Immofinanz-Prozess: Justiz in der Zwickmühle

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Der Gutachter, auf dessen Expertise sich die Anklage stützt, ist selbst ein Fall für die Justiz. Das wirft Fragen auf.

Am kommenden Dienstag geht es los: Am Straflandesgericht Wien startet der Immofinanz-Prozess. Auf der Anklagebank sitzen die ehemaligen Immofinanz-Vorstände Karl Petrikovics, Norbert Gertner und Christian Thornton – sowie Treuhänder Ernst Hable und Ex-Aufsichtsratschef Helmut Schwager. Es geht freilich um ein vergleichsweise kleines Detail in der ansonsten aufsehenerregenden Immofinanz-Affäre – nämlich um den Vorwurf, dass seinerzeit still und heimlich mit Aktienoptionen ein feines Körberlgeld verdient worden ist. Ein Randthema. Aber nicht minder brisant.

Das liegt an einem Herrn, der beim Prozess einen großen Auftritt haben wird: Gerhard Altenberger.Der wiederum ist ein überaus bekannter und von der Justiz geschätzter Gutachter. In etlichen prominenten und komplizierten Wirtschaftscausen wurde und wird auf seine Expertise vertraut: ob WEB-Skandal, Riegerbank-Pleite, Kommunalkredit, Buwog. Oder eben Immofinanz.

Das Problem ist jedoch: Altenberger ist mittlerweile nicht unumstritten. Gegen ihn ermittelt die Korruptionsstaatsanwaltschaft. Es geht um die Causa Birnbacher: Da hat Altenberger seinerzeit hochoffiziell und schriftlich keine Bedenken gegen das Millionenhonorar für den Villacher Steuerberater gehabt. Der Birnbacher-Prozess ist nach Geständnissen der Beteiligten in der Zwischenzeit mit (nicht rechtskräftigen) Schuldsprüchen zu Ende gegangen. Jetzt geht es um jene Gutachter (wie Altenberger), die der Politik quasi einen Blankoscheck ausgestellt haben.

Für Altenberger gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Sein Anwalt Stefan Prochaska ist überhaupt der Meinung, dass das Verfahren gegen Altenberger eingestellt wird: Sein Mandant habe seinerzeit für die Erstellung des Birnbacher-Gutachtens falsche Informationen vom Auftraggeber erhalten – „er wurde reingelegt“, sagt Prochaska.

Trotzdem wird die Justiz schön langsam unrund. Die Optik ist ja auch fatal: Sie ermittelt gegen einen Gutachter – gleichzeitig geht sie mit ebendiesem in einen heiklen Prozess. Mehr noch: Die Anklage stützt sich im Wesentlichen auf Altenbergers Expertise. Man muss kein großer Prophet sein, um vorhersagen zu können: Die Verteidigung wird sich im Immofinanz-Prozess genussvoll mit der Glaubwürdigkeit Altenbergers auseinandersetzen. Inoffiziell ist zu hören, dass dies gleich am ersten Verhandlungstag passieren wird. Gar nicht gut für die Anklage.

Doch was tun? Zurück zum Start? Das wäre ebenfalls katastrophal: Ein neuer Gutachter würde das ohnedies lange Verfahren noch mehr in die Länge ziehen. Und die Kosten sind auch nicht außer Acht zu lassen: Altenberger hat für seine Gutachtertätigkeit bis März 2012 knapp 700.000 Euro in Rechnung gestellt. Für das gesamte Elaborat werden es schon einige Millionen sein. Üblicherweise müssen Gutachterhonorare vom Prozessverlierer bezahlt werden. In diesem Fall wäre es die Justiz – sprich: der Steuerzahler. Kommt gar nicht gut. Eine feine Doppelmühle also.

Im Angesicht der Bredouille lautet das Motto der Justiz: „Augen zu und durch!“ Womit sie sich freilich gleich noch ein Problem aufgehalst hat: eine Diskussion über die enge Beziehung zwischen Staatsanwälten und Gutachtern. Über die seltsame Vorgangsweise rund um deren Beauftragung. Über die atemberaubend hohen Honorarnoten der Sachverständigen.

