Energieeffizienz: Zweiter Anlauf mit gleichem Gesetz

(c) Reuters (CARLOS BARRIA)
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Vor einem Jahr scheiterte die Regierung mit ihrem Energieeffizienzgesetz an der Zweidrittelmehrheit im Parlament. Jetzt probiert sie es wieder. Die Kritikpunkte der Opposition wurden aber nicht beseitigt.

Wien. Neuer Versuch, neues Glück. Mit diesem Motto könnte man das Vorgehen von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) rund um das Energieeffizienzgesetz beschreiben. Vor einem Jahr schickte Mitterlehner das Gesetz, mit dem eine EU-Vorgabe bis spätestens Juni 2014 in nationales Recht übernommen werden muss, in Begutachtung. Da das Gesetz Verfassungsbestimmungen enthält, ist die Zustimmung von FPÖ oder den Grünen notwendig. Im Vorjahr wurde daher wochenlang wild mit der Opposition verhandelt. Per Ende Mai 2013 war aber klar: Es gibt keine Zustimmung. Die neue Regierung werde sich darum kümmern müssen.

Anfang dieser Woche schickte Mitterlehner also neuerlich einen Gesetzesentwurf in die Vorbegutachtung. Nach Ostern soll er der Opposition vorgestellt werden. Der „Presse“ liegt der Gesetzesentwurf jedoch bereits vor. Und eines wird bei Durchsicht der 36 Paragrafen klar: Die am ersten Gesetz kritisierten Punkte wurden nicht verändert.

Versorgern drohen Strafen

Wie im Vorjahr enthält das Gesetz zwei elementare Bestandteile. Erstens werden Unternehmen ab einer gewissen Größe dazu verpflichtet, zumindest alle vier Jahre ein sogenanntes Energieaudit durchzuführen (oder ein internes Energiemanagementsystem aufzubauen). Dieses Audit soll nach Effizienzpotenzialen suchen, die – „wenn es technisch möglich ist und sie wirtschaftlich zumutbar sind“ – umgesetzt werden sollen. Was wirtschaftlich zumutbar ist, wird im Gesetz nicht näher definiert. Es wird jedoch festgehalten, dass die Firmen selbst über die Maßnahmen entscheiden dürfen. Trotz dieser schwammigen Formulierung droht bei Zuwiderhandlung eine Strafe von bis zu 10.000 Euro.

Weit umstrittener war und dürfte jedoch auch diesmal der zweite Punkt werden: Demnach müssen Energielieferanten dafür sorgen, dass ihre Kunden pro Jahr Energie im Ausmaß von 0,6Prozent der gesamten Energielieferungen einsparen. Schaffen sie das nicht, müssen sie eine Ausgleichszahlung in Höhe von 12,2 Cent pro nicht eingesparter Kilowattstunde zahlen. Dieses Geld soll in der Folge für Effizienzmaßnahmen herangezogen werden. Wer keinen der beiden Wege geht, dem drohen Strafen von bis zu 50.000 Euro.

Versteckte Energiesteuer?

Die Verpflichtung der Lieferanten, für mehr Effizienz zu sorgen, ist laut vielen Kritikern ein Widerspruch in sich. Die FPÖ bezeichnete das Gesetz im Vorjahr deshalb als „Murks“. Und laut E-Control wäre es sinnvoller, die Netzbetreiber in die Pflicht zu nehmen. Dies sei jedoch unmöglich, da sonst nicht leitungsgebundene Energieträger wie Treibstoffe nicht vom Gesetz erfasst werden, hieß es im Vorjahr dazu aus dem Ministerium. So betrifft das Gesetz nämlich etwa auch die OMV.

Der zweite Kritikpunkt sind die Ausgleichszahlungen. Dies sei eine versteckte neue Energiesteuer, die schlussendlich von den Konsumenten gezahlt werde, hieß es im Vorjahr. Die Grünen bekrittelten wiederum, dass sich Firmen „zu billig“ freikaufen könnten. Zudem werde bei Effizienz nicht zwischen fossiler und erneuerbarer Energie unterschieden. Vielmehr: Im Vorjahr war im Gesetz eine Förderung von 36 Mio. Euro für die fossile Kraft-Wärme-Kopplung enthalten. Inwiefern diese Förderung wieder enthalten ist, ist unklar: Der betreffende Gesetzesteil ist noch in Ausarbeitung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.04.2014)

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