Gutachter-Affäre: Gute Zeiten, schlechte Zeiten

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Gegen Gerhard Altenberger, eine Koryphäe unter Österreichs Gutachtern, wird strafrechtlich ermittelt. Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hielt ihm lange die Treue. Doch jetzt distanziert sie sich von ihm.

Er hat in der Angelegenheit lange genug geschwiegen. Doch jetzt ist für Klaus Hübner die Zeit gekommen zu reden. Weil er nämlich immerhin Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder ist. Und weil seine Branche eine „sehr sensible“ ist, wie er sagt. Richtig: Vertrauen in die Arbeit von Wirtschaftsprüfern ist irgendwie nicht ganz unwesentlich. Und deshalb ist Klaus Hübner „sehr unglücklich über die ganze Geschichte“.

Man kann es ihm nicht verdenken. Die „Geschichte“ ist nämlich die: Die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt gegen Gerhard Altenberger, seines Zeichens Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Nicht irgendeiner, wohlgemerkt: Altenberger ist eine echte Kapazität seiner Zunft. Kaum eine große Wirtschaftscausa im Lande, die ohne seine Expertise auskäme. Altenberger war Sachverständiger beim WEB-Skandal, bei der Riegerbank-Pleite, bei der Causa Immofinanz und bei der strauchelnden Kommunalkredit.

Und dann das. Im vergangenen Sommer legte der Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher vor Gericht ein umfassendes Geständnis ab: Sein Gutachten für den Verkauf der Landesanteile an der Kärntner Hypo sei wohl doch viel zu generös honoriert worden. Sechs Millionen Euro hatte er seinerzeit für ein paar Seiten kassiert, und das sei natürlich zu viel des Guten gewesen. Große Überraschung.

Und plötzlich stand Altenberger – gemeinsam mit zwei anderen Kollegen – im Rampenlicht. Im Jahre 2008 waren sie nämlich von der Kärntner Landesholding mit Gutachten beauftragt worden, um die Angemessenheit von Birnbachers Honorar zu überprüfen. Sie hatten erstaunlicherweise keine Einwände gegen die Höhe des Betrages. Man will ja seinen Auftraggeber nicht vergrämen.

Letzter Stand der unschönen Geschichte: Die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt gegen die drei Gutachter – wegen des Verdachts des Beitrags zur Untreue.

So etwas kommt natürlich nicht alle Tage vor, und Gerhard Altenberger hat daher vorsichtshalber einen Topanwalt engagiert, nämlich Stefan Prochaska. Der ist auch „fest davon überzeugt, dass das Verfahren eingestellt wird“ – zumal Altenberger als Privatgutachter ja seinerzeit auf den vom Auftraggeber wiedergegebenen Sachverhalt vertrauen durfte.

Aber einstweilen müssen die Ermittlungen abgewartet werden, und das kann hierzulande bekanntlich ordentlich dauern. Die Zeit werde für Altenberger „wirtschaftlich nicht einfach sein“, weiß sein Anwalt. Aber sein Mandant werde natürlich versuchen, seinen Job weiterzumachen.

Derweil gelingt ihm das auch ganz gut. Und da kommt wieder Kammer-Präsident Hübner ins Spiel. Die „Akademie der Wirtschaftstreuhänder“, die zur Kammer gehört, beschäftigt Altenberger nämlich nach wie vor als Referenten für Schulungen: Eine ist für den November geplant, die nächste im Jänner.

Mehr noch: Wer die Prüfung zum Sachverständigen absolvieren möchte, könnte mit Altenberger Bekanntschaft machen. Er wird nämlich von der Kammer, also seiner Interessenvertretung, in die Begutachtungskommission entsandt. Zuletzt war dies vor wenigen Tagen der Fall.

Ein Umstand, der Kammer-Präsident Hübner nun höchst unangenehm ist. Weil die Optik – Unschuldsvermutung hin oder her – nicht die beste ist. Ein Wirtschaftsprüfer, gegen den strafrechtliche Ermittlungen laufen, als Prüfer? Als Referent? Klaus Hübner ist in der Bredouille: „Ich habe nächste Woche einen Gesprächstermin mit Altenberger. Ich will ihn keineswegs vorverurteilen, aber ich würde mir wünschen, dass er von sich aus seine Tätigkeit als Vortragender und als Prüfer für die Zeit der Ermittlungen ruhend stellt.“ Was natürlich keinesfalls als Schuldeingeständnis zu betrachten wäre.

Hübner weiß: Mit den Vorwürfen, die gegen Altenberger im Raum stehen, macht dieser sich angreifbar. Und die Kammer letztlich auch.

Doch das Malheur ist bereits passiert. Die „Causa Altenberger“ ist seit Donnerstag zu einem Politikum geworden. Die SPÖ-Abgeordnete Sonja Steßl-Mühlbacher hat eine parlamentarische Anfrage an ÖVP-Justizministerin Beatrix Karl zu Altenberger eingebracht. Eine der Fragen: „Halten Sie es für zulässig, dass DDr. Gerhard Altenberger, gegen den die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt, Prüfer in einer Begutachtungskommission ist?“ Und: „Sind Ihnen Schadenersatzforderungen gegen die Republik wegen unsachgemäß durchgeführter Prüfungen [...] bekannt?“

Letztere Frage kommt nicht von ungefähr. Denn es gibt immer wieder Beschwerden über den Ablauf der Prüfungen. Etwa über jene, der Altenberger am 11. September beiwohnte. Der Prüfling: Robert Baumert, Steuerberater mit 14-jähriger Berufserfahrung. Er wollte in die Liste der Gerichtssachverständigen für die Bereiche Steuerrecht und Rechnungswesen eingetragen werden. Und hat die Prüfung nicht bestanden.

Dies deshalb, weil ihm etliche detaillierte Sachfragen gestellt wurden. Zu Bereichen, auf die er sich gar nicht spezialisieren will. Und auf die er gar nicht vorbereitet sein konnte, weil ihm vor der Prüfung schriftlich mitgeteilt wurde, dass er aufgrund seiner Berufsbefugnis „von der Prüfung der Sachkunde befreit“ sei. Das Prüfungsprotokoll, das er eigentlich unterschreiben sollte, hat er nicht zu Gesicht bekommen.

Was natürlich seltsam ist. In der parlamentarischen Anfrage wird daher auch Auskunft darüber begehrt, wie viele Kandidaten die Prüfungen in den vergangenen Jahren bestanden haben. Keine ganz unwesentliche Frage – angesichts der Tatsache, dass es hierzulande nur einen kleinen Kreis an Gerichtssachverständigen für Wirtschaftsfragen gibt. Und sich daher die Causen gewöhnlich ziemlich in die Länge ziehen.

Auf die Antworten der Justizministerin wird nun mit Spannung gewartet. Ebenso darauf, wie es mit Altenberger weitergehen wird. Kammer-Präsident Hübner nimmt sich da kein Blatt vor den Mund: „Sollte gegen Altenberger Anklage erhoben werden, wäre seine Berufsbefugnis gefährdet. Sollte es zu einem Schuldspruch kommen, müssten wir ihm die Berufsbefugnis auf jeden Fall entziehen.“ Nachsatz: „Dazu sind wir per Gesetz verpflichtet.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.09.2012)

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