Die Angelegenheit machte von Anfang an nur Zores. Aber das geht wohl nicht anders, wenn der Chef eines Staatsunternehmens vor die Tür gesetzt wird. Vor Ablauf seines Vertrages, versteht sich. Als Martin Huber im April 2008 unsanft aus dem ÖBB-Chefsessel entfernt wurde, war der Streit also perfekt: Die ÖVP war verstimmt, weil Huber einer der ihren ist. Die Grünen und die FPÖ waren empört, weil Huber eine üppige Abfertigung erhielt. Mittendrin: der zuständige SPÖ-Verkehrsminister, damals ein gewisser Werner Faymann.
Auch nicht lustig. Es wäre freilich nicht Werner Faymann, hätte er nicht sofort eine Super-Erklärung für die unerfreulichen Ereignisse parat gehabt: In Wahrheit sei Hubers Vertrag unter dem früheren FPÖ-Verkehrsminister Hubert Gorbach ausverhandelt worden, sagte Faymann. Daran müsse er sich ärgerlicherweise halten, da fährt die Eisenbahn drüber. Und so nahmen die Dinge unweigerlich ihren Lauf: Huber sei als ÖBB-Chef zwar untragbar, hieß es. Trotzdem wurde er mit jeder Menge Geld verabschiedet. So ist das eben.
Ganz wohl dürfte sich Faymann dennoch nicht gefühlt haben. Was irgendwie verständlich ist: Ein Jahr davor hatte er die vorzeitige Verabschiedung von gleich drei Asfinag-Vorständen veranlasst – ebenfalls mit generösen Abfindungen. Der Fall Huber musste also ein wenig eleganter über die Bühne gehen.
Gesagt, getan: Martin Huber bekam zum Abschied leise rund 477.000 Euro als Wegzehrung. Das war ganz offiziell als „Abfertigung“ tituliert. Doch unangenehmerweise waren noch rund 837.000 Euro an Ansprüchen offen. Was tun?
Es kam zu einem raffinierten Schachzug: ÖBB-Aufsichtsratspräsident Horst Pöchhacker, ein enger Vertrauter Faymanns, handelte mit Huber einen „Konsulentenvertrag“ aus. Nicht, dass man wirklich auf Ezzes des geschassten ÖBB-Chefs neugierig gewesen wäre – aber von der Optik her ist so eine Variante unschlagbar.
Blöd halt, dass auch diese Abmachung nichts als Probleme brachte. Und die sind beileibe noch nicht ausgestanden.
Rund 480.000 Euro hätte Martin Huber als „Konsulent“ verdienen sollen, auf rund 17.000 Euro monatlich hatte man sich geeinigt. Die Sache wäre auch sang- und klanglos über die Bühne gegangen, hätten sich die ÖBB an die Abmachung gehalten. Taten sie aber nicht: Bis Ende 2008 war immer noch kein Cent auf Hubers Konto eingegangen. Er drängte wiederholt, er wurde ebenso regelmäßig vertröstet. Bis es zum für die ÖBB Undenkbaren kam: Hubers Rechtsanwalt Meinhard Novak klagte.
Die Sache endete im Mai 2009 mit einem Vergleich. Und Huber kassierte immerhin 306.000 Euro. Was allerdings nicht bedeutet, dass die leidige Angelegenheit Huber vs. ÖBB als abgehakt zu betrachten wäre. Es sind noch rund 357.000 Euro ausständig. Und da deutet vieles auf einen neuerlichen Rechtsstreit hin.
Bei dem Betrag handelt es sich in Wahrheit um den Bonus, der Huber für das Jahr 2007 zusteht. Aber ein Bonus? Für einen untragbaren Unternehmenschef? Das kommt in der Öffentlichkeit natürlich gar nicht gut. Also kam es seinerzeit wiederum zu einer listigen Abmachung: Sollte sich ein im Jahr 2005 von der ÖBB mit der Deutschen Bank abgeschlossenes Spekulationsgeschäft positiv entwickeln, dann werde der Betrag flugs an Huber überwiesen.
Wobei „positiv“ so definiert wurde: Es dürfe halt nicht zu einem totalen finanziellen Ausfall für die ÖBB kommen. Denn dass aus der Spekulationsgeschichte niemals eine Erfolgsgeschichte werden würde, war zu dem Zeitpunkt längst klar: Um 612,9 Millionen Euro hatten sich die ÖBB im Jahre 2005 von der Deutschen Bank toxische Papiere aufschwatzen lassen – da konnte nur mehr versucht werden, den „Worst Case“ zu verhindern.
Huber vertraute also darauf, dass die Sache irgendwie in seinem Sinn ausgehen würde.
Es kam trotzdem anders. Und zwar deswegen, weil die ÖBB auf Anraten ihres Anwalts Ewald Weninger auf juristischen Konfrontationskurs gingen: Sie klagten die Deutsche Bank.
Die Sache war von überschaubarem Erfolg: Die ÖBB argumentierten – wie üblich bei fehlgeschlagenen Spekulationsgeschäften – damit, dass sie von der Deutschen Bank in die Irre geführt worden seien. Doch offenbar waren ihre Argumente nicht stichhaltig: Der Prozess wurde in erster und in zweiter Instanz verloren. Die letzte Instanz wurde gar nicht erst bemüht – es kam Anfang 2010 zu einem Vergleich mit der Deutschen Bank. Und der kostete die Österreichischen Bundesbahnen immerhin 295 Millionen Euro.
Das Abenteuer war also ein teures. Aber es ist wenigstens vom Tisch. Allerdings nicht für Martin Huber.
Der stellt sich nämlich auf den Standpunkt, dass mit dem Vergleich die Grundlage für seine Ansprüche weg ist. Seine Argumentation: Die ÖBB hätten sich gar nicht erst auf einen (aussichtslosen) Prozess einlassen dürfen – sondern versuchen sollen, das hochriskante Investment auch nur irgendwie zu retten. Ihm seien aus der Vorgangsweise der ÖBB Nachteile erwachsen. „Forderungsvereitelung“ heißt das in der trockenen Juristensprache. Und die Forderung beläuft sich mittlerweile – dank einer Wertsicherungsklausel – auf rund 388.000 Euro.
Wie es weitergehen wird, ist unschwer zu erraten. Eine neuerliche Klage liegt jedenfalls in der Luft. Das erkennt man schon daran, dass sich die Beteiligten äußerst zugeknöpft geben, offenbar befindet sich die Sache in einem äußerst sensiblen Stadium.
Martin Huber sagt bloß: „Ich bin an einer einvernehmlichen Lösung interessiert.“ Jede weitere Stellungnahme lehnt er ab. Auch ÖBB-Aufsichtsratspräsident Horst Pöchhacker bittet höflich um Verständnis dafür, dass er in der Angelegenheit keinen Kommentar abgeben möchte.
Klar: Ein falsches Wort, und man sieht sich wieder vor Gericht. Und weitere Zores kann jetzt keiner gebrauchen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.06.2012)

KreativDie Welt der Werbung
Cash-KaiserDiese Firmen horten am meisten Bargeld
''Plagiarius''Dreisteste Fälschungen ausgezeichnet