Kärntner Schützenhilfe für angezähltes Biomassekraftwerk

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Obwohl das geplante Kraftwerk derzeit ohne Genehmigung dasteht, nimmt ihm das Land nicht die Chance auf Ökostrom-Fördergelder.

Klagenfurt/Wien. Mit schlanken zwei Seiten hält die Kärntner Landesregierung das umstrittene Biomassekraftwerk in Klagenfurt vorerst am Leben. Erst vor wenigen Wochen hatte der Landesverwaltungsgerichtshof dem geplanten Kraftwerk, das die Stadt ab 2015 mit Fernwärme versorgen soll, die Betriebsanlagengenehmigung entzogen.

Im Urteil stieß sich der Richter vor allem an der plötzlichen Verkleinerung des Projekts. Die siegreiche RZ-Pellets-Gruppe tauschte das ursprünglich als 70 Megawatt (MW) starkes Kraftwerk geplante Projekt nachträglich gegen ein Kraftwerk mit 49,797 MW Leistung ein. Das Gericht sah Hinweise darauf, dass so versucht wurde, die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu umgehen, die bei Projekten ab 50 MW in Betracht gezogen werden muss.

100 Millionen Förderungen

Mit dieser Entscheidung wackelte allerdings auch die Genehmigung als Ökostromanlage – und damit das gesamte Projekt. Denn ohne die knapp hundert Millionen Euro an Ökostromförderungen, die das Kraftwerk über seine Laufzeit für das Verstromen von Holz einspielen könnte, rechnet es sich deutlich schwerer. Derzeit muss die heimische Ökostrom-Abwicklungsstelle, Oemag, beinahe den gesamten Fördertopf eines Jahres für das Projekt reservieren. Und daran soll sich auch nichts ändern, entschied die Kärntner Landesregierung.

Warten auf neuen Bescheid

Die Juristen des Landes sahen auf Anfrage der Oemag keinen Grund, das Kraftwerk aus der Warteschlange für Subventionen zu nehmen. Zwar steht im heimischen Ökostromgesetz, dass eine „Angabe über den rechtmäßigen Betrieb der Anlage sowie deren Standort“ zu erbringen sei. Die Landesjuristen argumentieren in ihrem Schreiben, das der „Presse“ vorliegt, jedoch damit, dass die meisten Bescheide vorlägen – und das neuerliche Verfahren zur Genehmigung der Betriebsanlage abgewartet werden solle. Andere Anforderungen, wie die Einhaltung von Auflagen, hätten derzeit „keine Relevanz“, da die Anlage „noch nicht in Betrieb ist“.

Zweites Kraftwerk soll liefern

In der Klagenfurter Stadtverwaltung läuft das Genehmigungsverfahren unterdessen auf vollen Touren. Die Stadt weiß, dass jede weitere Verzögerung das jahrelange Gezerre um die Wärmeversorgung ab 2015, wenn der bisherige Lieferant, ein Ölkraftwerk, die Genehmigung verliert, verlängern würde.

„Derzeit werden von den Sachverständigen die Gutachten eingeholt“, heißt es aus dem Klagenfurter Rathaus gegenüber der „Presse“. Nach Einschätzung des hauseigenen Juristen werde es wohl bis Ende September bis Mitte Oktober dauern, bevor eine endgültige Entscheidung gefallen sei.

Damit könnte es mit der grünen Wärmeversorgung der Stadt freilich schon ein wenig eng werden. Der Wärmeliefervertrag, mit dem die RZ-Pellets-Gruppe den Klagenfurter Stadtwerken die Wärmeversorgung ab 2015 verspricht, besteht zwar noch. Das unter Beschuss geratene Kraftwerk wird im kommenden Jahr aber wohl nicht liefern können.

Ein Ass hat RZ-Pellets-Chef Otto Zechmeister jedoch im Ärmel: Ein zweites Kraftwerk im Norden der Stadt, das bereits eine Genehmigung hat, könnte einspringen. Bis zu 40 Megawatt Leistung hätte das Kraftwerke, 320.000 Megawattstunden im Jahr seien machbar. „Damit könnten wir starten“, sagt Otto Zechmeister zur „Presse“. Voraussetzung: Auch das umstrittene Kraftwerk im Osten bekommt seine Genehmigung. Denn: „Ohne rechtliche Basis können wir gar nichts machen.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.08.2014)

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