WIEN. Der seit mehr als zweieinhalb Jahren in U-Haft sitzende 74-jährige Ex-Bawag-Generaldirektor Helmut Elsner könnte schon bald erneut auf Rehabilitation geschickt werden. Schon von Anfang April bis Anfang Mai 2007 befand sich der mittlerweile im Bawag-Prozess erstinstanzlich zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilte Ex-Banker nach einer Herzoperation im Kärntner Kur- und Rehabzentrum Althofen.
Nun wird dem Langzeit-U-Häftling von der Krankenabteilung der Justizanstalt Wien-Josefstadt bescheinigt, dass ein erneuter Rehab-Aufenthalt aus medizinischer Sicht zu empfehlen ist. Der Bericht sei zwar „sehr vorsichtig“ gehalten, heißt es aus Justizkreisen. Aber man werde, wenn das Schreiben noch etwas „nachgeschärft“ werden sollte, dem Wunsch der Ärzte Rechnung tragen müssen.
„Wenn eine weitere Rehabilitation lege artis ist, werden wir ihm das geben müssen. Wir können ihn nicht an der Gesundheit strafen“, sagt der Leiter der Strafvollzugsdirektion in Wien, Karl Drexler. Offen sei dann noch, ob Elsner erneut nach Kärnten gebracht, oder ob er im Raum Wien versorgt werde. In Althofen hatten sich bewaffnete Justizwachebeamte in einem Raum neben Elsner einquartiert. Die Bewacher arbeiteten im Schichtdienst und trugen weiße Mäntel, um andere Patienten des Zentrums nicht zu irritieren.
Im Februar 2007 war Elsner im Wiener AKH von einem Ärzteteam unter der Leitung des international bekannten Chirurgen Ernst Wolner operiert worden. Drei Bypässe wurden im Rahmen eines mehrstündigen Eingriffs gelegt.
Der Aufenthalt im Kurzentrum Althofen hatte zu wütenden Protesten der Kärntner Politik geführt. Ohne Rücksicht auf die Unschuldsvermutung hatte der damals amtierende, inzwischen verstorbene Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (BZÖ) die damalige Justizministerin Maria Berger (SP) brieflich aufgefordert den „Wirtschaftskriminellen“ aus Kärnten „abzuziehen“. Die Kärntner SPÖ hatte Elsner zu einer „Persona non grata“ erklärt, die Kärntner ÖVP fürchtete um den Ruf des Urlaubslandes Kärnten.
Seit Februar 2007 sitzt Elsner in U-Haft. Staatsanwaltschaft Wien, Oberstaatsanwaltschaft Wien, das Straflandesgericht und das Oberlandesgericht (OLG) Wien sowie der Oberste Gerichtshof (OGH) nehmen Fluchtgefahr an. Das am 4. Juli 2008 verkündete Urteil im Bawag-Prozess, neuneinhalb Jahre Haft wegen Untreue und schweren Betruges, ist nicht rechtskräftig. Heute, Freitag, endet die Rechtsmittelfrist. Elsner-Anwalt Elmar Kresbach bringt Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.
Ein Schuldspruch fix
Indessen wurde ein Untreue-Schuldspruch an einer Nebenfront sehr wohl rechtskräftig. Wie berichtet hat der OGH Elsners Nichtigkeitsbeschwerde in Sachen „Plastiksackerl-Kredit“ zurückgewiesen. Grund der Verurteilung war unter anderem das „Verschenken“ von Bawag-Geldern (angeblich in einem Plastiksackerl oder in einer Plastiktasche), Gesamtschaden 700.000 €, an Ex-„Konsum“-Chef Hermann Gerharter.
Die verhängte Strafe, zweieinhalb Jahre Haft, muss noch vom Oberlandesgericht überprüft werden. Wird sie rechtskräftig, gilt sie wegen der in U-Haft abgesessenen Zeit als verbüßt. Das Argument, die U-Haft selbst dauere schon viel zu lang, würde dann wegfallen – da die „U-Haft-Uhr“ fast wieder auf Null zurückgestellt würde.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.09.2009 )
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