Karlstetten. „Strengstes Stillschweigen“ lassen sich Politiker nur sehr, sehr ungern auferlegen. Genau dazu verpflichtet die 19 Gemeinderäte der niederösterreichischen Ortschaft Karlstetten aber ein Vergleich mit der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien (RLB), die bei einer Gemeinderatssitzung am Dienstagabend von der absoluten ÖVP-Mehrheit abgesegnet worden ist.
Die Vereinbarung, die der „Presse“ vorliegt, zwingt die Gemeinde im St. Pöltner Umland, der RLB bis 2017 in mehreren Tranchen 716.946 Euro zu überweisen – kein Zuckerschlecken für die 2078-Einwohner-Ortschaft, die im ordentlichen Haushalt 2010 gerade einmal 2,3 Millionen Euro Einnahmen aufweist. Dafür darf Karlstetten aus einem Vertrag aussteigen, der die Gemeinde noch viel teurer zu stehen kommen könnte.
Was war passiert? Karlstetten hat, wie viele andere Gemeinden auch, mit öffentlichen Geldern spekuliert – und verloren. 2005 hat die RLB der Gemeinde einen „EUR-CHF Resettable Swap“ vorgeschlagen – grob gesagt tauscht die Gemeinde damit Zinszahlungen für einen ihrer offenen Kredite gegen Zahlungen, die auf dem Euro-Franken-Wechselkurs basieren. Ein klassisches Spekulationsgeschäft – profitabel, solange der Euro besser steht als der Schweizer Franken.
RLB trägt Hälfte des Verlusts
„Ganz verstanden habe ich das Geschäft damals nicht“, gesteht ein Karlstettner Funktionär, der 2005 über den Abschluss zu befinden hatte – aber im Glauben, dass die Gemeinde jederzeit aussteigen könnte, stimmte er dann doch zu. Die wirtschaftliche Situation schien gut, der Gemeinderat beschloss den Swap Anfang 2006 einstimmig – der Euro-Franken-Wechselkurs stand damals bei 1:1,5.
Zunächst entwickelte sich das Geschäft gut, die Gemeinde lukrierte rund 70.000 Euro. Dann begann der Wechselkurs 2007 von einem Rekordniveau (1:1,7) abzustürzen: Heute steht er bei 1:1,2 – und Karlstetten schuldet der RLB 1,4 Mio. Euro. Wie es mit dem Swap, der planmäßig bis 2016 liefe, weitergeht, wagt angesichts „nicht vorhersehbarer Ereignisse“, wie es in dem Vergleich heißt, nicht einmal die RLB vorherzusagen.
Die Gemeinde fühlte sich über den Tisch gezogen: Ein schneller Ausstieg ohne Verlust war in dem Vertrag nämlich doch nicht vorgesehen. In der Folge wurde verhandelt, wie die Situation zu bereinigen sei – „auf höchster Ebene“, wie es Raiffeisen-Kommunalberater Christian Pelzmann im Karlstettner Gemeinderat formuliert. Das Ergebnis: jener Vergleich, dem der Gemeinderat am Dienstag zugestimmt hat. Die RLB übernimmt die Hälfte des Verlustes von 1,4 Mio. Euro – die andere, eben 716.946 Euro, die Gemeinde.
Politisch brisanter Teilaspekt: Wer die „höchste Ebene“ war, mit der der Vergleich ausverhandelt wurde, bleibt offen – dass das Land Niederösterreich involviert war, liegt aber nahe: Einerseits ist Karlstetten beileibe nicht die einzige Gemeinde, die wegen Spekulationsgeschäften mit der RLB über Kreuz ist: Deren Sprecher Peter Wesely bestätigt Bemühungen, mit 16 weiteren niederösterreichischen Gemeinden „individuelle Lösungen“ anzustreben. Von St. Pölten und Bruck an der Leitha sind sogar Klagen anhängig. Weitere Details könne man „aufgrund des Bankgeheimnisses“ aber nicht preisgeben, so Wesely zur „Presse“.
Land: Unterstützung auf Umwegen
Ein pikantes Detail kommt im Karlstettner Gemeinderat am Dienstagabend zur Sprache: Bürgermeister Anton Fischer (ÖVP) deutet an, dass das Land der Gemeinde in den kommenden Jahren 300.000 Euro an Bedarfszuweisungen in Aussicht gestellt habe, um den Schaden durch die Vergleichszahlung zu mildern. Bei einem Gespräch des Bürgermeisters und eines weiteren Gemeinderates im Büro des Finanzlandesrates Wolfgang Sobotkas (ÖVP) habe es eine entsprechende Zusage gegeben – freilich nur mündlich.
Mit gutem Grund: Der Einsatz von Bedarfszuweisungen zum Ausgleich von Spekulationsverlusten ist illegal. Weswegen der Bürgermeister in der Sitzung (und gegenüber der „Presse“) offiziell betont, es gebe „keinen Zusammenhang zwischen dem Geschäft und den Bedarfszuweisungen“. Die Zuweisungen würden für Bauprojekte der Gemeinde in Aussicht gestellt. Der Zwischenruf eines Funktionärs „Also ein rechtlicher Umweg“ bleibt aber unwidersprochen.
Ungewohnt verschwiegen gibt sich zu dem Thema übrigens auch eine andere Stelle: Eine „Presse“-Anfrage in Sobotkas Büro blieb am Mittwoch unbeantwortet.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.06.2012)
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