Problem Nummer eins ist einmal das Faktum, dass es hierzulande nur ganz wenige Sachverständige zu geben scheint, die Gutachten über komplexe Wirtschaftscausen verfassen können. Jedenfalls gibt es nur eine Handvoll Gutachter, die immer wieder von den Staatsanwaltschaften beauftragt werden. Freihändig, wohlgemerkt. Denn Ausschreibungen gibt es da keine.

Was zu Problem Nummer zwei führt: Dadurch entsteht offenbar ein enges Vertrauensverhältnis zwischen Staatsanwälten und dem elitären Kreis der Gutachter. Die Staatsanwälte wissen genau, was sie von „ihren“ Gutachtern erwarten dürfen. Und die werden einen Teufel tun und ihre Auftraggeber enttäuschen. Weil dann nämlich eine wesentliche Einnahmequelle versiegen würde.

Womit wir bei Problem Nummer drei wären: die Honorare. Die bewegen sich in astronomischen Höhen. In der Causa Meinl zum Beispiel hat der erste Gutachter, Thomas Havranek, rund 700.000Euro in Rechnung gestellt. Er wurde wegen Befangenheit abgelöst. Die Rechnung muss also vom Steuerzahler beglichen werden. Der nächste Meinl-Gutachter, Fritz Kleiner, ist von sich aus gegangen. Und fordert 250.000 Euro Honorar. Der aktuelle Meinl-Gutachter Martin Geyer hat einen Kostenvorschuss von 360.000 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) beantragt. Letzterer war auch in der Causa Libro tätig, für die er Brancheninformationen zufolge etwa 1,5 Millionen Euro bekam.

Man sieht also: Wer zu den Auserwählten der Staatsanwaltschaft gehört, hat finanziell ausgesorgt. Zumal offenbar alles geht – da werden seitens des Auftraggebers nicht viele Fragen gestellt. Eine Honorarnote von Gutachter Altenberger zu einem Teilbereich der Causa Buwog, die der „Presse“ vorliegt, zeigt das recht anschaulich: Da werden über 2800 Stunden für „Mühewaltung“ des Gutachters sowie für „qualifizierte Hilfskräfte“ verrechnet. In Summe werden für Arbeiten bis zum Juni 2012 rund 430.000 Euro in Rechnung gestellt. Für ein Gutachten mit 92 Seiten – das vor allem bekannte Fakten wiedergibt und bloß aus sechs Seiten reiner Gutachtertätigkeit besteht.

Macht nichts – die Justiz hält an Altenberger fest. Wie sehr, zeigt sich ganz gut am Fall des Linzer Terminal Towers. Hier geht die Korruptionsstaatsanwaltschaft dem Vorwurf der Provisionszahlungen und der Untreue nach. Der Gutachter: Gerhard Altenberger. Einer der Beschuldigten ist Ex-Porr-Generaldirektor Horst Pöchhacker. Und dessen Anwalt Richard Soyer hat bereits Anfang November einen Antrag auf Abberufung Altenbergers eingebracht – weil der Gutachter just von jener Staatsanwaltschaft beauftragt worden ist, die gegen ihn ermittelt. „Es gibt immer noch keine Entscheidung“, sagt Soyer, „ich denke, die Staatsanwaltschaft hat da ein veritables Problem.“

Stimmt: Dem Antrag könnte zwar relativ problemlos stattgegeben werden, weil Altenberger in der Causa „Terminal Tower“ noch kaum tätig geworden ist. Es wurde also bisher wenig Zeit und Geld in die Sache investiert. Aber: Seine Abberufung wäre ein Präjudiz. Gibt die Justiz in diesem Fall dem Beschwerdeführer recht, dann würde das wohl einen Dominoeffekt auslösen. Mit nicht auszudenkenden Folgen für andere große Wirtschaftscausen, in denen Altenberger als Sachverständiger tätig ist.

Auf einen Blick

Gerhard Altenberger ist ein renommierter Gutachter. In etlichen komplexen und prominenten Wirtschaftscausen hat er für Staatsanwälte Expertisen verfasst. Wegen der Causa Birnbacher wird nun auch gegen ihn ermittelt. [Executive Education]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.01.2013)

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