Nach Ansicht des Lufthansa-Tochter AUA ist nach dem Betriebsübergangs am 1. Juli nur noch der Betriebsrat der Tyrolean offizieller Ansprechpartner. Das will der AUA-Betriebsrat mit der Klage verhindern. Das sagte der Anwalt der AUA-Fliegenden, Roland Gerlach. Die beiden Betriebsräte von AUA und Tyrolean sollen zumindest vorerst weiter für die jeweilige Belegschaft Ansprechpartner bleiben. Es könne nicht sein, dass die 2300 Piloten und Flugbegleiter der AUA von der kleineren Tyrolean (950 Fliegende) vertreten werde, so Gerlach. Der AUA-Betriebsrate fordert deshalb, dass nach dem 1. Juli bei einer konstituierenden Sitzung ein gemeinsamer Betriebsrat einberufen wird.
Auch der AUA-Betriebsratschef Karl Minhard hält das für einen "Schwachsinn, was da passiert", wie er am Dienstag der APA sagte. "Das ist kein Betriebsübergang, sondern ein Merger." Der Tyrolean-Betriebsrat sehe offensichtlich die "Chance, sich Sachen zu holen, die ihnen nicht zustehen". Für Minhard seien die Tyrolean-Kollegen nicht legitimiert, das fliegende Personal der AUA zu vertreten. Außerdem würde der Tyrolean-Betriebsrat beim vom Management angesetzten Betriebsübergang mitspielen und "kapieren nicht, dass sie die Nächsten sind".
Durch eine einstweilige Verfügung rechnet Gerlach in den "ersten Julitagen" mit einer vorläufigen Entscheidung. Der Antrag soll entweder diese oder nächste Woche vor Gericht eingebracht werden. Dies sei nicht früher möglich gewesen, weil die AUA das erst jetzt gesagt habe, so Gerlach.
Tyrolean: "Wollen nicht AUA-Flugzeuge stürmen"
Der Tyrolean-Betriebsrat strebt in einer Stellungnahme gegenüber der APA eine gemeinsame Belegschafts-Vertretung an. Die Situation sei juristisches Neuland, man will ebenfalls Rechtsmeinungen dazu einholen. Tyrolean-Betriebsrats-Sprecherin Alexandra Patzal: "Es ist nicht unser Ziel, die AUA-Flugzeuge zu stürmen und die Cockpitplätze der AUA-Kollegen streitig zu machen."
Der Tyrolean-Betriebsrat lieferte der Gewerkschaft und dem AUA-Management am Montag einen ersten Vorschlag, wie der neue geplante Konzernkollektivvertrag aussehen könnte. Es handle sich dabei um eine Diskussionsbasis "weil sich seit Monaten nichts bewegt hat", wurde betont. Der Vorschlag sieht eine neue Aufteilung der Flugzeugflotte und ein neues Senioritätsprinzip (Karrieremodell für Piloten und Flugbegleiter) vor. Der AUA-Vorstand hat sich von dem Vorschlag distanziert. Ein neuer Kollektivvertrag für das ganze Bordpersonal sei das erklärte Ziel des Managements. Wie und wann dieser Kollektivvertrag für den für den zur Lufthansa gehörenden AUA-Konzern entstehen soll, sei bisher nicht thematisiert worden, schrieb der Vorstand. Man appelliert daher an die Arbeitnehmervertreter, ein Verhandlungsteam zu benennen.
Klage wegen Betriebsübergang
Neben der Betriebsrats-Angelegenheit bereitet Gerlach für die Gewerkschaft vida eine Klage vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) vor. Der Antrag, der nächste Woche eingebracht wird, soll klären, ob der Betriebsübergang überhaupt zulässig ist. Nach Gerlachs Rechtsansicht dürften sich die Arbeitsbedingungen bei einem Betriebsübergang nicht verschlechtern. Außerdem klagt Gerlach für scheidende, aber auch für Piloten und Flugbegleiter, die trotz des Betriebsübergangs geblieben sind, Pensionsabfindungen und fehlende Beträge von der AUA ein.
(Ag.)
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