Gut möglich, dass Ernst Strasser ein bisschen stolz ist. Wer kann schon von sich behaupten, Anlass für ein Gesetz gewesen zu sein? Im März flog seine EU-Lobbyingaffäre auf. Und flugs, drei Monate später, ist Österreichs erstes Lobbyistengesetz fertig. Anfang nächsten Jahres soll es in Kraft treten.
Groß war die allgemeine Begeisterung, als ein Regelwerk für die reichlich intransparente Branche angekündigt worden war. Vor allem bei den Lobbyisten selbst, was bemerkenswert ist – aber auch durchaus nachvollziehbar: Der Geschäftszweig leidet seit Menschen Gedenken unter desaströsen Imagewerten, Tendenz fallend. Lobbyismus wird hierzulande immer noch gerne mit Korruption gleichgesetzt. Nimmt jemand Einfluss auf politische Entscheidungen, dann kann es unmöglich mit rechten Dingen zugehen – so weit jedenfalls die weit verbreitete Meinung.
Aus der „Schmuddel-Ecke“ herauszukommen, erwies sich bislang aber als Ding der Unmöglichkeit: Andreas Kovar, mit seiner Agentur „Kovar & Köppl“ Branchenprimus, hatte schon vor zwei Jahren auf ein entsprechendes Gesetz gedrängt. Ein Gesetz, das die Wohlverhaltensregeln der Branche vorschreibt, das eine Liste aller österreichischen Lobbyisten mitsamt deren Auftraggebern vorschreibt.
Doch das Interesse der Politik an dem Vorhaben war überschaubar. Der fertige Gesetzestext landete in den Schubladen.
Halb so schlimm, weil dann kam Ernst Strasser. Große Erleichterung also unter den Lobbyisten: „Wir brauchen ein wirklich strenges Lobbyistengesetz“, forderte Wolfgang Rosam, ein Kapazunder seiner Zunft. „Das ist wie seinerzeit mit dem Weinskandal. Nur das strengste Weingesetz der Welt hat es möglich gemacht, dass unsere Weine wieder in die Regale gekommen sind.“
Jetzt herrscht Katerstimmung. Das neue Lobbyistengesetz – da sind sich in der Branche alle einig– ist eine ziemlich matte Sache geworden. Maximale Enttäuschung allerorts. Das hat weniger damit zu tun, dass das Gesetz keinesfalls das Zeug dazu hat, eine „Affäre Strasser“ zu verhindern. Den Lobbyisten war das von Anfang an ohnehin klar gewesen: Strassers auf Video aufgezeichnete Andeutungen, bestechlich zu sein, sind mutmaßlich kriminell – also ein Fall für das Strafrecht. Da kann die Politik noch so hartnäckig suggerieren, dass das neue Gesetz eine „Lex Strasser“ ist. Ist es nicht.
Blankes Entsetzen herrscht unter den Lobbyisten allerdings über §1, Ziffer 8 des Gesetzes. Demnach ist das neue Recht nicht auf Vergabeverfahren anzuwenden. Schon interessant: „Vergabe-Lobbying ist eines der schmutzigsten Geschäfte der Branche“, ärgert sich ein Lobbyist. Und gerade das wird von dem Gesetz ausgenommen? Lobbyisten à la Peter Hochegger und Walter Meischberger, die im Zuge der Buwog-Privatisierung Millionen an Provisionen kassierten, dürfen also weiterhin munter ihren Geschäften nachgehen.
Was also kann das Gesetz?
Es schreibt lediglich vor, dass Lobbyisten sich in ein Register eintragen lassen sowie Auftraggeber und Auftragsvolumina offenlegen müssen. Es ermöglicht „eine Art Landkarte der Branche, die einen Überblick geben soll“, wie Lobbyist Kovar formuliert. Aber: „Dieses Gesetz wird keinen einzigen Korruptionsfall verhindern. Genauso wenig wie ein Ärzteverzeichnis Kunstfehler verhindern kann.“
Doch selbst die Sache mit dem Register hat einen gewaltigen Haken. Wen wundert's: In der kurzen Zeit, in der das Gesetz entstand, wurde natürlich Lobbyismus zur Perfektion betrieben. Und weil's offenbar schwierig war, alle divergierenden Interessen unter einen Hut zu bekommen, wurde gleich davon abgesehen. Die Branche wurde in vier Gruppen unterteilt: in klassische Lobbyingunternehmen; in Konzerne, die eigene „Public affairs“-Abteilungen haben; in Selbstverwaltungskörper; in Interessenvertretungen (Kammern).
Und von den vier Gruppen müssen nur die rund zwölf österreichischen Lobbyingunternehmen alles offenlegen. Die anderen werden pfleglicher behandelt.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass es Wirtschafts- und Arbeiterkammer nun schwarz auf weiß haben, dass sie kein Lobbying betreiben. Da haben Wirtschaftskammer-Chef Christoph Leitl und Arbeiterkammer-Direktor Werner Muhm im Hintergrund offenbar ganze Arbeit geleistet. Aber Lobbying war das sicher eh nicht.
Interessant ist auch das Faktum, dass Rechtsanwälte – im Gegensatz zu den USA – zuvorkommenderweise von den Gesetzesbestimmungen ausgenommen werden. Immerhin gibt es nicht wenige Advokaten, die stolz auf ihre tollen „Connections“ zur Politik hinweisen. Aber offenbar beschränkt sich das auf harmlose Plaudereien über Wind und Wetter. Rechtsanwalt Hannes Jarolim,nebstbei SPÖ-Nationalratsabgeordneter und Justizsprecher der Sozialdemokraten, wird sich jedenfalls nicht als Lobbyist registrieren lassen: „Abgeordnete sind keine Lobbyisten“, sagt er. Und Anwälte eben auch nicht.
Womit sich das eigentliche Problem des Gesetzes offenbart: „Es droht zum Placebo zu verkommen“, meint Politikberater und Lobbyist Thomas Hofer. „Durch schwammige Regelungen oder die Unterscheidung verschiedener Lobbyisten-Gruppen werden Umgehungsmöglichkeiten geschaffen.“
Schwammige Regelungen? Lobbyist Kovar klärt auf: „Es wird schwer sein, zwischen Lobbying und anderen Tätigkeiten Grenzen zu ziehen.“ Lobbyisten verwenden nämlich ein Gutteil ihrer Zeit damit, für Kunden politische Gegebenheiten zu recherchieren oder strategische Beratung anzubieten. Das ist aber streng genommen noch kein Lobbying. Fazit: Lobbyisten werden nur einen Bruchteil ihrer Auftragsvolumina offenlegen. Wer soll's schon kontrollieren? Durchaus wahrscheinlich auch, dass viele Rechtsanwälte als „Subunternehmer“ beauftragen. Die müssen ja keinen Geschäftsstriptease vollziehen.
So gesehen wird das Gesetz genau nichts bewirken. Allenfalls kommt es zu einer „Anzeigenflut“– was Thomas Hofer für möglich hält. Jeder gegen jeden, um „abzutesten, was der Gesetzgeber mit seinen vagen Formulierungen wirklich meint“. Natürlich ist das auch ein probates Mittel, um unliebsame Konkurrenten ruhig zu stellen. Wie die Beweisführung in dem diskreten Geschäft gelingen soll, ist freilich eine andere Frage.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.06.2011)
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