Inseratenaffäre: "In fremde Geschäfte eingemengt"

MINISTERRAT: FAYMANN
MINISTERRAT: FAYMANNAPA/HELMUT FOHRINGER
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So unterschiedlich können Ansichten sein: Die SPÖ sagt, dass in der Inseratenaffäre von Bundeskanzler Werner Faymann alle Fakten bekannt sind. Die Justiz hingegen stößt ständig auf neue Erkenntnisse.

Von Werner Faymann ist in der Inseratenaffäre also nichts Erhellendes mehr zu erwarten: Er habe ja vergangenen Montag im Zuge der ORF-Sommergespräche alles (und nichts) dazu gesagt – wie SPÖ-Klubobmann Josef Cap allen Ernstes resümiert hat. Kein Grund also, den Bundeskanzler vor den Korruptionsuntersuchungsausschuss zu zerren. Und überhaupt: Alle Fakten zur Causa seien ohnedies bekannt.

Ihm vielleicht. Aber die Justiz sieht das anders. Und so kommt es, dass derzeit laufend Personen einvernommen werden. Diese Woche waren ehemalige hochrangige Manager der ÖBB dran. Und für nächste Woche, am 19. September, sind die ehemaligen Vorstände der Straßenbaugesellschaft Asfinag geladen. Weil alle Fakten ohnedies bekannt sind?

Wohl kaum. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft Wien hat zwar im Frühjahr die Sache für abgeschlossen erklärt. Doch die Oberstaatsanwaltschaft will sich damit nicht zufriedengeben und ortet noch jede Menge Erklärungsbedarf. Und so hat sie der zuständigen Staatsanwältin Ursula Kropiunig eine elf Seiten lange To-do-list übermittelt. Die Weisung, datiert mit 29.Juni dieses Jahres, liegt der „Presse“ vor.

Es geht nach wie vor um die Frage, ob Faymann in seiner Zeit als SPÖ-Verkehrsminister gemeinsam mit seinem damaligen Kabinettschef Josef Ostermayer Druck auf Vorstände von ÖBB und Asfinag ausgeübt hat. Damit diese in Medien inserieren, mit denen Faymann freundschaftlich verbunden ist.

Da hat die Staatsanwaltschaft Wien bislang offenbar recht schleißig ermittelt. Die Oberstaatsanwaltschaft hat jedenfalls das eigentlich Selbstverständliche angeordnet: nämlich die Herbeischaffung sämtlicher elektronischer Akten, Aktenvermerke und Korrespondenzen des Verkehrsministeriums, der ÖBB und der Asfinag in der Angelegenheit.

Und siehe da: Diese Unterlagen, die den Ermittlern nun vorliegen, sind auch ziemlich aufschlussreich. Schon die von der Asfinag übermittelten Papiere geben ein recht interessantes Bild ab. Da gibt es zum Beispiel unzählige Aktenvermerke des seinerzeitigen Asfinag-Kommunikationschefs Marc Zimmermann. Etwa jener datiert mit 21.6.2007, in dem es heißt: „Ich wurde gestern von Herrn Thomas Landgraf aus dem Kabinett BM Faymann ersucht, Unterlagen für eine Kooperation zu übermitteln.“ Es ging um eine Kooperation mit der Gratiszeitung „Heute“. Oder einen Aktenvermerk vom 10.August desselben Jahres über eine Sonderbeilage in der Tageszeitung „Österreich“. Zitat: „Diese neuerliche Kooperation [...] wurde durch das Kabinett von BM Faymann abgeschlossen und vereinbart.“ Einen Monat später wieder ein Aktenvermerk: „Auf Ersuchen von Kabinett BM Faymann wurde eine Kooperation mit dem ,vormagazin‘ Wien, Niederösterreich und Burgenland (Echoverlag) eingegangen.“ Und so fort.

Besagter Echoverlag – vulgo echo medienhaus – ist der roten Reichshälfte zuzuordnen und nunmehriger Arbeitgeber des ehemaligen Asfinag-Mannes Zimmermann. Womit sich seine Aussagen bei der Einvernahme auch relativieren: Dort versuchte er nämlich, kräftig zurückzurudern. Die Inserate seien vom Kabinett Faymann nicht „beauftragt“, sondern lediglich „initiiert“ worden. Er habe halt seinerzeit in den Aktenvermerken schlampig formuliert. Soll vorkommen.

