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Staatsanwalt prüft Geldflüsse von Grassers Eltern an KHG

21.06.2012 | 16:05 |   (DiePresse.com)

Den Ermittlern ist die Herkunft von 780.000 Euro unklar. Die Geldflüsse sind wegen einer Geldwäscheverdachtsmeldung der Meinl Bank bekannt geworden.

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In der Causa um Ex-Finanzminister Karl Heinz Grasser nimmt die Finanz nun auch die Eltern von Karl Heinz Grasser unter die Lupe, schreibt das am Freitag erscheinende "Format" laut Vorabbericht vom Donnerstag. Es geht um Bargeldbeträge über insgesamt 830.000 Euro, die von November 2005 bis September 2010 bei der Raiffeisen Bezirksbank Klagenfurt "zugunsten von Mag. Karl-Heinz Grasser von dessen Eltern eingezahlt wurden", zitiert das Magazin aus einem Polizeibericht vom 21. Mai 2012 an die Korruptionsstaatsanwaltschaft. Diese Geldflüsse sind aufgrund einer Geldwäscheverdachtsmeldung der Meinl Bank bekanntgeworden, die Ermittler können deren Herkunft größtenteils nicht nachvollziehen.

Eigentlich wollten die Ermittler Christa und Karl Grasser, die als Einzahler auf den Bankbelegen angeführt seien, zur Mittelherkunft als Zeugen befragen, geht laut Bericht aus einem Polizeibericht vom 10. April 2012 hervor. Von einem Raiffeisen-Banker hätten sie wissen wollen, warum bei den Cash-Einzahlungen "keine Identifizierungsmaßnahmen getroffen (bzw.) der wirtschaftliche Hintergrund nicht geprüft wurde".

Grasser-Vater verweigerte Aussage

Karl Grasser (73) habe aber die Aussage mit Verweis auf seinen Angehörigenstatus verweigert, und der RBB-Banker habe sich auf das Bankgeheimnis berufen. Die RBB Klagenfurt habe sich danach beim Oberlandesgericht (OLG) Wien über die Befragung beschwert, was die Korruptionsstaatsanwaltschaft am 1. Juni 2012 zu folgender Stellungnahme veranlasst habe: "Es sei nochmals wiederholend bemerkt, dass Mag. Grasser das Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung angelastet wird und die Überprüfung der von seinen Eltern bei der RBB Klagenfurt zur Überweisung an ihn einbezahlten Barbeträge zur allfälligen Aufdeckung weiterer unversteuerter Einnahmen eine den Denkgesetzen entsprechend logische Ermittlungsannahme darstellt." Aus Sicht der Staatsanwälte werden die Ermittlungen unnötig behindert, schreibt das "Format". "Zumal schon der gewählte Vorgang einer Einzahlung zur anschließenden Weiterüberweisung in Zeiten des Telebanking die Vermutung nährt, dass die Herkunft der Gelder verschleiert werden soll", zitiert das Magazin weiter aus dem Bericht.

Den bisherigen Erhebungen zufolge "konnte die Herkunft von insgesamt 780.000 Euro der in der Verdachtsmeldung der Meinl Bank AG angeführten 830.000 Euro nicht nachvollzogen werden", stehe in dem Polizeibericht vom 10. April 2012 geschrieben. "Dazu wird bemerkt, dass im Zeitraum vom 24. Februar 2006 bis 29. September 2008 vom Konto Hypo Investmentbank Liechtenstein, Nr. 800.415, welches nach den bisherigen Ermittlungen Mag. Karl-Heinz Grasser zuzuordnen ist, ein Betrag von insgesamt 624.000 Euro (ohne Spesen) in 16 Tranchen bar abgehoben wurde." Grasser-Anwalt Manfred Ainedter widersprach: Die Herkunft des Geldes sei „minutiös nachgewiesen worden“. Die Finanz jedenfalls interessiert sich laut "Format"-Informationen für die Herkunft der 780.000 Euro.

