Staatsanwälte pflanzt man nicht

(c) APA (Gert Eggenberger)
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In einem Tagebuch führte Meinl-Gutachter Fritz Kleiner Protokoll über Beeinflussungsversuche durch den Staatsanwalt. Ein Einzelfall? Die Beziehung zwischen Justiz und Sachverständigen ist jedenfalls eine schwierige.

Das Werk zählt 18 DIN-A4-Seiten und findet sich im Akt zur Causa Julius Meinl. Es ist ein Tagebuch, das im vergangenen Jahr vier Monate lang geführt wurde. Von Fritz Kleiner, der damals als Meinl-Gutachter arbeitete. Kleiner hat sein Mandat Ende 2011 zurückgelegt, weil er das Gefühl hatte, von der Staatsanwaltschaft unter Druck gesetzt zu werden. Nicht nur zeitlich, sondern vor allem auch inhaltlich.

Das Tagebuch enthält starken Tobak. Kleiner wollte seinerzeit wohl für ihn Unfassbares dokumentieren. Über die Jahre hat er sich als Sachverständiger einen Namen gemacht – bei der pleite gegangenen BHI-Bank, der Affäre Herberstein, dem Bawag-Debakel oder dem kollabierten Finanzkonglomerat AvW. Dann sollte er Licht ins Dunkel der Causa Meinl bringen – bis er den Auftrag entnervt zurücklegte. „In den 35 Jahren meiner Tätigkeit als Gutachter habe ich so etwas noch nie erlebt“, sagt er heute. Nämlich den permanenten Versuch der Staatsanwaltschaft, seine Arbeit zu beeinflussen.

Die Aufzeichnungen beginnen am 8.Mai 2011. Da schreibt Kleiner: „Die seit Februar 2011 völlig geänderte Tonart in unserer Zusammenarbeit findet mich fassungslos.“ Februar 2011 – da ist Kleiner schon ein Jahr als Meinl-Gutachter tätig. Und irgendwie scheint die ermittelnde Staatsanwaltschaft Wien ein wenig nervös zu werden: Was wird bei Kleiners Gutachten herauskommen? Aus dem Tagebuch geht hervor, dass die Staatsanwälte am 23.Februar Kleiner darauf ansprechen, „dass ich meine Gutachten gelegentlich sehr vorsichtig schreibe, gelegentlich aber ziemlich deutliche Worte finde. Ich erkläre dies damit, dass ich in jenen Fällen, in denen für mich der Sachverhalt nicht eindeutig klar ist, eben vorsichtig befunden und begutachten muss.“

Das ist den Staatsanwälten offenbar zu vage. Dem Sachverständigen werden erste „Anregungen“ gegeben. Zum vorliegenden Prüfbericht der Nationalbank über die Meinl-Bank etwa. Kleiner wird seitens der Staatsanwaltschaft ersucht, er solle „die ÖNB-Prüfung, wie sie im Akt ist, nicht kritiklos übernehmen, sondern quasi eine Nachprüfung der ÖNB-Prüfung vornehmen“. Kleiners Nachsatz zu der Episode: „Ich bin verwirrt und bringe dies auch zum Ausdruck.“

Dann geht es – laut Tagebuch – munter weiter. Und im Laufe der Zeit wird die Beziehung zwischen Kleiner und dem ermittelnden Staatsanwalt Markus Fussenegger immer konfliktreicher. Kleiner zitiert den Staatsanwalt mit den Worten: „So kann eine Zusammenarbeit nicht funktionieren“ – wobei sich (nicht nur für Kleiner) die Frage aufdrängt, worin eine Zusammenarbeit zwischen Staatsanwalt und unabhängigem Gutachter eigentlich bestehen soll.

Doch der Staatsanwalt legt einen Zahn zu. Er will einen Zwischenbericht von Kleiner, „um zu wissen, in welche Richtung ich bei der Befundung und dem Gutachten denke“. Kleiner zitiert Fussenegger in dem Zusammenhang wie folgt: „Ich habe keine Lust, dass ich für Sie die nächsten zwei Jahre Kostenvorschüsse unterschreibe und am Ende dieser Zeit eine Blackbox als Gutachten erhalte.“ „Blackbox“ soll in diesem Zusammenhang wohl heißen: ein Œuvre mit unbekanntem Inhalt.

