch gibt es für unverheiratete Paare nicht. Deshalb sei es „brandgefährlich“, sagt Deixler-Hübner, für den Partner finanziell zu bürgen, weil es keine Möglichkeit gibt, sich von dieser Bürgschaft zu befreien.

Ehevertrag. Wer ein großes Vermögen in die Ehe einbringt, sollte einen Ehevertrag abschließen. Für den weniger vermögenden Partner ist so ein Vertrag natürlich ein Nachteil. Wenn kein Vertrag vorhanden ist, wird das gemeinsame Vermögen im Fall einer Scheidung je zur Hälfte aufgeteilt. Das gilt seit 2010 nicht nur für Geld, sondern auch für Immobilien. Bei Krediten empfiehlt es sich, Haftungsfragen in den Vertrag aufzunehmen. Ein letzter Punkt, bei dem die Ehe Vorteile mit sich bringt, ist das Erbrecht: Unverheiratete Lebensgefährten haben keinerlei Erbanspruch, dieser muss testamentarisch verfügt werden. Einem Ehepartner steht jedoch, wenn es Kinder gibt, gesetzlich ein Drittel des Vermögens zu, bei Kinderlosigkeit zwei Drittel.

Teure Hochzeiten
Heiraten kann teuer sein. Die weltweit teuerste Hochzeit ist seit 1981 unangefochten jene von Lady Di und Prinz Charles, Kostenpunkt: 86 Millionen Euro. Auf Platz zwei liegt die Hochzeit von Vanisha Mittal,Tochter eines indischen Stahlmilliardärs, mit 51 Millionen Euro. Prinz William und Kate Middleton liegen mit rund 27 Millionen Euro abgeschlagen auf dem dritten Platz.

Das Magazin "Benchmark", aus dem dieser Text stammt, ist zum Preis von 3,90 Euro über die "Presse" bzw. in der Trafik erhältlich.

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24 Kommentare
Gast: Kaspar Hauser
10.08.2012 14:40
0 0

Lol!

"Der jetzigen Ehefrau bleibt nach einem Abzug von acht Prozent für die Kinder und drei Prozent für die geschiedene Frau ein Unterhalt von 22 Prozent des Nettoeinkommens, das sind 440 Euro monatlich."

Jetzt sollte man noch ausrechnen, wieviel dem Mann übrig bleibt. Viel kann das nicht mehr sein.

diese frage wurde mir tatsaechlich in dieser form von einem bekannten gestellt

warum heiratest du? was hat das fuer vorteile fuer dich?

um diese frage in ihrer gesamtheit zu begreifen, muss man erst einmal begreifen, wie das hirn eines mitteleuropaeers tickt. da wird spontan erstmal gar nichts entschieden, sondern erst nach langem abwiegen der vorteile und nachteile, diskussionsrunden und untersuchungsausschuessen eine entscheidung gefaellt, meistens basiert auf vertraegen mit ausnahmeregelungen, die den umfang des vertrages bei weitem uebertreffen. danach kann man untereinander die haende schuetteln und sich eines guten kompromisses gewiss sein, der beide seiten mit der gewissheit, etwas gutes vollbracht zu haben, erfuellt.

ich sage jetzt nicht, dass jeder spontan heiraten soll, aber jemand zu einem ehevertrag zu zwingen ist in etwa so, sich die ehepartner nach einkommen auszusuchen wo man dann persoenlich "vorteile" hat bei der trennung.

um einen mitteleuropaeer zum heiraten zu bewegen, muss sichergestellt werden, dass vorher die betriebsanleitung zur ehe genau studiert wurde, die faktenlage analysiert und ausgewertet wird und dann die einzelnen komponenten im zirkulaeren system exakt bewertet werden.

andernorts gibt es eine andere einstellung. zb im wilden westen: "we're americans! we don't plan, we do!" ;-))

kein wunder dass europaeer ein aussterbendes volk sind, global betrachtet.