Grasser: Vom Autohändler zum Steuersparer

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Finanz über Spekulationsgewinn informiert

Das "Format" zitiert weiters aus einem Schreiben der Meinl Bank an die Großbetriebsprüfung Wien am 11. Mai 2012, in dem sie die Finanz über einen Spekulationsgewinn von 64.710 Euro informiere. Es geht hier um das berühmte Schwiegermuttergeld - jene 500.000 Euro also, die Grasser laut Eigenangaben für seine Schwiegermutter im Geldkoffer von der Schweiz nach Österreich gebracht hat und die zunächst in Meinl-Fonds und dann via Ferint AG in Genussscheine der Kärntner Hypo Alpe Adria investiert wurden. Die Meinl Bank merkt dazu gegenüber der Finanz laut "Format" an: "Auf dem Konto der Ferint AG (wurden) zwischen 14. Juli 2005 und 12. Februar 2010 insgesamt 64.710,42 Euro an steuerlich relevanten Spekulationsgewinnen erzielt. Wem diese allenfalls in Österreich steuerpflichtigen Spekulationsgeschäfte zuzurechnen sind, entzieht sich unserer Kenntnis."

Der Hypo-Einstieg erfolgte laut "Format" Ende 2006, der Exit 2007. Ausgezahlt sei der Hypo-Gewinn von 263.000 Euro aber erst 2008 worden. "Ob die von der Berlin & Co Capital Sarl gehaltenen Aktien an der Hypo Alpe-Adria Bank steuerlich allenfalls direkt den dahinterstehenden Genussscheininvestoren zuzurechnen waren (oder) die Überweisung des Abschichtungsguthabens für die Genussscheine lediglich hinausgeschoben wurde, um den Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist abzuwarten, können wir nicht beurteilen", schreibt die Meinl Bank dem Magazinbericht zufolge. Dies müsse das Finanzamt nun prüfen; die Spekulationsgewinne seien noch nicht deklariert worden.

 

 

(APA)

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46 Kommentare
 
12
Gast: zufälle gibt es
22.06.2012 17:53
1 0

die gibts gar nicht

so ein zufall aber auch, dass die meinl bank damals mit der freundin des finanzministers eine zugegeben fesche staatskommissarin erhalten und obwohl eine eher kleine bank, aufeinmal das volle augenmerk einer systemrelevanten bank durch den finanzminister genossen hat

Seevilla Maria Wörth/otok

ein Glaspalast , der früher eine Bruchbude war...nun wohnt der Vater samt Anhang drinnen, der wiederum machte vor Jahren mit seiner Autofirma pleite.....da wird man wohl nachdenklich oder ??

Schüssel macht sich mit der Verteidigung Grassers immer öfters zu dessen Komplizen

Wenn man das liest, wird man ein weiteres Mal in seiner Ansicht bestätigt, dass Schüssel und Grasser zu keiner Zeit ein Segen für Österreich waren und nun endgültig zum Fluch für unser Land geworden sind.
Anlass genug sollte dieser Bericht sein, dass Schüssel endlich auch zum Fall für den Korruptions-U-Ausschuss werden müsste. Dort wäre er zu befragen, ob er blind und taub war, dass er von den grauenhaften Vorgängen in seiner Regierung überhaupt nichts mitbekommen hat. Denn als einzige Alternative dazu bliebe die Annahme, dass ihm das geistige Erfassungsvermögen fehlte, um das zu erkennen.
Völlig unverständlich ist aber und den Verdacht der Komplizenschaft legt nahe, dass Schüssel trotz allem noch Verständnis für seinen Amigo, den Grasser, aufbringt. Sogar Mitleid für dieses "arme Hascherl" ist zu erkennen, wenn Schüssel meint, die Justiz sekkiere mit ihren Einvernahmen und Erhebungen unnötig den Garanten dafür, dass er sich mehr als eineinhalb Jahre als Bundeskanzler halten konnte. Viel eher eine Schutzbehauptung für sein eigenes Versagen kann das nur sein als ein Angriff auf die Justiz. Völlig unqualifiziert wäre dieser auch.
Grasser brauchte eben mehr Zeit, um sich selbst als Fleich und Blut gewordene Unschuldsvermutung aufbauen zu können. Das nimmt ihm außer Schüssel aber niemand mehr ab.
Schon deshalb ist das Verdienst der österreichischen Wähler nicht hoch genug anzusetzen, als sie 2006 die beiden mit Schimpf und Schande aus der Regierung jagten.

Gast: hulla
22.06.2012 09:22
6 0

hup

besitzt dieser mensch eigentlich einen cent, bei dem zweifelsfrei klar ist, wo der her kommt? ...