Allerdings: Lassen Zimmermanns seinerzeitige Formulierungen tatsächlich Interpretationsspielraum zu? Im Jänner 2008 etwa schrieb er über eine Inseratenstrecke im Magazin „News“: „Das Kabinett BM Faymann hat die Kooperation unterstützt und abgeschlossen.“ Wie wenig die (zahlende) Asfinag dabei eingebunden war, zeigt auch ein E-Mail Zimmermanns an die Asfinag-Vorstände: „Am kommenden Donnerstag erscheint in ,News‘ eine weitere Kooperation [...] Trotz mehrmaliger Urgenz sowohl in der Anzeigenabteilung von ,News‘ als auch im Kabinett von BM Faymann habe ich bis heute weder ein Angebot noch ein Auftragsschreiben noch die Kenntnis der Höhe der Auftragssumme.“

Kein Wunder, dass die Oberstaatsanwaltschaft in ihrer Weisung von folgenden „Sachverhaltsannahmen“ ausgeht:

1.Die Inserate wurden von den Beschuldigten Faymann und Ostermayer „in Auftrag gegeben“.

2.Eine Vertretungsbefugnis für die Unternehmen oder ein diesbezüglicher Auftrag lag nicht vor.

3.Die Beschuldigten haben also die Aufträge im eigenen Namen abgeschlossen.

4.Sämtliche Forderungen wurden ausschließlich von Asfinag und ÖBB beglichen.

Allerdings: Strafrechtlich ist den Beschuldigten offenbar nicht beizukommen. Also wird das Zivilrecht bemüht. Zitat aus der Weisung der Oberstaatsanwaltschaft: „In rechtlicher Hinsicht ist das Handeln der Beschuldigten, Bundeskanzler Werner Faymann und Staatssekretär Dr. Ostermayer, als Geschäftsführung ohne Auftrag im Sinne der §§ 1035ff ABGB zu beurteilen.“ Soll heißen: Laut Allgemeinem Bürgerlichen Gesetzbuch darf sich niemand – ohne ausdrücklich dazu ermächtigt zu sein – „in fremde Geschäfte einmengen“. Diesfalls handelt er als „Geschäftsführer ohne Auftrag“.

Die Oberstaatsanwaltschaft führt an, dass sich „Hinweise für eine derartig ungewollte Geschäftsführung“ aus der Einvernahme des früheren ÖBB-Vorstands Stefan Wehinger ergeben hätten. Der wird so zitiert: „[...] hatten wir nicht nur Inserate zu zahlen, die wir nicht wollten, weil sie in keinem Zusammenhang mit der Kommunikationsstrategie der damaligen Zeit standen, sondern auch noch die Kosten [...] zu tragen.“ Kollegen von der Asfinag hätten ihm gegenüber dasselbe moniert, erzählte Wehinger.

Besonders originell in diesem Zusammenhang: Die damaligen Asfinag-Vorstände wurden in der ersten Ermittlungsrunde der Staatsanwaltschaft Wien nicht einmal zur Einvernahme geladen. Auf Drängen der Oberstaatsanwaltschaft soll das jetzt nachgeholt werden: Franz Lückler,Christian Trattner und Mathias Reichhold müssen am 19.September aussagen.

Allerdings als Beschuldigte. Weil – wie in der Weisung ausgeführt wird: „Das Anerkennen und nachträgliche Genehmigen von nicht zu Recht bestehenden Forderungen“ durch die Vorstände ein Befugnismissbrauch laut § 153 StGB ist.

Und so weitet sich der Kreis der Beschuldigten stetig aus: Neben den Asfinag-Vorständen werden nun auch etliche ehemalige ÖBB-Manager als Beschuldigte geführt. Etwa die früheren ÖBB-Chefs Martin Huber und Peter Klugar. Sowie zahlreiche Manager der zweiten Führungsebene.

Dass es in der Causa mittlerweile gar so viele Beschuldigte gibt, ist – Ironie am Rande – für Faymann und Ostermayer eine wirklich gute Nachricht: Gut möglich, dass sich die Beschuldigten bei ihren Aussagen zurückhalten, um sich nicht selbst zu belasten. Womit sich Josef Cap als wahrer Prophet erweisen würde.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.09.2012)

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