Re: diese frage wurde mir tatsaechlich in dieser form von einem bekannten gestellt

Die Ehe selbst ist der wichtigste Wirtschaftsvertrag in Österreich - DAS Versorgungsmodell für schlecht bis gar nicht Verdienende. Und das völlig unstandardisiert, anders als Miet- oder Arbeitsverträge.
Das Versorgungsmodell Ehe wird in meinem Wiener Speckgürtelbezirk laut aussage Bezriksgericht in 50% der Fälle eingegangen, um nach einer mittelfristigen Scheidung finanziell noch immer Primarsgattin bleiben zu können. Inklusive der höchsten Rate an §38a SPG Mißbräuchen!
Die Ehe ist tot, daher sollte man von diesem Pferd absteigen.

d.h. welche Motivation hat nun der besser verdienende Partner von der Ehe?

Die Frage "Für wen sich Heiraten auszahlt" wird ja eigentlich nur zu ungenüge beantwortet.

Re: d.h. welche Motivation hat nun der besser verdienende Partner von der Ehe?

Nein: die Antwort ist: die Schlechterverdienern mit weniger vorehelichem Vermögen.

Gast: scp
13.06.2012 18:42
5 0

Unterhaltspflicht

Die Unterhaltspflicht gehört dringend neu geregelt. Die hatte einen Sinn in einer Gesellschaft in der Frauen sich tatsächlich ausschließlich um den Haushalt und die Kinder kümmerten und kein Erwerbseinkommen hatten.
Seit 50-50 ist das mit dem Haushalt hinfällig. Kinder gibts bei weitem nicht mehr in jeder Ehe. Und jeder Frau (selbst wenn sie zuvor Hausfrau war) ist es heute zuzumuten einen Job zu finden bzw. anzunehmen.

Noch dazu ist das Risiko einer Scheidung heute viel größer als früher; früher war die ganze Sache eher eine Ausnahmeregelung für den Notfall, heute gibt es doch kaum jemanden, der niemanden aus seinem Umfeld kennt, der geschieden ist und Unterhalt zahlen muss. Ich frage mich immer: warum sollte gerade ich um soviel klüger sein als die anderen? Waren die Paare, die die Scheidungsquote in Richtung 50% treiben soviel dümmer und blinder als ich? Waren die weniger verliebt? Kann ich mir nicht vorstellen ...

Für wen sich Heiraten auszahlt ?

meistens für die Frau

Antworten Gast: schreker
13.06.2012 20:47
9 0

Re: Für wen sich Heiraten auszahlt ?

Na, für die Frau zahlt sich meistens erst die Scheidung aus.

Re: Re: Für wen sich Heiraten auszahlt ?

Zur Scheidung mußm an vorher heiraten, daher stimmt die Aussage indirekt schon ;-)

Re: Re: Für wen sich Heiraten auszahlt ?

ein altes Sprichwort lautet: Lieber herr..... als heiraten.

und welche Vorteile ?

Ein Eheversprechen gibt man dem Partner, das braucht man dem Staat nicht wissen zu lassen. Eine Vaterschaft erkennt man an, wenn sie erwiesen ist. Im Rahmen des Eheversprechens an die Frau sorgt man für sie, in ihrer Abhängigkeit.
In einer solchen rechtlichen Bindung braucht man der Anwaltschaft und Justiz keine Prozente in beträchtlicher Höhe hin schieben, sollte eine Auflösung abzuwickeln sein; die sollen sonstwie für ihre Lebensfinanzierung sorgen.
Wäre ich heute jung, würde ich niemals über Einrichtungen des Staates heiraten. Dem Partner ein Versprechen abzugeben und es auch zu halten genügt.

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Helden

Und obwohl den Durchschnittsehemann die Scheidung unter die Armutsgrenze drücken kann, heiraten die meisten brav. Eben heldenhaft ...

"Für wen sich Heiraten auszahlt"

soso, heiraten muß sich also auszahlen...

Re: "Für wen sich Heiraten auszahlt"

ja, denn Ehe ist der wichtigste Wirtschaftsvertrag in Ö (copyright: BMWFJ)

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Recycling?

Da ist doch vor einigen Monaten fast genau der gleiche Artikel gebracht worden, und genau die gleichen Fehlinformationen sind schon damals bemängelt worden. Wo ist da die Qualitätssicherung?
http://diepresse.com/home/wirtschaft/boerse/meingeld/734713/Zahlt-sich-Heiraten-aus?from=simarchiv

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Re: Recycling?

