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Libro: André Rettbergs einsamer Kampf

15.06.2012 | 18:41 |  von Hanna Kordik (Die Presse)

Die Causa Libro nimmt kein Ende: Jetzt erhebt die Verteidigung massive Vorwürfe gegen den von der Justiz bestellten Gutachter. Das ist recht brisant. Denn der wird gerne für große Wirtschaftsfälle herangezogen.

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Es ist eine Causa der Superlative – und das ist eher nicht positiv gemeint: Rekordverdächtige zehn Jahre lang wurde nach der Pleite der seinerzeit börsenotierten Buchhandelskette Libro ermittelt. Dann, vor genau einem Jahr, kam es endlich zum Prozess. Und Ex-Libro-Chef André Rettberg wurde zu insgesamt vier Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt.

Doch das ist keinesfalls das Ende der Geschichte: Nach 34 Verhandlungstagen war der Gerichtsakt auf 64Bände angewachsen, die schriftliche Ausfertigung des Urteils erfolgte erst ein halbes Jahr später, am 23.Dezember. Und deswegen bekommt auch die Verteidigung mehr Zeit: Die Berufungsfrist läuft nicht, wie üblich, vier Wochen. Sie wurde bis zum 30.Juni erstreckt.

Wenig überraschend wird Rettberg-Anwalt Werner Sporn das Urteil bekämpfen. Und zwar mit einer Nichtigkeitsbeschwerde. Ungewöhnlich ist allerdings deren Inhalt. Der wird noch für reichlich Diskussionen sorgen, um das einmal milde zu formulieren. Sporn hinterfragt nämlich die Qualifikation von Schöffen und Berufsrichtern, die sich – wie im Fall Libro – über einigermaßen komplizierte wirtschaftliche Zusammenhänge ein Bild machen müssen. Und darüber letztlich zu entscheiden haben. Ohne entsprechende fachliche Ausbildung, versteht sich.

Deshalb verlassen diese sich gerne auf die Expertise eines von der Justiz bestellten Gutachters. Doch auch das löst bei Werner Sporn ordentlich Skepsis aus: Gutachter seien „in manchen/vielen Fällen einfach überfordert und nicht entsprechend befähigt“.

Gutachter in der Causa Libro war Martin Geyer. Und auf den ist Anwalt Sporn ganz und gar nicht gut zu sprechen. Eh klar: Geyers Expertise hat die Verteidigung von André Rettberg nicht gerade unterstützt. Trotzdem ist die Kritik an Geyer eine nähere Betrachtung wert. Weil's nicht erstmalig ist.

Das ist natürlich auch Martin Geyer schon aufgefallen. Und er hat sich „auch schon gefragt“, warum er so angefeindet wird. Seine Erklärung: „Ich bin nicht Mitglied der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Ich habe mich bewusst gegen den Beruf des Steuerberaters entschieden.“ Und: „Ich war immer mutig und habe in Gutachten klare Aussagen gemacht.“

Deswegen ist Geyer bei den Staatsanwälten auch sehr beliebt: Er redet Klartext, und das meist im Sinne der Anklage. Daher bekommt er auch laufend Aufträge.

Aber auch Probleme. Etwa vor zehn Jahren: Da zeigte ihn ein Konkurrent an, weil er offiziell den Magistertitel führte – ohne Zusatz „FH“. Die Sache ging bis zum Obersten Gerichtshof. Der untersagte Geyer schließlich den, sagen wir, lockeren Umgang mit Titeln.

Doch das sind Kinkerlitzchen im Vergleich zu den Vorwürfen, mit denen Rettberg-Anwalt Sporn auffährt. Sporn hat in den vergangenen Jahren den Werdegang Geyers gründlich recherchiert. Dokumentiert ist all das in einem mit der Justiz geführten regen Briefwechsel, der der „Presse“ vorliegt.

Den ersten Brief schrieb Sporn Ende April 2010 – und zwar an das Handelsgericht Wien. Darin geht es um die Tatsache, dass Martin Geyer zwar die Eintragung in die Liste der Sachverständigen beantragt hat, dies aber abgewiesen wurde. Weiters weist der Rechtsanwalt darauf hin, dass Geyer weder Wirtschaftsprüfer, noch Steuerberater ist und auch keine Fachprüfungen für eine Zulassung zu diesen Wirtschaftstreuhandberufen absolviert hat. Geyer „bezeichnet sich demgemäß als selbstständiger Unternehmensberater“, schreibt Sporn. „Aus gegebenem Anlass gilt es zu überprüfen, ob Herr Mag. (FH) Martin Geyer tatsächlich über die erforderliche Befähigung verfügt“.

Die Antwort kam einen Monat später und war denkbar knapp: Geyer habe im Jahre 1998 tatsächlich einen Antrag auf Eintragung in die Liste gestellt – „dieses Ansuchen wurde damals mangels einer fünfjährigen Tätigkeit in verantwortlicher Stellung abgelehnt“. Denn diese fünfjährige Erfahrung wird per Gesetz vorgeschrieben.

Geyer bestätigt diesen Sachverhalt auch. Wieso er nach der erforderlichen Frist nicht nochmals in Wien beantragte, bleibt allerdings offen. Er wandte sich an das Landesgericht Innsbruck.

