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Was Julius Meinl und André Rettberg verbindet

03.02.2012 | 18:21 |   (Die Presse)

Ermittlungen gegen Julius Meinl laufen nicht optimal und werden jetzt von der Oberstaatsanwaltschaft in Augenschein genommen. Sie wird auf Verblüffendes stoßen. Es gibt erstaunliche Parallelen zur Causa Libro.

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Die Sache muss höchst kompliziert sein: Seit mehr als vier Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft Wien gegen Julius Meinl wegen des Verdachts der Untreue und des gewerbsmäßigen Betrugs. Mittlerweile sind drei Staatsanwälte an der Causa dran – Markus Fussenegger,Michael Radasztics und Bernhard Löw. Jetzt ist auch noch die Oberstaatsanwaltschaft mit im Boot: Oberstaatsanwältin Gabriele Mucha übernimmt die „führende Begleitung“ der Ermittlungen, so die offizielle Diktion. Sie wird also den ermittelnden Staatsanwälten quasi auf die Finger schauen.

Juristen sind sich einig: So etwas hat in der Geschichte der österreichischen Justiz Seltenheitswert. Ein sonderlich gutes Licht auf die bisherige Arbeit der Staatsanwälte wirft das Manöver jedenfalls nicht.

Tatsächlich laufen die Dinge in der Causa Meinl für die Justiz eher suboptimal. Vor Kurzem wurde Gutachter Numero drei beauftragt (was die lange Ermittlungsdauer erklärt), und zu allem Überfluss hat Meinls Anwalt Herbert Eichenseder vor wenigen Wochen Strafanzeige gegen Unbekannt eingebracht. Sein übler Verdacht: Beweismittel gegen Meinl seien gefälscht worden.

Also eine „Aufpasserin“ für die Staatsanwälte. Sollte diese sich akribisch in die Akten einlesen – wovon natürlich auszugehen ist –, wird sie auf eine weitere Merkwürdigkeit stoßen: Die Causa Meinl weist erstaunliche Parallelen zur Causa Libro auf. Zum Beispiel bei den handelnden Personen.

Die damals börsenotierte Buchhandelskette Libro schlitterte 2001 in die Pleite. 2002 begann die Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen. Von der Kriminalpolizei wurde Wilfried Neurauter als Ermittler eingesetzt, kurze Zeit später wurde der Sachverständige Fritz Kleiner als Gutachter beauftragt.

Die Chemie zwischen den beiden stimmte wohl von Anfang an nicht. Dies bestätigt jedenfalls ein damals recht ausgiebig geführter Schriftverkehr der beiden, der der „Presse“ vorliegt: Neurauter machte ordentlich Zeitdruck, Kleiner argumentierte, dass das enge Zeitkorsett angesichts der umfangreichen Unterlagen absolut realitätsfremd sei.

Vor allem aber: In einem Brief Kleiners an das zuständige Landesgericht Wiener Neustadt, datiert mit 17.November 2003, beklagt sich Kleiner über eine „Vorwegnahme der Gutachtensergebnisse“ durch die Ermittler. Heute formuliert es Kleiner im Gespräch mit der „Presse“ weniger blumig: „Den Eingriff der Polizei in die Arbeit eines Gutachters habe ich noch nie so erlebt.“

Sein Unmut kommt nicht von ungefähr. In der Zwischenzeit hat Kleiner nämlich nochmals mit Polizist Neurauter Bekanntschaft machen dürfen. In der Causa Meinl – Fritz Kleiner wurde im Februar 2010 als Meinl-Gutachter bestellt. Auch hier ermittelt Wilfried Neurauter. Und auch dieses Mal beklagte sich Kleiner über den Versuch, das Ergebnis seines Gutachtens beeinflussen zu wollen.

Neurauter will beziehungsweise darf zu den Vorwürfen nichts sagen, lautet es aus seinem Büro. Sei's drum: Gutachter Kleiner ist für ihn ohnehin Geschichte. Als Libro-Gutachter wurde er im November 2003 enthoben. In der Causa Meinl hat er selbst die Reißleine gezogen: Vor zwei Monaten hat Kleiner seinen Auftrag zurückgelegt.

„Ja, die Parallelität der beiden Causen ist bemerkenswert“, sagt Kleiner. Was auch daran liegt, dass in beiden Fällen Gutachter Martin Geyer als Nachfolger Kleiners bestellt wurde.

Bei Meinl ist Geyer erst am Beginn seiner Arbeit. Sein Libro-Gutachten hingegen ist längst fertig und hat wohl auch sein Scherflein dazu beigetragen, dass der frühere Libro-Chef André Rettberg im vergangenen Sommer (nicht rechtskräftig) zu dreieinhalb Jahren Haft wegen Untreue und Bilanzfälschung verurteilt wurde.

Die Berufungsfrist läuft bis zum 30.Juni. Doch derweil hat sich ein Nebenschauplatz aufgetan. Und der ist auch ziemlich brisant.

