Die Welt der Wirtschaftsauskunfteien ist keine wirklich glamouröse. Das Geschäft mit Informationen über Unternehmen ist natürlich wichtig. Aber eben auch recht trocken und beschaulich.
Bis jetzt. Dieter Bodingbauer hat nämlich gerade Mörderstress am Hals. Er ist Chef der weltweit führenden Wirtschaftsauskunftei Dun & Bradstreet in Österreich. Und ist plötzlich Protagonist in einem Monsterprozess. Als Beschuldigter. 691 Anleger, die dank der insolventen Investmentfirma AvW Millionen verloren haben, begehren Schadenersatz von D&B – rund zehn Millionen Euro.
Das wird spannend – wie sogar jene Anwälte, die 40 Sammelklagen gegen D&B eingebracht haben, zugeben müssen. „Wir befinden uns auf juristischem Neuland“, sagt Anwalt Michael Bauer, der insgesamt 1500 geschädigte AvW-Anleger vertritt. „Wir haben auch Klagen gegen den Wirtschaftsprüfer und die Republik eingebracht“, erklärt sein Kollege Arno Likar, der rund 1300 Anleger unter seiner Obhut hat. „Aber am interessantesten werden die Verfahren gegen Dun & Bradstreet.“
Tatsächlich ist die Frage nach der Verantwortung der Wirtschaftsauskunftei eine, über die sich trefflich streiten lässt. Auf der einen Seite: Dieter Bodingbauer, der das Gefühl hat, mit den Klagen wie die Jungfrau zum Kind gekommen zu sein. Auf der anderen Seite: zahlreiche erboste Anleger, die D&B nicht so einfach aus der Verantwortung lassen wollen.
Unerfreulich sind die Ereignisse jedenfalls für beide Seiten. Sie gehen auf das Jahr 2008 zurück. Damals wandte sich die Investmentfirma AvW an Dun & Bradstreet und begehrte Auskunft darüber, wie ihre Bonität bewertet werde. Ein durchaus üblicher Vorgang. Bodingbauer: „Wir erhalten tausende solcher Anfragen.“ Und jedes von D&B bewertete Unternehmen habe das Recht auf sogenannte „Selbstauskunft“. Einmal im Jahr sogar kostenlos.
AvW-Chef Wolfgang Auer-Welsbach konnte jedenfalls zufrieden sein: Dun & Bradstreet hatte seiner Firma die Bestnote „5A1“ verpasst.
Über den weiteren Verlauf der Ereignisse scheiden sich die Geister: Tatsache ist, dass AvW die Bonitätsbewertung dazu verwendete, um Anlageprodukte zu bewerben – in Prospekten und auf der Homepage. Bodingbauer sagt, er habe davon keine Ahnung gehabt. Die Anlegeranwälte sehen das anders: „Das ist extrem unglaubwürdig“, meint Anwalt Likar. „Eine so bekannte Firma wie AvW wirbt mit dem D&B-Rating und die wollen das nicht mitbekommen haben?“ Auch für Anwalt Bauer ist das „schwer zu glauben. Es ist ja eher nicht davon auszugehen, dass solche Ratings daheim im Weinkeller aufgehängt werden. Sondern natürlich veröffentlicht werden.“
Die Anleger hätten sich jedenfalls auf das Urteil der international renommierten Auskunftei verlassen. Und gekauft.
Dann überschlugen sich die Ereignisse: Im Oktober 2008 gab es erste Meldungen in Zeitungen, wonach es im AvW-Gebälk ordentlich kracht. Und D&B zog die Reißleine: Die Bewertung der AvW-Gruppe wurde ausgesetzt.
Für die Anleger kam das freilich zu spät. Im April 2010 wurde Auer-Welsbach festgenommen, wenige Tage später bestätigte Gutachter Fritz Kleiner den üblen Verdacht: Die AvW-Bilanzen waren gefälscht. Kurz darauf schlitterte AvW in die Insolvenz.