Welche Fehlinformationen wären das denn?

14 0

Für wen sich Heiraten auszahlt

Für die Frauen!

Männer mit ein wenig Vermögen oder einem sehr guten Gehalt sollten auf keinen Fall heiraten, denn das kann ihren Wohlstand massiv gefährden.

SO ist das österreichische Eherecht, das aus dem Mittelalter stammt.

Übrigens gilt im Fall der Scheidung nicht die Teilung des Vermögens, sondern nur des während der Ehe erworbenen Vermögens,.. wohl zu viel ferngesehen ??


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...

die meisten heiraten im ausland und haben 2 namen, weil man dazu gezwungen ist - solche artikel sind wertlos...

Gast: hallo
12.06.2012 10:56
1 0

der artikle spart bares geld!!!

in österreich in eine ehe eingebrachtes vermögen unterliegt nicht der aufteilung.
in dem artikel geht es wohl um kalifornisches eherecht, wie ich es -das gebe ich zu- nur aus hollywood-filmen und tv-serien kenne.
danke für den artikel, wieder mal bares geld gespart, diesmal eben EUR 3,90 für das "benchmark"-magazin.

Re: der artikle spart bares geld!!!

tja nicht ganz: das voreheliche Vermögen bleibt eine erhalten, aber die Zinsen und Mieteinnahmen einer Wohnung/Haus sind zu teilen. D.h. besitzt man eine Wohnung, in der nicht der eheliche Haushalt geführt wird und renoviert diese während der Ehe z.B., darf man bei der Scheidung der Partnerin die Hälfte der Renovierungskosten noch einmal zusätzlich nachzahlen. Verkauft man das voreheliche Haus/Wohnung ist das ehelicher Zugewinn und zu teilen. So schnell ist voreheliches Vermögen durch eine Scheidung umverteilt!

Gast: 1. Parteiloser
12.06.2012 10:52
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Heiraten hat nur für Witwen, Witwer einen Sinn!

Mit den Kindern hat es kaum was zu tun, bei reifen Eltern sind auch Scheidungen kein wirkliches Problem, der Unterhalt auch nicht. Das ist doch vor allem ein Rechtsproblem, welches vom Gesetzgeber geschaffen wurde und von Rechtsverdreher werden dann die Klienten noch irre gemacht. Da geht dann die Rechtsverdrehung vor jede Vernunft, die Beteiligten des Rechtsstaates rauben dann die emotionell geladenen Scheidungskandidaten aus. Das Recht, und die Rechtspraxis, die machen viel mehr Schaden als diese für die Menschen leisten!

Dem Totalversagen der Rechtslage und dem Rechtsstaat kann man nur durch Vermeidung einer staatlichen Verehelichung entkommen.

Rechtlich erheblich begünstigt sind aber die Witwen / Witwer. Das gilt besonders für die Witwen / Witwer von Beamten und beamteten Ruhegenießern. Der Idealfall wäre eine Verheiratung eines hohen Altbeamten mit einem jungen Mädchen. Wenn diese Witwe wird, dann kassiert die ein Leben lang einfach nur noch irre Bezüge. Das hat Österreich auch schon nach dem Ableben eines Präsidenten sehen können.

Die Besserstellungen bei den Rechtsansprüche von Witwen / Witwern wären der einzige Grund eine staatliche Verehelichung zu machen.

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Re: Heiraten hat nur für Witwen, Witwer einen Sinn!

5000 EURO Witwenpension von 25 bis 85 Jahre für die junge Beamtengattin sind schon eine feine Sache. Wer kann sonst mit 25 in Pension gehen?

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Re: Heiraten hat nur für Witwen, Witwer einen Sinn!

Strimmt,

die Verehelichung einer jungen Frau mit einem alten Beamten mit hoher Pension ist wirklich der einzige sinnvolle Grund zu heiraten ;-)

Antworten Antworten Gast: Gruftmaus
14.06.2012 12:21
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Re: Re: Heiraten hat nur für Witwen, Witwer einen Sinn!

Yupp!
Aber 100 sollt er auch nicht grad werden. :)

Hobbyökonom