"Licht aus!" per Gesetz

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Symbolbild(c) APA/ROLAND SCHLAGER (ROLAND SCHLAGER)
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40 Prozent der Einsparungen müssen järlich von privaten Haushalten erzielt werden - also Strom sparen, Schalter aus.

Energieeffizienz ist gut, aber der Ansatz ist falsch", polterte am 19. Juni der Vorstandsvorsitzende des Verbunds. Um den Wettbewerb zu beleben und die Endverbraucherpreise zu senken wurde 2001 nach EU-Vorgaben der österreichische Strommarkt liberalisiert. In einem weiteren Schritt wurde der Ausbau der Ökostromanlagen beschlossen. Das entstandene Überangebot an Kraftwerkskapazitäten löste einen Sturz der Stromgroßhandelspreise aus.

Ärger über Gesetz. 13 Jahre nach der Liberalisierung des Strommarktes wird jetzt wieder in das Geschäftsmodell der nunmehr am freien Markt agierenden Energieversorgungsunternehmen (EVU) eingegriffen. Aktueller Anlass: das neue Energieeffizienzgesetz.

Schaut man sich dieses genauer an, wird klar, warum Energieversorger so wütend sind und ihrem Ärger-auch öffentlich-Luft machen.

Sisyphus lässt grüßen. Wie sieht das neue Gesetz nun im Detail aus? Ab 2015 müssen EVU jährliche Energieeffizienzmaßnahmen im Ausmaß von zumindest 0,6 Prozent ihrer Energieabsätze nachweisen. Werden diese Einsparungsverpflichtungen nicht erfüllt, drohen Strafzahlungen pro nicht eingesparter Kilowattstunde Strom. Zudem sieht das neue Gesetz vor, dass 40 Prozent der jährlichen Einsparungen nachweislich bei Privathaushalten erzielt werden müssen.

Dies gleicht in Zeiten steigenden Energiehungers durch allerlei elektronische Helferleins einer Sisyphusarbeit. EVUs stehen somit vor der Herausforderung, möglichst kostengünstige und zugleich nachweisbar funktionierende Strategien und Maßnahmen zu entwickeln, um dem steigenden Energiehunger entgegenzuwirken. Aber: Der wichtigste Punkt der Messung und Evaluierung der Einsparung seitens der Gesetzgebung ist noch offen. Wie soll ein EVU unter Strafandrohung Einsparungsverpflichtungen ab 2015 erbringen-wenn die Bewertung der Einsparungen noch nicht geklärt ist?

Margen fallen. Resultierend aus diesen Entwicklungen sehen sich die Energieversorger in einem "liberalisierten" Umfeld einem per Gesetz "kleiner" werdenden Energiemarkt mit fallenden Margen gegenüber. Die EVUs stehen vor einem Dilemma: Auf der einen Seite sind sie vom Gesetzgeber verpflichtet, ihr Hauptgeschäft zu reduzieren, auf der anderen Seite müssen sie aber nach wie vor den Erwartungen ihrer Eigentümer nachkommen.

Ob das Ziel der erhöhten Endenergieeffizienz im gewünschten Ausmaß mit der beschlossenen Energieeffizienzgesetzgebung erreicht wird, ist mehr als fraglich.

Mehrkosten oder Strafe. Fest steht: Die tatsächlich zur Erreichung von Zielen verpflichteten Energieversorger werden ihr Geschäft optimieren und die Kosten möglicher Strafzahlungen den Kosten für Maßnahmen gemäß Energieeffizienzgesetz gegenüberstellen. Die Energieversorger müssen jetzt stärker als je zuvor neue Geschäftsfelder erschließen und neue Geschäftsmodelle entwickeln-und sich in der neuen Rolle als Energiedienstleister etablieren.

Michael Sponring ist Geschäftsführer bei PwC Österreich.

((WirtschaftsBlatt, Print-Ausgabe, 2014-08-27))

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