Gegen Länderspekulanten hilft nur volle Transparenz

(c) APA HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER)
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Das Land braucht kein nebuloses Spekulationsverbot, sondern Transparenz und realitätsnahe Bilanzierung. Länder und Gemeinden wollen das nicht. Sie werden wissen, warum.

Das zwischen Ländern und Bund ausgehandelte „Spekulationsverbot“, für das die Finanzministerin gerade eine parlamentarische Zweidrittelmehrheit sucht, sei vollkommen ungenügend und hätte die jetzt so heiß diskutierten Spekulationsskandale nicht verhindert, kritisieren Rechnungshof-Präsident Josef Moser und „Staatsschuldenpapst“ Bernhard Felderer.

Ermutigend, dass zwei staatsnahe Organisationen ökonomischen Verstand vor politischen Opportunismus stellen. Hier, an dieser Stelle, ist ja von Anfang an die Meinung vertreten worden, die groß angekündigte Vereinbarung zwischen Bund und Ländern sei lächerlich und reines Placebo zur Beruhigung des Wahlvolks.

Eine Art Spekulationsverbot gibt es ja jetzt schon: In allen Kreditverträgen der Bundesfinanzierungsagentur mit den Ländern steht, dass „vom Bund zur Verfügung gestellte Mittel nicht dem Zweck der Veranlagung dienen dürfen und die Mittel nur innerhalb des ESVG Sektors 13 (Sektor Staat)“ zu verwenden sind.

Und? Hat das bisher jemanden gekratzt? Und wieso soll eine bisher nicht sanktionierte Regel plötzlich eingehalten werden, nur weil sie statt im Kreditvertrag in der Verfassung steht? Wo kein Kläger, da kein Richter...

Was das Land braucht, ist kein nebulos formuliertes „Spekulationsverbot“, sondern, wie an dieser Stelle schon mehrfach gefordert, eine moderne Bilanzierung und totale Transparenz. Auf beides haben Länder und Gemeinden (um die es ja ebenso geht) wenig Lust.

Zum Beginn würde es ja reichen, wenn Länder und Gemeinden die neuen Rechnungslegungsvorschriften des Bundes anwenden. Dieser hat per Jahresbeginn eine Art abgespeckter „Konzernbilanz“ nach dem Prinzip der in der Wirtschaft üblichen doppelten Buchführung eingeführt. Die ist noch nicht wirklich das Gelbe vom Ei, gibt aber schon einen wesentlich besseren Überblick über die finanzielle Lage als die bisher übliche Kameralistik. Vielleicht ist das ein Grund dafür, dass der Bund seine verlustträchtigen Frankenkredite vor dem Jahreswechsel schnell noch von mehr als zwei Mrd. Euro auf null zurückgefahren hat.

Die Bundesländer zeigen allerdings absolut null Bock auf diese Art der Bilanzierung. Die rot-grüne Wiener Rathausmehrheit etwa schmetterte einen von der Wiener FP-Gemeinderätin Barbara Kappel eingebrachten Beschlussantrag, der unter anderem die aktuelle Bewertung offener Positionen vorsah, im vorigen Dezember kühl ab.

Was aber aus ihrer Sicht nicht unlogisch ist: Die 300 Mio. Euro, mit denen die Wiener Frankenfinanzierung aktuell unter Wasser steht, müssten dann korrekterweise gleich wertberichtigt werden, statt die Finanzierungen bis Sankt-Nimmerleins-Tag zu „rollieren“ und rot-grün-äugig auf ein Wunder zu hoffen. Die Art von Transparenz kann man im Land mit dem aktuell absolut rasantesten Schuldenwachstum nicht brauchen.

Und dann gibt es auch noch den Herrn Sobotka, Finanzlandesrat in Niederösterreich, der mit Wohnbaugeldern in ausgelagerten irischen Zweckgesellschaften spekulieren lässt, solcherart aus Kreditforderungen über 8,2 Mrd. Euro ein „Vermögen“ von 3,3 Mrd. Euro macht – und das auch noch für ein gutes Geschäft hält. Oder Landeshauptmann Platter in Tirol, der gerade die Substanz seiner Landeselektrizitätsgesellschaft Tiwag per „Sonderdividende“ ausräumen lässt, um damit Spekulationsverluste seiner Landeshypo in Italien abzudecken. Um nur ein paar krasse Beispiele zu nennen. Von Salzburg und seinen überforderten Landespolitikern oder von Kärnten mit seinem Haftungsirrsinn reden wir da noch gar nicht.

Das alles lässt sich nicht mit nebulosen Spekulationsverboten verhindern, sondern nur mit wirklichkeitsnaher Darstellung der finanziellen Situation und totaler Transparenz. Wenn die am Gängelband der Landeshauptleute hängende Regierung also etwas zur Einführung zivilisierter Sitten in der Finanzgebarung des Gesamtstaates tun wollte, dann würde sie nicht lächerliche §15a-Vereinbarungen abschließen, sondern dafür sorgen, dass das Bilanzierungssystem, das der Bund selbst anwendet, für alle Gebietskörperschaften verpflichtend wird.

Das wäre, wie gesagt, einmal ein erster Schritt – der aber bei Weitem nicht ausreicht. Denn vieles läuft ja außerhalb der offiziellen Budgets in Zweckgesellschaften und ausgelagerten Unternehmen. Diese wären selbstverständlich zu „konsolidieren“, um ein wahres Bild zu bekommen.

Und damit das Ganze nicht in irgendwelchen Schubladen verstaubt, wären die Risikopositionen öffentlich zu machen. Öffentlich heißt, für jeden Österreicher jederzeit leicht einsehbar. Schließlich wird hier Geld verbraten, dass vorher Steuerzahlern abgeknöpft wurde beziehungsweise für das Steuerzahler letztendlich die Haftung umgehängt bekommen.

Vorstellbar wäre beispielsweise eine Website, auf der Bund, Länder und Gemeinden ihre Vermögenssituation, ihre Verbindlichkeiten und ihre Risikoexponierung (Veranlagungsrisken, Fremdwährungsrisken, CBL-Engagement, Haftungen etc.) exakt auflisten. Das würde die absolut untragbare Situation beenden, dass nicht einmal der Staatsschuldenausschuss über die Finanzlage des Gesamtstaates genau Bescheid weiß.

Und damit das Ganze auch wirksam ist, müssten Sanktionen für die Nichteinhaltung jene Personen treffen, die für die Einhaltung der Informationspflicht verantwortlich sind. Gebietskörperschaften bei Verletzung der Informationspflicht mit „Strafen“ zur Kasse zu bitten ist Idiotie: Das zahlen über den Finanzausgleich letztendlich die Steuerzahler.

Das Ganze klingt sehr utopisch. Als Staatsbürger sollten wir aber nicht mehr durchgehen lassen, dass leichtfertig Milliarden verbraten werden – die wir dann über neue und höhere Steuern selbst bezahlen.


E-Mails: josef.urschitz@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.01.2013)

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