Wien/Weber. Polizze, regelmäßige Mitteilungen über Kontostände und daneben eine Fülle von weiteren Erklärungen: Die schriftliche Kommunikation mit dem Anbieter dürfte bei vielen Versicherungskunden mehr als einen Aktenordner füllen. Das soll ab 1. Juli der Vergangenheit angehören. Ab dann erlaubt es das Gesetz den Versicherungen nämlich, Polizzen und alle anderen Informationen auch auf elektronischem Weg zu übermitteln.
Automatisch passiert jedoch gar nichts. Der Versicherungskunde muss ausdrücklich zustimmen, dass er alle Mitteilungen seiner Versicherung nur noch elektronisch erhalten möchte. Auch dürften nicht alle Versicherer gleich diese Option anbieten.
14 Tage Zeit zum Rücktritt
Einzig die Erstpolizze bei der Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Pensionsversicherung muss weiterhin in Papierform übermittelt werden. Um sicherzugehen, dass die Versicherer ihren Informationspflichten nachkommen, müssen zudem gewisse vorvertragliche Informationen an den Versicherungsnehmer „übermittelt“ werden, zumindest per E-Mail. Das einfache Bereitstellen auf einer Internetseite reicht nicht.
Neu ist auch das für Verbraucher vorteilhaftere Rücktrittsrecht. Ohne Angaben von Gründen können Kunden – anders als jetzt – innerhalb von 14 Tagen von ihrem Vertrag zurücktreten. Diese Frist läuft ab dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein und alle dazugehörigen Informationen erhalten hat.
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