Schlechte Zeiten für Pensionsmillionäre

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Wenn die Steuerreformkommission auch über die Millionärssteuer redet, dann wird sie im Sinne von Gerechtigkeit um die Definition von Luxuspensionszusagen als Vermögen wohl nicht herumkommen.

Am Donnerstag hat das Parlament ein paar Eingriffe in die viel diskutierten „Luxuspensionen“ bei Nationalbank, Kammern, Sozialversicherungen etc. beschlossen, am heutigen Freitag tritt die Steuerreformkommission erstmals zusammen.
Was das miteinander zu tun hat? Nun: Der SPÖ-Teil der Kommission wird darin mit Sicherheit massiv auf die Faymann'sche Millionärssteuer pochen. Und die wäre, wenn sie denn kommt, ein wirklich erstklassiges Instrument, das Problem der obszönen Privilegienpensionen im staatsnahen Bereich ganz ohne langwierige Prozesse und Eingriffe in privatrechtliche Verträge zu lösen.

Der Pensionsexperte Bernd Marin hat gestern in einem Zeitungskommentar dargelegt, worum es geht: Hohe Pensionszusagen stellen beträchtliche Vermögen dar, die sehr schnell in die Millionen gehen. Bei der Nationalbank entsprechen die Pensionszusagen im Extremfall laut Marin einem Wert von bis zu 15 Mio. Euro, bei Nationalbank-Abteilungsleitern sind es neun Millionen.

Mit anderen Worten: Wollte sich ein gewöhnlicher „ASVGler“ im Alter eine Nationalbank-Abteilungsleiterpension gönnen, müsste er im Laufe seines Berufslebens allein zu diesem Zweck neun Mio. Euro ansparen – was selbst für sehr gut verdienende Unselbstständige ein ziemlich aussichtsloses Unterfangen wäre. Aber: Hätte er dies trotzdem erreicht, würde ihm die im Raum stehende SPÖ-Millionärssteuer nach den bisher bekannten Plänen gleich wieder 72.000 Euro im Jahr herunterreißen. Um die müsste sich dann wohl die Auszahlung seiner selbst angesparten „Pension“ verringern.

Spart er die Millionen nicht selbst an, sondern werden die ihm von seinem staatsnahen Arbeitgeber geschenkt (nennenswerte Beiträge werden dafür ja nicht geleistet), dann würde ihn die Millionärssteuer dagegen unangetastet lassen. Das kann es im Sinne von steuerlicher Gleichbehandlung aller Staatsbürger ja wohl nicht sein.

Nachdem die Millionärssteuer immer mit Gerechtigkeit argumentiert wird, nehmen wir jetzt einmal an, dass die Steuerstrategen in Arbeiterkammer und Gewerkschaft diesen Aspekt nur übersehen haben und die Berücksichtigung von Pensionsansprüchen als Vermögen jetzt umgehend in ihre Vermögensteuerpläne einarbeiten.


Das war jetzt natürlich ein mattes kleines Scherzchen, denn ihre Vertreter in der Kommission sind ja ebenso wie deren schwarzes Pendant von der Wirtschaftskammer selbst Anwärter auf Millionen-Pensionsvermögen. Das wird wohl nichts. Obwohl: Unterwirft man diese Ansprüche der Millionärssteuer, dann hätte man (im Gegensatz zum jetzigen, von Marin als „umfassenden Etikettenschwindel“ bezeichneten Sonderpensionenbegrenzungsgesetz) schon einen nennenswerten Beitrag der „Luxuspensionisten“ lukriert, ohne dass diese gleich auf ASVG-Hungerniveau zurückfallen. Wenngleich: Die Millionärssteuer kommt ja sowieso nicht. Denn die ÖVP ist dagegen – und fällt ja bekanntlich nie um...

Das ändert aber nichts daran, dass es notwendig ist, die aus dem Ruder laufenden Pensionsausgaben vernünftig einzufangen. IHS-Chef Christian Keuschnigg hat dazu im „Presse“-Interview kürzlich den grundvernünftigen Vorschlag gemacht, dass ein Pensionssystem, auch wenn es nach dem Umlagenprinzip funktioniert, so konstruiert sein sollte, dass im Wesentlichen das, was im Laufe des Arbeitslebens eingezahlt wurde, in der Pension wieder verkonsumiert wird. Das muss natürlich nach unten begrenzt sein, wenn man Schlechtverdiener nicht in die totale Armutsfalle treiben will. Aber im Prinzip sollte so ein System, wenn es auf Dauer funktionieren soll, halbwegs selbsttragend sein.

Und damit sind wir schon bei den wichtigsten Baustellen: Halbwegs selbsttragend kann man nur das ASVG-Pensionssystem gestalten, wenn es gelingt, das tatsächliche Pensionsantrittsalter an das gesetzliche heranzuführen und an die Lebenserwartung anzupassen. Alle anderen Pensionssysteme, von den Bauern bis zu den Landesbeamten, haben Kostendeckungsgrade zum Heulen – auch ganz ohne „Luxuspensionen“. Bevor also (abgesehen vom Antrittsalter) wieder beim ASVG herumgedreht wird, sind einmal alle anderen, meist Lichtjahre von jeglicher Nachhaltigkeit entfernten Systeme auf Vordermann zu bringen.

Die „Luxuspensionen“ machen da das Kraut nicht fett, sie haben allerdings hohen Symbolgehalt und sind deshalb vorrangig zu behandeln. Es trifft dort ja keine Armen: Wer sehr gut verdient, hat durchaus die Möglichkeit, seine Pensionslücke durch Eigenvorsorge zu schließen.

Das große Volumen ist aber eine Stufe darunter zu machen: Länder, Sozialversicherungen, Kammern, die sich der Pensionsharmonisierung in vernünftigen Fristen entziehen, müssen zu höherem Tempo gezwungen werden. Denn wenn das ganze System bröckelt, sind Harmonisierungsziele bis 2050, wie sie derzeit teilweise gelten, ein ziemlich übler Witz.

E-Mails an:josef.urschitz@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.06.2014)

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