Julius Meinl und die große Konfusion

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Fünf Jahre wird schon gegen Julius Meinl ermittelt. Und jetzt stellt sich heraus: Bei den mittels Razzien sichergestellten Unterlagen herrscht heilloses Chaos – angeblich von einem Gutachter verschuldet.

In der Öffentlichkeit meldet sich Julius Meinl schon seit Jahren nicht mehr zu Wort. Aber das braucht er auch nicht: Wenn es um die mittlerweile fünf Jahre dauernden Ermittlungen gegen ihn geht, ist Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl ein verlässlicher und engagierter Gesprächspartner. Einer, der auch durchaus emotional werden kann. „Unfassbar“, empörte sich Weinzierl etwa vor wenigen Monaten, „dass in einem Rechtsstaat so etwas möglich ist.“ Da hatte gerade die zweite Hausdurchsuchung in der Meinl Bank stattgefunden. Mitte vergangenen Jahres informierte er Journalisten über den „Irrsinn“ des lang dauernden Verfahrens: Auf rund 60 Millionen Euro hatten sich die Kosten der Meinl Bank für die Rechtsstreitigkeiten damals summiert. In der Zwischenzeit wird wohl noch ein ansehnlicher Betrag dazugekommen sein.

Juristisch wird ja absolut nichts ausgelassen: Gutachter, Staatsanwälte und Richter werden geklagt. Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde Beschwerde eingebracht. Nicht zu vergessen: den Versuch, die Kaution in Höhe von 100 Millionen Euro wiederzubekommen. Sie musste im April 2009 hinterlegt werden, um den damals in Untersuchungshaft genommenen Julius Meinl freizubekommen. Doch die Kaution bleibt, wo sie ist – auf einem Bawag-PSK-Konto der Republik. Das Gericht begründete sein „Njet“ mit der Fluchtgefahr, die bei Julius Meinl nach wie vor bestünde. Und mit dem weiterhin gegebenen „dringenden Tatverdacht, zum Nachteil von Anlegern“ gehandelt zu haben.

Schön ärgerlich für Weinzierl und Meinl. Zumal nichts darauf hindeutet, dass die Ermittlungen in Bälde abgeschlossen werden können. Im Gegenteil: Die Sache wird sich wohl noch ein Weilchen hinziehen. So sie überhaupt jemals geklärt werden kann.

Ein Schriftstück, das der „Presse“ vorliegt, legt jedenfalls den Schluss nahe: In der Causa Meinl hakt es ermittlungstechnisch ganz gewaltig.

Besagtes Schriftstück trägt den Titel „Zwischenbericht“ und ist vom Landeskriminalamt Niederösterreich – beziehungsweise dem dort zuständigen Ermittler Wilfried Neurauter – verfasst. Schon vor gut einem Jahr wurde es an die Staatsanwaltschaft Wien geschickt. Einige wenige Seiten, aber die haben es in sich. Und sie zeichnen ein nicht gerade günstiges Bild von der Arbeit der heimischen Justiz.

Jedenfalls dürfte es bei jenen Meinl-Unterlagen, die bei einer ersten Razzia Anfang 2009 sichergestellt wurden, zu einem heillosen Durcheinander gekommen sein. „Es sind weder Vollzähligkeit noch komplette Zuordenbarkeit gegeben“, schreibt Ermittler Neurauter. Und: „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt fehlen aus Durchsuchung von Orten stammende sichergestellte Gegenstände (physische Unterlagen/Papierunterlagen) bzw. ist ein erheblicher Umfang an Dokumenten nicht dem Sicherstellungsort zuordenbar. Es bestehen Inkonsistenzen.“

Dass dies ein gröberes Problem ist, liegt auf der Hand: Seinerzeit wurden gleichzeitig Razzien an insgesamt 15 Adressen durchgeführt: vier in Meinl-Standorten in Bratislava, elf in Österreich. Dabei wurden Meinl-Büros und Wohnräume von Meinl sowie etlichen Managern durchkämmt. Da kommt einiges zusammen – und Ordnung ist dabei essenziell. Fazit des Berichtes: „Es besteht ein erhebliches Problem bei der Beweisführung hinsichtlich der Feststellung allfälliger subjektiver Tatseiten.“

Man kann die Sache also so sehen: Nach immerhin fünf Jahren der Ermittlungen herrscht pures Chaos. Was den vom Gericht bemühten „dringenden Tatverdacht“ doch einigermaßen bemerkenswert erscheinen lässt.

Man kann es aber auch so sehen: Es handelt sich bei dem Schriftstück vor allem um ein Argumentarium – im Krieg, den die Justiz gegen den ehemaligen Meinl-Gutachter Fritz Kleiner führt.

Zu Erinnerung: In der Causa Meinl wird mit Martin Geyer mittlerweile bereits der dritte Gutachter beschäftigt. Der erste Gutachter, Thomas Havranek, musste wegen Befangenheit abgelöst werden – er hat ein Honorar von rund 700.000 Euro erhalten. Gutachter Nummer zwei war Fritz Kleiner. Anfang 2010 war er eingesetzt worden. Ende 2011 hat er den Job wieder abgegeben, weil er sich von Meinl-Staatsanwalt Markus Fussenegger unter Druck gesetzt fühlte. Er habe den Eindruck, gab Kleiner damals zu Protokoll, dass von seinem Gutachten ein bestimmtes Ergebnis erwartet werde.

Kleiner hat für seine knapp zweijährige Tätigkeit 456.816,20 Euro in Rechnung gestellt. Doch die will die Justiz nicht bezahlen. Die Begründung: Der Rücktritt eines Gutachters sei vom Gesetz her nicht vorgesehen, deshalb gingen Kleiners Honorarforderung auch ins Leere. Zuerkannt wird ihm lediglich ein Betrag von rund 80.000 Euro für die „teilweise Digitalisierung des Aktes“, die restlichen rund 376.000 Euro nicht. Kleiner hat Anfang Februar dagegen Beschwerde eingebracht.

Zufall oder nicht – aber im Schreiben des Landeskriminalamts Niederösterreich werden die chaotischen Zustände bei den sichergestellten Meinl-Unterlagen auf Fritz Kleiner zurückgeführt. „Die Ursprungsordnung ist verändert worden“, heißt es da. Und zwar sowohl bei sichergestellten EDV-Dateien als auch bei den sogenannten physischen Unterlagen.

Laut Bericht scheinen „Unterlagen, die augenscheinlich in Bratislava sichergestellt worden sind, in einer Schachtel beschriftet mit Wien 1, Bauernmarkt, auf“. Manche Ordner seien überhaupt nicht mehr nummeriert, sondern mit Post-it-Zetteln beklebt gewesen. „Trotz sehr sorgsamer Umgangsweise flatterten diese ,Pickerln‘ durch die Schachtel und verloren sich.“

Wer an dem Chaos nun tatsächlich Schuld hat, lässt sich derzeit nicht klären: Kleiner sagt der „Presse“, dass er „mit dem Staatsanwalt und dem Gericht sehr gern über meine Arbeit“ rede. Über eine Zeitung wolle er seinem einstigen Auftraggeber aber nichts ausrichten. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien erklärt, dass sie zu der Angelegenheit „nichts sagen kann“. Und schweigt.

Wenigstens in dem Punkt ist die Justiz mit Julius Meinl auf einer Linie.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.02.2013)

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