Re: hup

Diese und ähnliche Zweifel plagen mich auch. Daher müsste es mit dem Teufel zugehen, wenn man KHG nicht irgendwo festnageln könnte, um ihn gesiebte Luft atmen zu lassen.

1 0

ich habe geglaubt

daß hohe bankeinlagen,also über 100000€,erklärt werden müssen.wie kann sich da der bankangestellte auf das bankgeheimnis berufen?wenn die erklärungspflicht nur der bank gegenüber bestünde und diese dann alles für sich behalten kann,wo ist da der sinn?
was mich so aufregt ist die dreistigkeit mit der hier alles abgestritten wird.mittlerweile sind es schon dutzende barabhebungen u. einzahlungen von denen ich gelesen habe.niemand macht das bei so hohen geldbeträgen.

0 0

Re: ich habe geglaubt

tja, so tickt unsere Justiz eben !

Jeder Private der seine Erlagscheine aufgibt muss sich identifizieren, über 500.- sogar ausweisen ...... für unsere "Eliten" gelten eben leider andere Gesetze, obwohl vor dem Gesetz angeblich alle gleich sein sollen ?

Wer weiterhin an Grassers Unschuld glaubt und meint all das diene allein der Ablenkung, hat selbst nicht alle Tassen im Kastel.

Gast: b754
21.06.2012 21:21
10 2

und er ist immer noch nicht in u haft

zu wieviel sind die tierschützer verurteilt worden?

1 0

Re: und er ist immer noch nicht in u haft

du verstehst noch immer nicht wie österreich funktioniert!

Gast: Get
21.06.2012 20:29
3 2

Sofort einsperren oder gehen lassen

Wie permanent Politik mit Grasser gemacht wird wirft kein gutes Bild mehr auf unsere Justiz.
Aber nach dem Freigang von Elsner wundert sowieso keinen mehr was.

Da köönen noch so viele Beerichte über KHG erscheinen..


...aber solange keine Anklage erfolgt, sind das eben nur nette G´schicherterln und haben überhaupt keine Substanz.

Defacto arbeitet die Zeit für Grasser.

0 0

Re: Da köönen noch so viele Beerichte über KHG erscheinen..

das sind keine netten g'schichterln ohne substanz,sondern die bausteine einer anklage.

Gast: machmuss verschiebnix
21.06.2012 19:11
4 12

Kann mirnicht vorstelllen, daß jemals in der Geschichte irgendwer mehr Sekkiert worden wäre, als KHG


Dieses (wie alle anderen) Unrechts-Kampagnen, welche die
Linken vor allem in den letzten 20 Jahren lanziert hatten,
werden sich eines Tages rächen, so gewiß wie Wasser
abwärts rinnt !Ω!

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Re: Kann mirnicht vorstelllen, daß jemals in der Geschichte irgendwer mehr Sekkiert worden wäre, als KHG

also ich bin ganz sicher KEIN Linker, glaube aber auch NICHT an den armen unschuldig verfolgten KarlHeinz, der allein wegen seines umfangreichen Wissen noch nicht einsitzt !

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Re: Kann mirnicht vorstelllen, daß jemals in der Geschichte irgendwer mehr Sekkiert worden wäre, als KHG

riechen sie nichts?

Re: Kann mirnicht vorstelllen, daß jemals in der Geschichte irgendwer mehr Sekkiert worden wäre, als KHG

Woher hat Ihr KHG seine Millionen?

Er spielt zwar immer wieder im Casino Velden mit seiner Schwiegermutter,aber größere Gewinne waren da nicht drin.

warum sitzt der khg noch nicht in u-haft?

ist unsere justiz wirklich so korrupt ? es ist uu befürchten

3 4

Re: warum sitzt der khg noch nicht in u-haft?

Ganz im Gegenteil, die würden gerne, aber der Rechtsstaat fordert, dass es auch Belege und nicht nur Verdacht gibt.

Der Fall wäre an sich schon eine Sache für den Menschrechtsgerichtshof. Das ist nur noch blindwütige Verfolgung.

Re: Re: warum sitzt der khg noch nicht in u-haft?