Am 13.Oktober 2011 hat Rechtsanwalt Elmar Kresbach bei der Staatsanwaltschaft Wien Strafanzeige wegen des Verdachts der Beweismittelfälschung eingebracht. Ein recht mühsames Unterfangen: Wenige Monate zuvor, im Juli 2011, war eine Anzeige beim eigentlich zuständigen Landesgericht Wiener Neustadt eingebracht worden – dort allerdings offenbar ignoriert worden. Kresbach in der neuerlichen Anzeige: „Bis heute hat diese Anzeige in Wiener Neustadt keine Geschäftszahl erhalten, und es wurde auch kein Strafverfahren eingeleitet. Aus diesem Grund ist zu befürchten, dass die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt diese Angelegenheit nicht mit der gebotenen Objektivität prüfen und strafrechtlich verfolgen wird.“

Mittlerweile ist die Sache in Wiener Neustadt doch noch hoch offiziell aktenkundig geworden – allerdings erst heuer, also gut ein halbes Jahr später. Die Anzeige hat die Geschäftszahl 11 St2/12z erhalten.

In Wien allerdings wurde die Sache raschest als „verjährt“ und obendrein unbegründet zurückgewiesen. Dabei enthält die Anzeige starken Tobak: Es geht um eine Hausdurchsuchung, die im Februar 2004 bei Anwälten von Ex-Libro-Chef Rettberg durchgeführt wurde. Damals wurden auch Laptops mit elektronisch gespeicherten Dokumenten beschlagnahmt. Kresbachs Vorwurf: Ein Dokument sei von der Polizei „inhaltlich völlig verändert und damit verfälscht“ worden – das Originaldokument wurde der Anzeige beigelegt.

Kresbach beharrt nun darauf, dass die Sache strafrechtlich verfolgt wird und hat bei der Staatsanwaltschaft nun einen sogenannten „Fortsetzungsantrag“ eingebracht.

Und damit ergibt sich eine weitere höchst interessante Parallele zur Causa Meinl. Dort hat es nämlich ähnlich seltsame Ereignisse im Zuge der Ermittlungen gegeben.

Im September 2011 brachte die Meinl Bank Strafanzeige ein – so wie Kresbach gegen Polizist Neurauter (für den selbstverständlich die Unschuldsvermutung gilt). In diesem Fall geht es um eine Hausdurchsuchung, die im April 2011 bei der Meinl-Bank-Tochter in Zürich durchgeführt worden ist. In dem Polizeibericht über die Razzia wird der Vizechef der Firma damit zitiert, dass Julius Meinl dort „wiederholt anwesend“ sei – was für die Ermittlungen gegen Meinl nicht unwesentlich ist. Nur: Laut Strafanzeige war der zitierte Vizechef zum fraglichen Zeitpunkt auf den Fidschi-Inseln.

Auch diese Anzeige wurde zurückgewiesen, auch hier wurde nun ein „Fortführungsantrag“ gestellt. Vor Kurzem hat Meinl-Anwalt Eichenseder, wie „Die Presse“ berichtete, auch noch Strafanzeige wegen des Verdachts der Beweismittelfälschung eingebracht: Es geht um einen Brief, der Meinl belastet – der will ihn aber nicht geschrieben haben.

Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Michaela Schnell, will alldem nicht zu viel Bedeutung beimessen. Sie kenne Neurauter als „exzellenten Ermittler“, und natürlich „wird immer versucht, gute Ermittler rauszuschießen“.

Oberstaatsanwältin Mucha hat jede Menge zu tun.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.02.2012)

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18 Kommentare
fefe
04.02.2012 17:43
2 1

Beide keine Österreicher

Was die beiden Meinl und Rettberg verbindet ist, dass sie beide keine Österreicher sind.

dadada
04.02.2012 13:01
5 0

es läuft nicht optimal

zu dieser aussage haben die jetzt 4 jahre gebraucht.

die ganze justitz läuft nicht nur nicht optimal sondern ist entweder ein sauhaufen oder korrupt, sollte es eine dritte möglichkeit geben bitte melden!

Wortmann
04.02.2012 10:31
6 0

Unsere Justiz ermutigt Verbrecher durch Untätigkeit.


5 0

Was Julius Meinl und André Rettberg verbindet

Es noch weitere Parallelen die Justizarbeit (oder besser die "Justiznichtarbeit") betreffend. Denn wie in weiteren Anzeigen ersichtlich, werden in allen öffentlichkeitswirksamen Verfahren, Beweise, Sachverhalte und Einvernahmeprotokolle, auch jene von Zeugen, manipuliert. Einige davon bereits auf Weisung der StA Wien und in einigen Fällen der StA Wr. Neustadt. Das Justizministerium stellt sich ob dieser schwerwiegenden Vorwürfe tot, ignoriert alles und jedes, vergisst aber nicht, selbst die Beweisfälschung in jene Richtung vorzunehmen, wie sie in die Anklageschrift passen müsse. Was die angeordneten Hausdurchsuchungen und anbelangt, werden diese zwar von den Beamten diese mit Sorgfalt durchgeführt, die angelegten Protokolle jedoch in wissentlichem Zusammenwirken mit der StA ja nach Bedarf bewusst "verwischt", und etwaige Sachverhaltsdarstellungen in neuangelegten Protokollen "umgeschrieben". meist werden Rechtspraktikanten RP dafür eingesetzt, die jedoch nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Begründung: Dies deshalb, weil ihnen noch die nötige Praxis fehle!" Beschwerden werden mit zynischen Bemerkungen nach § 190 StPO eingestellt. Ob mit dieser Vorgehensweise das Vertrauen in die Justiz wieder hergestellt werden könne, ist anzuzweifeln. Denn wenn selbst in der Justiz dubiose Machenschaften den Alltag bestimmen, was sollte dann von möglichen Verdächtigen zu erwarten sein. Was bleibt ist doch nur staatl. Machdemonstration und gezielte Öffentlichkeitsarbeit.

