Christoph Leitls Provisionspallawatsch

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Wirtschaftskammer-Chef Christoph Leitl fordert eine Millionenprovision vom Mayr-Melnhof-Konzern. Der Rechtsstreit zieht sich schon über Jahre – und eskaliert: Jetzt droht Leitl eine Klage von seinem Gutachter.

Schlamassel, das oder der. Laut Duden jedenfalls eine „schwierige, verfahrene Situation, in die jemand aufgrund eines ärgerlichen Missgeschicks gerät“.

Gäbe es das Wort nicht, für Christoph Leitl müsste es erfunden werden. Der Wirtschaftskammer-Chef steckt nämlich in einem nachgerade monströsen Schlamassel. Und die Frage ist, ob und wie er da jemals wieder rauskommt.

Dazu die Vorgeschichte: Im Jahre 2005 beschloss Leitl mit dem früheren Bauindustriellen Alexander Maculan, unternehmerisch tätig zu werden – sie gründeten die LM Holding, an der jeder einen 50-Prozent-Anteil hielt. Maculan brachte auch gleich einen vielversprechenden Kunden mit: Für die Holzgruppe des Mayr-Melnhof-Konzerns sollte der Kontakt zur russischen LSR-Holding hergestellt werden. Diese verfügte nämlich über ein ansehnliches, bewaldetes Grundstück, das für Mayr-Melnhof von größtem Interesse war.

Die weiteren Ereignisse im Zeitraffer: Mayr-Melnhof übernahm den Wald, Maculan forderte eine (vertraglich nicht vereinbarte) Vermittlerprovision, Mayr-Melnhof lehnte ab.

Vorhang auf für Geschäftspartner Christoph Leitl. Ende 2008 beschloss Maculan nämlich, den Klagsweg zu beschreiten. Doch die Optik war halt nicht so günstig: Maculan ist angeheirateter Onkel von Mehrheitseigentümer Franz Mayr-Melnhof. Also sprang Leitl als Kläger ein.

Es war nicht seine beste Entscheidung. Zunächst einmal deshalb, weil Kammerchef Leitl mit Mayr-Melnhof ein Kammermitglied geklagt hat, noch dazu ein nicht gerade unwichtiges. Das hat unter vielen (Zwangs-)Kammermitgliedern eh schon für ordentlich Unmut gesorgt. Dazu kommt aber noch, dass sich der Rechtsstreit seit Jahren zieht und in der Zwischenzeit eine Eskalationsstufe erreicht hat, die Leitls Nervenkostüm einigermaßen zusetzt. Denn mittlerweile hat er sich in eine juristische Doppelmühle hineinmanövriert.

Dabei hatte die Sache für Leitl zunächst gar nicht so übel ausgesehen: Im ersten Prozess bestätigte das Oberlandesgericht Graz im April 2010, dass Maculan und Leitl – der immer wieder betont hatte, sich auch für Mayr-Melnhof engagiert zu haben – sehr wohl eine Provision zusteht. Also ging die Sache wieder an das Landesgericht Leoben, wo über die Höhe der Provision verhandelt werden sollte.

Doch da spießte es sich gewaltig: Ursprünglich hatte Maculan 2,1Millionen Euro in Rechnung gestellt, was Mayr-Melnhof schon seinerzeit als völlig utopisch zurückwies. Doch dann ließen Leitl und Maculan ein Privatgutachten vom Grazer Universitätsprofessor Dieter Mandl anfertigen. Und der kam auf einen Betrag von 4,8 Millionen – zuzüglich Zinsen wurden mehr als sieben Millionen Euro gefordert.

Unschwer zu erraten, dass man da auf keinen grünen Zweig kam.

Also wurde Ende vergangenen Jahres ein Mediationsverfahren eingeleitet. Mit durchaus klingenden Namen: Leitl/Maculan nominierten ihren Gutachter Mandl in das Expertenteam, Mayr-Melnhof entsandte Universitätsprofessor Romuald Bertl. Als gemeinsamer Mediator fungierte Unternehmensrechtler Waldemar Jud.