Machen Sie sich nicht lächerlich. Aufgrund der bisher gefundenen BELEGE und Dokumente ergibt sich eine Verdachtslage, die in anderen Fällen längst zur Untersuchungshaft gereicht hätte.
Sollten Sie zu selbständiger Gedankenarbeit fähig sein, dann verraten Sie doch, was die Eltern dazu bewogen hat, 800 TEUR "bar" auf das Konto ihres Liebkinds einzuzahlen.
Sollten Sie darüber hinaus noch eine leise Ahnung davon haben, wie in der großen und weiten Welt der Korruption und Steuerhinterziehung Schwarzgeld zu Weißgeld wird, dann wird Ihnen bei der zitierten Vorgangsweise ein Licht aufgehen.

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Re: Re: Re: warum sitzt der khg noch nicht in u-haft?

Was geht das irgenwen etwas an, was Eltern ihren Kindern aufs Konto überweisen? Das ist ja der pure Kommunismus, was Sie da propagieren.

Re: Re: Re: Re: warum sitzt der khg noch nicht in u-haft?

Zum mangelnden Denkvermögen gesellt sich nun auch die fehlende Lesefähigkeit. Das Problem ist eben nicht eine Überweisung, sondern "Bareinzahlungen" in Höhe von insgesamt 800 TEUR. Erstens ist dies extrem untypisch und unwahrscheinlich, wenn man einen gesetzeskonformen Hintergrund unterstellt, zweitens wird sich Herr Papa die Frage gefallen lassen müssen, woher er das Geld hat. Geht niemanden etwas an? Ja, in einer Republik, in der Korruption und Falottentum das Maß aller Dinge sind. Sie müssen sich in unserer Republik in ihrem jetzigen Zustand ja irrsinnig wohl fühlen. Und Sie meinen, die Verfolgung von Straftaten wäre ein kommunistischer Akt?

0 0

Re: Re: Re: Re: Re: warum sitzt der khg noch nicht in u-haft?

Aha, ist es eine Straftat, Geld auf ein Konto einzuzahlen? Ist es verdächtig Bargeld zu haben? Darf man nichts tun, was untypisch ist? Da es ja keine Straftat ist, gibt es da ja nichts zu verfolgen. Oder haben Sie einen Hinweis darauf?

Antworten Antworten Antworten Gast: Peeperkorn
22.06.2012 09:24
1 0

Re: Re: Re: warum sitzt der khg noch nicht in u-haft?

Dringender Tatverdacht reicht für U-Haft nicht. Lesen Sie die Strafprozessordnung und wenn Sie sie verstehen, werden Sie dann wissen, dass auch ein Haftgrund (Fluchtgefahr, Tatbegehungsgefahr, Verdunkelungsfefahr) vorliegen muss. Fluchtgefahr wird man bei KHG nicht erblicken können. Vedunkelungsgefahr ehr schon, aber die geht nur für 2 Monate. Tatbegehungsgefahr ist auch nicht so leicht zu argumentieren. Auch wenn viele den KHG in U-Haft haben möchten: So einfach ist das eben nicht.

Re: Re: Re: Re: warum sitzt der khg noch nicht in u-haft?

Natürlich haben Sie mit dem Haftgrund Recht. Aber dieser wäre mit Verdunkelungsgefahr und Fluchtgefahr (Ja, doch!) schon längst gegeben gewesen. Aber letztlich geht es um eine fundierte Anklage, die bei zu erwartetem Schuldspruch mit einer langjährigen Haftstrafe erfolgreich abgeschlossen werden sollte.
Und für eine fundierte Anklage liegt doch schon einiges bereit.
Wenn der oberste Staatsanwalt es nur wollte....

Gast: gasti
21.06.2012 18:54
9 0

Den Ermittlern ist die Herkunft von 780.000 Euro unklar

was ist daran unklar? ein paar huntertausender liegen doch immer im wäschekorb zwischen den schmutzigen socken

Antworten Gast: Uwe Gustl
22.06.2012 10:35
0 1

Re: Den Ermittlern ist die Herkunft von 780.000 Euro unklar

typisch Össi..alles nur Neidhammel
warum nimmt man sich nicht die Bankster vor..oder die Versicherungen..oder die Supermanager ..da geht es laufend um grössere Beträge
klar so arme Leute mit max 2T im Monat können da nur träumen..daher soviele Lottospieler
jammern aber selber nix sparen,nur konsumieren und Konten überziehen..
diese Leute sparen sich das Geld vom MUND ab..
es gilt wie immer die UV

 
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Hobbyökonom