Antworten ridere
04.02.2012 20:03
1 0

Re: Was Julius Meinl und André Rettberg verbindet

Simme Ihnen vollinhaltlich zu, genau so läuft es !!

Gast: b754
04.02.2012 08:43
0 2

das stellt natürlich das vertrauen in die justiz wieder her


Gast: Heinrich Serafin
04.02.2012 07:30
3 0

Meinl's Strafe...

...ist doch bereits erfolgt. Durch die Affäre wurde legendäre Familienname derart in den Schmutz gezogen, dass der werte Herr nun in England leben muss. Dies ist zwar auch nicht schlecht, aber in London reichen das Geld und die Herkunft des Wunderknaben bestenfalls für die Lower Upper Class aus, wo er sich mit Post-Exilanten und Russischen Oligarchen um einen Platz an der Kaviarbar raufen darf. Ein vergleichbarer sozialer Staus wie in Österreich wird ihm verwehrt bleiben, ganz im Gegenteil, die Gerüchte (und vor allem die geprellten Anleger, deren es im UK auch etliche gibt) werden ihn auch im Exil verfolgen. Ob das die paar hundert Millionen wert war, muss Herr Meinl selbst beurteilen.

Antworten fefe
04.02.2012 13:19
0 0

Re: Meinl's Strafe...

Der ist an sich britscher Staatsbürger, das ist kein Exil für Meinl.

Antworten Kraftmeier
04.02.2012 12:13
0 3

Re: Meinl's Strafe...

Falsch: Meinl's Strafe,
richtig: Meinls Strafe.

2 0

Korruption, Betrug und immer noch kein Urteil.


Übrigens, wie geht es der Frau Kohn von der Medici-Bank ??


Antworten fefe
04.02.2012 13:19
2 0

Re: Übrigens, wie geht es der Frau Kohn von der Medici-Bank ??

Die soll nach Israel abgetaucht sein.

Antworten Kraftmeier
04.02.2012 12:13
3 0

Re: Übrigens, wie geht es der Frau Kohn von der Medici-Bank ??

Und Hrn. Faymann mit seiner Inseratenaffäre?

ASTRO-WOLF
03.02.2012 21:12
8 0

UNFASSBAR!!!

Wenn man derartige Artikel liest, dann steigt einem die Zornesröte ins Gesicht!

Hier wird - vergleichbar mit der "Zweiklassenmedizin" - klipp & klar von einer ZWEIKLASSENJUSTIZ geschrieben!

Während für die einfachen Staats-"Bürgen" die volle Härte des Gesetzes für Bagatelldelikte Anwendung findet, laufen SCHWERSTVERBRECHER als "Ehrenmänner" frei herum...... (Die Zugehörigkeit zu bestimmten ORGANISATIONEN bzw. die "Gunst der Geburt" sind besonders hier am BALKAN von Vorteil!)

Gast: Dr. Oberspitzer
03.02.2012 20:40
0 10

Ein hervoragendes Beispiel für die volle Funktionstüchtigkeit der österreichischen Staatsanwaltschaften,

was völlig unberechtigt öffentlich angezweifelt wird. Diese Vernaderer der Strafjustiz werden nun verstummen müssen.
Wenn nun eine Oberstaatsanwältin eingesetzt wird, zeigt sich, dass eben den Tatsachenverdrehern nun ein für alle mal Einhalt geboten werden wird. Die Ermittlungen werden nun rasch zum Abschluss gebracht werden und es ist zu erwarten, dass alle unberechtigten Vorwürfe ausgeräumt, weil die Verfahren sehr wahrscheinlich einzustellen sind.
Österreich ist noch lange keine Bananenrepublik

Antworten Weidenau
04.02.2012 09:30
1 0

Re: Ein hervoragendes Beispiel für die volle Funktionstüchtigkeit der österreichischen Staatsanwaltschaften,

Der Staatsanwalt ist trotzdem weisungsgebunden! -> BEEINFLUSSBAR

Antworten andizunda
04.02.2012 06:45
2 0

Re: Ein hervoragendes Beispiel für die volle Funktionstüchtigkeit der österreichischen Staatsanwaltschaften,

hoffentlich sarkastisch gemeint!

Aha, die Einstellung der Verfahren ist der Beweis, daß Österreich keine Bananenrepublik ist!

Sehr interessant!