Wolfgang Auer-Welsbach wurde Anfang 2011 wegen Betrugs zu acht Jahren Haft verurteilt. Doch für die Anleger ist die Geschichte damit keinesfalls zu Ende. Sie wollen ihr Geld zurück.
Ob sie bei Dun & Bradstreet an der richtigen Adresse sind, ist halt die Frage. Bodingbauer stellt sich auf den Standpunkt, dass er selbst quasi Opfer der üblen Machenschaften Auer-Welsbachs sei. „Dass die AvW-Bilanzen, die wir zur Erstellung unserer Berichte herangezogen haben, gefälscht waren, wussten zu diesem Zeitpunkt weder wir, noch wusste es sonst jemand in Österreich.“ Die Bilanzen seien mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers versehen gewesen, außerdem habe man sich darauf „verlassen, dass die Finanzmarktaufsicht ihrer Aufsichtspflicht ordnungsgemäß nachkommt“.
Klingt einleuchtend. Dennoch fragen sich vermutlich nicht nur die gegnerischen Anwälte: Wozu ist eine Wirtschaftsauskunftei eigentlich gut? Wie kommen ihre Bewertungen zustande? Verlassen sie sich bei ihren Beurteilungen bloß auf Einschätzungen anderer?
Das ist tatsächlich der springende Punkt. Für die Anwälte ist klar: D&B sei eine „Ratingagentur“, die ihre Arbeit denkbar schlecht gemacht habe. „Die haben sich einfach auf die Testate für die Bilanzen verlassen – und selbst die gefälschten Zahlen falsch beurteilt“, meint Jurist Likar.
Dagegen erhebt Bodingbauer Einspruch: „Wir sind keine Ratingagentur“, betont er. Diese würden mit ihren fundamentalanalytischen Recherchen nämlich fundierte Unterlagen für Anlageentscheidungen liefern. Die Aufgabe einer Wirtschaftsauskunftei hingegen sei bloß die Unterstützung von Unternehmen bei der Beurteilung ihrer Geschäftsrisken. Sie würden einen Überblick über ein Unternehmen geben sowie Informationen über Geschäftstätigkeit, Management, Eigentümer, Zahlungsverhalten sowie die Ausfallswahrscheinlichkeit bieten. Mehr nicht.
Damit werden sich nun die Gerichte auseinandersetzen müssen. Bodingbauer frohlockt aber schon: Anfang der Woche wurde eine Klage mehrerer Anleger zurückgewiesen. Doch Anwalt Likar sieht das relativ entspannt: „Es sind bereits drei Klagen ohne Beweisverfahren abgewiesen worden. Doch das Oberlandesgericht Wien hat in allen Fällen das Erstgericht aufgefordert, ein Beweisverfahren zu führen. Es gibt demnach keine rechtskräftig abgewiesene Klage.“
Also abwarten. Für den Anwalt ist aber schon klar: Eine Klage gegen eine Auskunftei habe es noch nie gegeben. „Wenn wir gewinnen, dann macht das international Schlagzeilen.“
Rechtsstreit: „Ratingagentur“ vor dem Kadi
27.01.2012 | 16:39 | von Hanna Kordik (Die Presse)
Hunderte durch die insolvente Investmentfirma AvW geschädigte Anleger begehren Schadenersatz. Jetzt erstmals auch von einer Auskunftei: Die Ratingagentur Dun & Bradstreet bescheinigte AvW einst beste Bonität.
11 Kommentare
diese Ratingagentur wird dafür kritisiert, dass sie eine Firma zu positiv bewertet hat
Ist das AA+ für Österreich nicht auch zu positiv?
Da die Ratingagenturen
mit ihren Auskünften ja viel Geld machen, ist es nur recht und billig, bei falschen Auskünften Schadenersatz zu verlangen.Ich verstehe nicht..
was kann eine Firma dafür wenn die Bilanzen gefälscht sind, nach was soll sie dich denn sonst richten.Abgesehen davon das IFRS Bilanzen von Banken und Finanzdienstleistern generell zu vergessen sind.
