Wie ein Nichtraucher die Salzburger Festspiele um eine halbe Million erleichtert

Helga Rabl-Stadler
Helga Rabl-Stadler(c) APA/BARBARA GINDL
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Warum die Salzburger Festspiele ohne jährliche 600.000 Euro eines Tabakkonzerns auskommen müssen.

Für Helga Rabl-Stadler gibt es gute Nachrichten: Ende Juli hat sie ja angekündigt, sich als Präsidentin der Salzburger Festspiele wieder bewerben zu wollen, und seitdem haben große Sponsoren des kulturellen Großereignisses ebenfalls mit Ankündigungen von sich hören lassen: Einige wollen ihre Sponsoringverträge gleich einmal verlängern lassen. Für Rabl-Stadler bedeutet das nicht nur große Anerkennung, auch finanziell ist für die Festspiele somit alles im grünen Bereich: „Wir haben neun Millionen Euro Sponsoringgelder budgetiert“, sagt sie der „Presse“. Und: „Seitdem Intendant Alexander Pereira die Festspiele verlassen hat, haben wir keinen unserer Sponsoren verloren.“

Naja, nicht ganz. Und damit kommen wir zur schlechten Nachricht, die Rabl-Stadler verdauen muss: Japan Tobacco International, weltweit tätiger Tabakkonzern und Eigentümer der früheren Austria Tabak, ist nicht mehr. Als Sponsor der Festspiele jedenfalls. Vergangenes Jahr war JTI das letzte Mal dabei – mit immerhin 600.000 Euro per anno. Pereira hatte den Konzern schon vor Jahren ins Boot geholt, doch das ist jetzt vorbei. Das hat allerdings weder mit Pereira noch mit Rabl-Stadler zu tun.
Sondern mit dem österreichischen Tabakgesetz. Im vergangenen Mai ist es novelliert worden, und vor allem die Industriellenvereinigung hatte während der Begutachtungsfrist Alarm geschlagen. Wegen des Paragrafen 11. Dort steht schwarz auf weiß: „Werbung und Sponsoring für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse sind verboten.“ Eh klar. Doch die Interessenvertretung ersuchte um eine Ergänzung, um allerlei Schildbürgern den Wind aus den Segeln zu nehmen. Ihr Vorschlag: Konzernnamen und Logos sollten bei „Stellenanzeigen, bei karitativen und kulturellen Unterstützungen, Meinungsäußerungen des Unternehmens“ etc. erlaubt sein. Man kann ja nie wissen. Oder doch?

Anzunehmen, dass der Industriellenvereinigung der Fall Salzburger Festspiele/JTI zu Ohren gekommen war. Der spitzte sich 2014 zu. Ein gar strenger Nichtraucher, offenbar hingebungsvoller Besucher der Salzburger Festspiele, hatte Anzeige erstattet: Das Logo JTI auf der Liste der Sponsoren hatte es ihm angetan. Wohlgemerkt: Es handelte sich nicht um „Werbung für ein Tabakerzeugnis“, die gesetzlich verboten ist, sondern bloß um das Konzern-Logo. Rabl-Stadler ist immer noch empört: „Das ist ein Logo, das wohl kaum jemand in der Welt mit Zigaretten in Zusammenhang bringen wird. Geschweige denn, dass damit Zigaretten beworben werden.“ Nachsatz: „Das Festspielhaus ist seit 1997 rauchfrei. Es gibt bei uns keinen einzigen Aschenbecher.“

All das ist offenbar einerlei, und so nahmen die Dinge ihren Lauf: Der Salzburger Magistrat schaltete sich ein, die Sache endete für die Festspiele mit einer Verwaltungsstrafe von 3850 Euro. Verschmerzbar, natürlich. Aber der schöne Sponsorenvertrag mit JTI musste dann halt auch aufgekündigt werden. 600.000 Euro sind also perdu.

Im Rahmen der diesjährigen Gesetzesnovelle versuchte die Industriellenvereinigung also diese einigermaßen skurrile Gesetzesauslegung zu verhindern. Doch das SPÖ-Gesundheitsministerium lehnte ab.
Mit allen Konsequenzen. Nicht nur im kulturellen, sondern auch im karitativen Bereich.