Einen Monat dauerte die Sache, bis sich die Experten schließlich weitgehend einigten: Leitl und Maculan stehe eine Provision von drei Prozent des Waldanschaffungswerts von vier Millionen zu – also 120.000 Euro. Bei den sonstigen anfallenden Kosten schieden sich freilich die Geister: Die Experten Bertl und Jud kamen auf eine Summe von rund einer Million Euro. Leitl-Gutachter Mandl hingegen pochte auf rund 1,5 Millionen.

Die Mediation scheiterte. Jetzt muss also weiter prozessiert werden. Und das wird dauern: Es muss wiederum ein Gutachter bestellt werden.

Doch für Kurzweil ist gesorgt. Denn mittlerweile hat sich ein recht seltsamer Nebenschauplatz aufgetan: Leitl-Anwalt Gerhard Wildmoser versus Leitl-Gutachter Dieter Mandl.

Offenbar herrscht höchste Nervosität im Lager Leitl & Maculan. Bei der letzten Gerichtsverhandlung hat der gegnerische Anwalt nämlich auf gar Seltsames hingewiesen: Die von Leitl ins Treffen geführten 350 Tagessätze, die Reisespesen sowie die Aufwendungen für die Repräsentanz in Moskau – die sich auf 1,8 Millionen Euro belaufen sollen – finden sich in keinen Bilanzen. Der Anwalt stellte Prozessbetrug in den Raum – also eine laut Strafrecht „vorsätzlich falsche Angabe einer Partei“.

Anwalt Wildmoser winkt ab: Die angeführten Aufwendungen seien bei Gericht ohnehin nur exemplarisch angeführt worden. Was ihn allerdings nicht daran hinderte, Mitte Februar einen geharnischten Brief an Gutachter Mandl zu schreiben. Um einen Sündenbock für die missliche Lage auszumachen? Jedenfalls fragt er Mandl in dem Schreiben, wie er denn seinerzeit auf die fragliche Summe gekommen sei. Maculan spreche jedenfalls lediglich von Reisekosten in Höhe von 160.000 Euro, „die auch belegbar sind“.

Gutachter Mandl will auf Anfrage der „Presse“ zu der Angelegenheit nichts sagen, weil er der Verschwiegenheitspflicht unterliegt. Nur so viel: „Ich habe die Sache meinem Rechtsanwalt übergeben.“ Eh klar: Welcher Gutachter lässt schon gern den Vorwurf auf sich sitzen, sich Zahlen quasi aus den Fingern gesogen zu haben?

Das Ganze ist jedenfalls nicht frei von einer gewissen Pikanterie: Dem Wirtschaftskammer-Chef droht also eine Klage seines eigenen Gutachters. Und der dürfte juristisch auch durchaus gute Karten in der Hand haben. Zu Beginn seines Gutachtens führt Mandl nämlich penibel Liste über mehrere Gesprächstermine mit Maculan und mit Leitl – von denen er wohl die Informationen über sämtliche Auslagen erhalten hat.

Anwalt Wildmoser rudert im Gespräch mit der „Presse“ kräftig zurück: Es gehe keineswegs darum, dem Gutachter irgendeine Schuld in die Schuhe zu schieben. Vielmehr handle es sich um ein „Missverständnis“: Maculan habe dem Gutachter seinerzeit die Tagsätze „über den Daumen“ mitgeteilt, der habe die Angaben dann eins zu eins für sein Gutachten übernommen. So einfach ist das.

Oder auch nicht. Für Leitl stellt sich die Situation nämlich so dar: Entweder es droht ihm ein Prozess wegen Prozessbetrugs. Oder eine Klage seines Gutachters. Eine juristische Doppelmühle also.

Das wäre dann die Steigerung des klassischen Schlamassels.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.04.2012)

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