Energieeffizienz: Gesetz schafft Rechtsunsicherheiten

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Symbolbild(c) Bloomberg (Angel Navarrete)
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Ab 1. Jänner 2015 müssen Österreichs Unternehmen per Gesetz einen Beitrag zur Energieeffizienz leisten. Doch die Auslegung der Bestimmungen ist unklar, Juristen erkennen Mängel.

Ab dem neuen Jahr wird es kompliziert für die österreichische Wirtschaft. Alle Unternehmen mit mehr als 50 Millionen € Umsatz und mit mehr als 249 Mitarbeitern müssen nachvollziehbare Maßnahmen setzen, um ihren Energieverbrauch zu senken. So sieht es das im Juni beschlossene Energieeffizienzgesetz vor. Doch wie die Bestimmungen auszulegen sind, ist vielen Führungskräften und Anwälten unklar.

"Das Gesetz schafft Rechtsunsicherheit. Viele Punkte sind widersprüchlich formuliert und nicht in sich schlüssig",sagt Axel Dick, Prokurist und Experte für Umweltmanagement der Zertifizierungsgesellschaft Quality Austria: "Es wird immer von Entbürokratisierung gesprochen und dann erst recht Verwirrung gestiftet."

Qual der Wahl

Keine Zweifel lässt das Gesetz an der Verpflichtung der Unternehmen, Energie zu sparen. Offen bleibt indes der Weg zum Ziel.

Entweder wird mindestens alle vier Jahre ein externes, nach bestimmten ISO-Normen zertifiziertes Energie-Audit durchgeführt.

Oder es kann ein ebenfalls zertifiziertes, insgesamt aber umfassenderes Energiemanagementsystem (EMS) im Unternehmen implementiert werden. Dabei muss aber zusätzliches noch ein internes oder externes Energie-Audit gemacht werden. "Das Energiemanagementsystem stellt keine wirkliche Alternative dar, weil es ja trotzdem das Audit umfassen muss",sagt Johannes Barbist von der Rechtsanwaltskanzlei Binder Grösswang.

Es seien aber noch weitere Punkte offen: Wo genau ist die Grenze bei Umsatz und Mitarbeitern zu ziehen, bevor eine Verpflichtung entsteht? Und wie werden Unternehmensbeteiligungen bewertet? Trotz der Unklarheiten setzt der Gesetzgeber rüde Geldstrafen: Bis zu 100.000 € könnte es ein Unternehmen kosten, gegen seine Energiesparpflichten zu verstoßen. Jedoch wäre es unter Umständen aufgrund der Rechtsunsicherheit möglich, allfällige Strafbescheide anzufechten, so Barbist.

Monitoringstelle noch offen

Das Wirtschaftsministerium verweist auf Anfrage auf die EU-Richtlinie, der das Gesetz unterliegt. Es werde aber an einer "Guidance, einer Art Umsetzungshilfe zum Gesetz, gearbeitet. Diese soll "im Verlauf des Herbsts" veröffentlicht werden. Derzeit werden "die Stakeholder informiert, um eine möglichst unbürokratische und praktikable Umsetzung des Gesetzes zu ermöglichen", heißt es aus dem Ministerium.

Obwohl das Gesetz in knapp zweieinhalb Monaten in Kraft tritt, steht auch die zentrale Anlaufstelle in Sachen Energieeffizienz, die Monitoringstelle, noch nicht fest. Laut Ministerium steht das Vergabeverfahren kurz vor dem Abschluss.

(WirtschaftsBlatt, Print-Ausgabe, 2014-10-20)

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