Denn mittlerweile hat JTI eine ganze Reihe von Verwaltungsstrafverfahren am Hals. Der Konzern hat es sich nämlich – unter dem Titel „Community Investment“ – zur Aufgabe gemacht, als Sponsor im Kultur-, Sozial- und Bildungsbereich aktiv zu sein. Das hehre Anliegen steht nun, zumindest in Österreich, auf der Kippe.
Zuerst gab es ein Verwaltungsstrafverfahren wegen „Übertretung des Tabakgesetzes“ und des „Verdachts des verbotenen Sponsorings“, weil JTI Veranstaltungen der Wiener Galerie Viertelneun finanziell unterstützt hatte. Das Magistratische Bezirksamt war aufgrund einer Sachverhaltsdarstellung des Gesundheitsministeriums tätig geworden.

Die Galerie, die jungen Künstlern Ausstellungsflächen und Ateliers zur Verfügung stellt, hatte im März 2013 zu einer Ausstellung eingeladen. Der untere Rand ebendieser Einladung war mit einem JTI-Logo versehen worden. Das ist natürlich keine Zigarettenwerbung, doch das Ministerium wollte das nicht so eng sehen. Zitat aus der schriftlichen Stellungnahme des Gesundheitsministeriums: „Bei einer Suche im Internet nach ,JTI‘ wird, egal bei welcher Suchmaschine, die Website des Tabakunternehmens auf der ersten Suchergebnisseite angezeigt.“ JTI hat das Verfahren in erster Instanz verloren und hat nun den Verwaltungsgerichtshof angerufen.

Doch derweil sind auch rechtliche Probleme wegen JTI-Sponsorings beim Loidholdhof aufgetreten – einem niederösterreichischen Bauernhof, der Behinderten ein Zuhause sowie die Möglichkeit zu landwirtschaftlicher Tätigkeit gibt. Das Magistratische Bezirksamt hat ein Verwaltungsstrafverfahren angestrengt, nachdem die Regionalzeitung „Mein Bezirk“ über die Neueröffnung des Hofcafés berichtet und auf die finanzielle Unterstützung durch JTI hingewiesen hatte.

Außerdem ist ein Verfahren gegen JTI anhängig, weil der Konzern Ende 2015 im Rahmen der Ausstellung „Flüchtige Schönheit“ im Leopoldmuseum seine Kollektion von Kunstwerken aus den 1920er-Jahren gezeigt hat.
Die Liste der rechtlichen Probleme wird sich wohl noch beliebig fortsetzen lassen: JTI sponsert in Österreich rund 20 soziale und kulturelle Projekte – etwa für den Alpenverein, die Volkshilfe, die Vinziwerke, das Neunerhaus.

Wie lange noch, ist die Frage. Eine andere lautet: Könnte der Konzern nicht auch einfach so Sponsorengelder zur Verfügung stellen – ohne mit dem Logo explizit darauf hinzuweisen? Ralf-Wolfgang Lothert, Kommunikationschef von JTI Austria, winkt ab: „Wir setzen das Logo ohnehin sehr zurückhaltend ein. Und, ganz ehrlich: Würden wir es nicht tun, würde man uns wohl mangelnde Transparenz vorwerfen.“

Die Hüter der Gesetze sind halt unbarmherzig. Wobei: In der letzten Gesetzesnovelle gab man sich eh recht generös. Das Logo eines Tabakkonzerns darf im „allgemeinen Geschäftsverkehr“ verwendet werden, heißt es dort. Als Beispiele werden Visitenkarten oder Stellenausschreibungen angeführt. Immerhin.

Rabl-Stadlers Problem ist damit freilich keineswegs gelöst: „Die öffentliche Hand weigert sich, die Zuschüsse an die Festspiele zu valorisieren“, klagt sie. „Und dann macht sie es uns auch noch schwer, Sponsoren zu halten.“ Merke: Auf gute Nachrichten folgt oft die Ernüchterung.

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