Die Presse hat hier eh einige Artikel schon darüber veröffentlicht.
nach Schadenersatzrecht wäre es interessant ob eine Ratingfirma für eine Fehlprognose haftet oder ob es sich um einen indirekten Schaden handel, für welchen sie nicht haften....
Re: nach Schadenersatzrecht wäre es interessant ob eine Ratingfirma für eine Fehlprognose haftet oder ob es sich um einen indirekten Schaden handel, für welchen sie nicht haften....
das Porblem dabei ist, und da wird es wohl auch auf die Anwäte ankommen, dass es Leistungsgemäß ja nur zu einem indirekten Schaden kommen kann, der Natur einer Ratingauskunft entsprechend.Etwas fern, aber die allgemeine Gefährdung im Eisenbahn- und Kraftfahrrecht ist da eine zwar umgekehrte aber auch schadenrelevante Beurteilung. (Ist ein bisschen schwierig, das so auf die Schnelle darzustellen)
Re: Re: nach Schadenersatzrecht wäre es interessant ob eine Ratingfirma für eine Fehlprognose haftet oder ob es sich um einen indirekten Schaden handel, für welchen sie nicht haften....
ich denke, es scheiterte an der Anspruchsgrundlage. Ein Vertrag mit den Anlegern wird wohl nicht bestanden haben. Ein Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter zwischen D&B und AvW ist unter Umständen darstellbar (wie beim Wirtschaftprüfer), ob sich die Schutzwirkung allerdings so weit erstreckt ist fraglich. Und bei einem deliktischen Anspruch wird wohl das Verschulden durch die Kläger nur sehr schwer beweisbar sein.Re: Re: Re: nach Schadenersatzrecht wäre es interessant ob eine Ratingfirma für eine Fehlprognose haftet oder ob es sich um einen indirekten Schaden handel, für welchen sie nicht haften....
im Grunde ist es gleich wie mit den Politikern: der Politiker verspricht mehr oder weniger dem Wähler ein Wahlprogramm (?!), das er einhält oder nicht, und leider ist das nicht einklagbar (hat zwar einmal große Sprüche dazu gegeben, ua auch von Haider und die anderen haben es aufgegriffen), aber mangels schiftlichen Vertrag nicht einklagbar (und die Schwurbelei vom freien Mandat), die Ratingagenturen machen das nun auch und der gelackmeierte sind wir, und nun werden wir von zwei seiten in die Zange genommen und wenn man nicht sehr reich ist, das bisschen Vermögen weggezwicktund auch hier versagen die Politiker auf allen Linien
Ich weiss das Prozessurteil
Kläger: Vorwiegend Österreicher.Beklagter: US-Unternehmen (Zweigstelle Österr.)
Nie und nimmer wagt der Richter einen Schuldspruch. Da kommt eher die Weisung von oben, dass ein Freispruch empfohlen wird. Dazu haben sie viel zu viel Schiss vor den USA. Die haben in letzter Zeit auch klargemacht, was sie von wirtschaftlich Abtrünnigen halten.
Jetzt muss der Richter nur noch einen Freispruch finden, der halbwegs nachvollziehbar klingt. Das ist sein Handwerk.
die Ratingagenturen ermöglichen die skrupellose Spekulation am Finanzmarkt
. . . es sind Guide-lines für die Risken des Kapitals unabhängig der Erfordernisse des Sozialstaates.So jede Wirtschaft die Instrumente der Investition braucht, müsste sich das soziale Europa aber von der Spekulation des Finanzmarktes abschirmen.
Schulden und eine soziale Wirtschaft sind unvereinbar. Damit sind die amerikanischen Ratingagenturen in Europa auch fehl am Platz.

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