Womit die Sache zweifellos eskaliert ist. Weitere Tagebuchnotizen Kleiners: „M.F. (Markus Fussenegger, Anm.) weist mich durchaus öfters darauf hin, dass ich nicht beeinflusst werden soll. Mein Gefühl ist aber doch, dass ich mein Gutachten mit dem der Polizei abgleichen soll, was ich mit Sicherheit nicht tun werde.“ Und Fussenegger spricht von einem „Vertrauensverlust gegenüber dem Sachverständigen“.

Und was sagt die Staatsanwaltschaft Wien zu der Angelegenheit? Wenig. Sprecherin Michaela Schnell: „Wenn Kleiner meint, dass ein strafrechtliches oder disziplinäres Fehlverhalten vorliegt, dann soll er Anzeige erstatten.“

So weit wird es vermutlich nicht kommen. Trotzdem zeichnet das Kleiner-Tagebuch ein eher unschönes Bild von der österreichischen Justiz. Ein Bild, das von der reformierten Strafprozessordnung 2008 vorgegeben wurde.

Damals wurden die Untersuchungsrichter abgeschafft. Herr über die Ermittlungsverfahren sind nunmehr die Staatsanwälte. Will heißen: Sie bestellen die Gutachter. Und das nicht zu knapp: Mittlerweile kommt keine Wirtschaftscausa ohne Gutachter aus. Die Staatsanwälte sind mit der oft komplizierten Materie überfordert – und so werden die Gutachter quasi zu Chefanklägern.

Rechtsanwalt Thomas Kralikhat damit schon reichlich Erfahrung gesammelt – beim Bawag- und beim Libro-Verfahren: „Die Staatsanwälte verlassen sich blind auf die Sachverständigen“, sagt Kralik, „und in 99 Prozent der Fälle wird der Gutachter auch als gerichtlicher Sachverständiger herangezogen.“ Nachsatz: „Man stelle sich den Aufschrei vor, wenn dies beim Gutachter der Verteidigung passieren würde.“

Problematisch ist diese Entwicklung, weil die Beziehung zwischen Staatsanwälten und Gutachtern die eines Auftraggebers zu einem Auftragnehmer ist, wie Franz Fiedler, Präsident des Beirats von Transparency International in Österreich – und selbst einst Staatsanwalt – meint. Anwalt Kralik: „Ich will niemandem etwas unterstellen – aber vorauseilender Gehorsam seitens der Gutachter ist naheliegend. Sonst gibt's ja auch keine Aufträge mehr.“ Beziehungsweise neigen die Staatsanwälte – siehe Meinl – offenbar dazu, ihre Erwartungshaltung auch zum Ausdruck zu bringen.

Rechtsanwalt Jürgen Stephan Mertens findet, dass man dieses Abhängigkeitsverhältnis rasch abstellen könnte – indem auf internationale Gutachter zurückgegriffen wird. Doch davon ist hierzulande keine Rede: Nach wie vor wird nur eine Handvoll Sachverständiger in Wirtschaftsfragen zu Rate gezogen: Neben Fritz Kleiner sind das Thomas Keppert (Yline, Amis, Bawag), Gerhard Altenberger (Immofinanz) und Martin Geyer (Libro, Meinl). Ihre Expertisen werden stets mit etlichen Hunderttausend Euro honoriert. Anwalt Kralik ortet eine „wirtschaftliche Abhängigkeit“ der Gutachter von ihren Auftraggebern. Denn: „Bei umfangreichen Gutachten kann man nebenbei auch nichts anderes machen.“

Gutachter Kleiner hat sich gegen das System aufgelehnt. Mit allen Konsequenzen. Und gibt sich daher keinen Illusionen hin: „Von der Staatsanwaltschaft Wien werde ich wohl in absehbarer Zeit keinen Auftrag mehr erhalten.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.03.2012)

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