Und siehe da: Dort ging alles reibungslos über die Bühne. Was Anwalt Sporn Mitte 2010 zu einem weiteren Brief veranlasste: Er fragte beim Landesgericht nach, auf welchen Grundlagen die Eintragung beruhe. Die Antwort: Geyer habe im Jahr 2000 die Eintragung beantragt, habe seine fachliche Qualifikation bescheinigt und in der Folge auch eine Reihe von Prüfungen absolviert. Auf die Frage, wieso das Landesgericht Innsbruck für die Eintragung zuständig war (zumal Geyers Wohn- und Firmensitz in Wien ist), kam die Antwort: Geyer verfüge über eine Zweigstelle in Kufstein.

Mittlerweile ist Geyer als Sachverständiger für eine ganze Reihe von Spezialgebieten eingetragen: vom Börsenwesen über Bilanzierung bis hin zu Unternehmensbewertungen. Und Sporn schrieb neuerlich an das Landesgericht: Es stelle sich „die dringende Frage, wie denn Mag. (FH) Martin Geyer bei seiner Ausbildung und Praxis als bloßer Unternehmensberater sich Kenntnisse auf den Gebieten (...) verschafft haben will“. Es bestünden jedenfalls „die massivsten Zweifel an der Eignung“ Geyers.

Vor allem aber: Geyer bekam im Dezember 2003 den Auftrag, die Libro-Bilanzen unter die Lupe zu nehmen. Als Sachverständiger für den Bereich „Buch- und Rechnungsprüfung“ wurde er aber erst im Juni 2005 eingetragen.

Die Justiz kümmert all das herzlich wenig, wie die Antwortschreiben zeigen. Detto das Justizministerium. Es gebe „keinen Grund für Beanstandungen“, lautete dort die lapidare Antwort.

Und Martin Geyer? Der verweist darauf, dass er seit 2003 als „gerichtlich zertifizierter Sachverständiger eingetragen“ ist. Diese Tätigkeit werde stets nach fünf Jahren Praxis von Gerichten beurteilt– und über eine Verlängerung entschieden. Seine Zertifizierungen seien zuletzt verlängert worden.

Stimmt. Geyer war zuletzt bei der Bank Burgenland und beim skandalbehafteten Flughafen-Terminal Skylink als Gutachter tätig. Seit Kurzem nimmt er die Causa Julius Meinl unter die Lupe.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.06.2012)

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6 Kommentare

die Aussichtslosigkeit...


österreichischer unternehmen muss schon bis zur absoluten Verzweiflung groß sein, wenn man sich allein des HP-Auftritts eines Mag. (FH) Geyer in dessen Hände begibt. und dann die Vorstellung, die offizielle österreichisches Justiz tut dies Tag für Tag.
um etwas zu bewerten?

http://www.business-valuation.at/

was soll dabei herauskommen? elend.

Ist der Gutachter der Täter?

Der Gutachter ist ein Nebenschauplatz:
Am Anfang war Libro. Zuerst der glänzende Aufstieg, später leider der Niedergang. Geschädigte Anleger? Der Prozess. Verzögerung. Instanzenzug. Das volle Programm. Das Urteil daher erst zehn Jahre nach Prozessbeginn. Wieder Einsprüche...

Wer sagte aus? Wer verteidigte? Und wie?

Die Rolle des Gutachters? Bereitete er nur Fakten auf, wühlte er sich, wie es sich gehört, durch Aktenberge? Oder fällte er gar das Urteil? Manipulierte er die Richterin? Welches Interesse hat er an Verurteiling oder Freispruch? Verdient er mehr oder weniger, wenn ein Prozess so oder so ausgeht? Steigt oder sinkt sein Ansehen? Wie viele seiner Prozesse endeten eigentlich mit Freispruch? Keiner? Oder überraschend doch etliche? Das wäre interessant zu wissen...

Ist der Gutachter tatsächlich der Täter? Oder stört es uns Bildungsbürger nur, dass hier ein Absolvent einer FH auch denken kann? Und wir den einstigen Manager nicht zu entlasten vermochten?


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Re: Ist der Gutachter der Täter?

es Interessant das man in AT zuhauf "fachliche Qualifikation" rein aus der Ausbildung ableitet. Ja, Ausbildung bietet eine Basis, das echte verwertbare Wissen kommt aber mit der Praxis!


Re: Ist der Gutachter der Täter?

das ganze urteil baut auf dem gutachten auf, das sollte man schon wissen, bevor man pseudoinvestigative fragen stellt.

im übrigen hat es auch bei libro einen gutachterwechsel gegeben. die Jahre die ins land zogen, sind allein der österreichischen Justiz zuzuschreiben.

der Herr geyer brauchte 5 Jahre für sein gutachten. alle Achtung!

Gast: IchFreueMichSchon
16.06.2012 10:02
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Der Eingebildete

Er ist eingebildet - was ja auch eine Bildung ist.

Und jetzt glaubt er tatsächlich, dass er die Causa Meinl stemmen kann. Da wird er sich allerings aufhängen, der Herr Geyer.

Und das ist dann gut so. Meinl wird den Geyer in den Boden hineinklagen.

Ich freue mich schon.

Unglaublich!

Wie kann ein so inkompetenter Sachverständiger überhaupt beauftragt werden? Demnächst wird dann eine Kindergärtnerin als Sachverständige für ein psychologisches Gutachten herangezogen.... Obwohl die vermutlich mehr Ahnung haben dürfte... Das stinkt doch zum Himmel. Jeder hat das Recht auf professionelle Beurteilung - in was für einen Rechtsstaat leben wir eigentlich.