Energie sparen, aber wie?

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Per 1. Jänner 2015 wird für Energieversorger hierzulande Energiesparen Pflicht. Konkrete Vorgaben des Wirtschaftsministeriums lassen aber auf sich warten.

Wien. Monatelang wurde über das Gesetz gestritten, im Vorjahr war ein erster Entwurf im Parlament gescheitert, aber heuer im Sommer war es so weit: Das Energieeffizienzgesetz wurde verabschiedet. Es verpflichtet heimische Energielieferanten dazu, dafür zu sorgen, dass 0,6 Prozent ihrer jährlichen Energielieferungen eingespart werden. Wo und wie, ist dabei weitgehend den Lieferanten überlassen. Tun sie es jedoch nicht, fällt eine Strafzahlung an: 20 Cent je nicht eingesparter Kilowattstunde.

Während der Großteil der Unternehmen das Gesetz als unnötige Belastung empfindet und es auch jetzt noch am liebsten bekämpfen würde, steht man bei der Ökostrom AG dem verpflichtenden Energiesparen grundsätzlich offen gegenüber. „Wir haben uns ausgerechnet, dass es uns maximal (unter Annahme der Kosten der Strafzahlung, Anm.) 200.000 Euro pro Jahr kosten wird. Das wäre ein Viertel unseres Gewinns“, sagt Ökostrom-Vorstand Lukas Stühlinger. Dennoch sieht er die positiven Seiten: „Wegen des Gesetzes beschäftigen sich alle damit. Und das ist gut.“

Dennoch kann man sich auch bei der Ökostrom AG einer gewissen Kritik nicht verwehren. So würden Vorgaben fehlen, mit welchem Wert konkrete Einsparmaßnahmen angerechnet würden. Diese Vorgaben müssten vom Wirtschaftsministerium und der eigens im Gesetz vorgesehen Monitoringstelle kommen. Bisher ist aber noch nicht einmal entschieden, wer die Monitoringstelle betreiben soll. Wie „Die Presse“ berichtete, rittern mehrere Bewerber – darunter E-Control und die Energie-Agentur – um den Auftrag. Und da sich die drei verantwortlichen Ministerien (Wirtschafts-, Umwelt- und Sozialministerium) nicht einig sind, dürfte eine Entscheidung bis in den November dauern.

„Voraussichtlich Strafe zahlen“

Ein Zustand, der hunderten heimischen Tankstellenbetreibern schlaflose Nächte bereite, meint deren Fachverbandsobmann, Werner Sackl. Denn auch diese sind vom Gesetz betroffen, wüssten aber nicht, wie sie die Einsparung in die Tat umsetzen sollten. „Wir haben ja keine konkrete Beziehung zu unseren Kunden. Wie sollen wir dafür sorgen, dass diese weniger Benzin und Diesel verbrauchen?“, meint Sackl. Die Branche werde voraussichtlich die Strafe zahlen müssen, was pro Liter zwischen einem und zwei Cent koste – genau die Marge, die Pächtern derzeit bleibt. Die Folge wären Preiserhöhungen und das Sterben vieler Tankstellen, meint Sackl. „Das Gesetz bringt viele Tankstellenbetreiber an den Rand des Ruins.“

Dass im Gesetz auch die Lieferanten von Treibstoffen enthalten sind, bringt diese in eine ungewohnte Situation. Die Umsetzung werde „herausfordernd“ sein, weil das Gesetz fordert, dass 40 Prozent der Maßnahmen bei Haushalten erfolgen, heißt es bei der OMV. „Also in einem Bereich, in dem wir nicht tätig sind.“ Auch dort wird auf den noch nicht vorhandenen Methodenkatalog verwiesen, ohne den die Planung konkreter Maßnahmen noch in der Luft hänge.

Entspannter sieht man die Situation zwar beim Stromkonzern Verbund, der auf seine verschiedensten Effizienzprogramme verweist. Doch sei auch hier nicht klar, inwieweit diese eingerechnet werden könnten. Dass der Maßnahmenkatalog und die Monitoringstelle noch nicht feststehe, sei „extrem erschwerend“. Vor allem hinsichtlich der Tatsache, dass die konkreten Maßnahmen laut Gesetz bis Mitte Februar 2015 gemeldet werden müssten.

Im ersten Jahr könnte dieser Termin wegen der Anlaufschwierigkeiten vielleicht nicht so genau genommen werden, signalisiert man im Wirtschaftsministerium. Die Einführung der Monitoringstelle und der konkrete Leitfaden würden jedoch noch etwas brauchen. Beide Prozesse sollen „in den nächsten Wochen“ abgeschlossen sein, heißt es. Vorerst können die Firmen bei ihrer Planung daher nur auf ein älteres Papier der Energieagentur zurückgreifen.

Zuschüsse für Konsumenten

Darin sind einige Beispiele aus dem Elektrizitätsbereich enthalten. So bringt der Ersatz einer Glühbirne durch eine LED-Birne eine Einsparung von 30 Kilowattstunden, der Ersatz eines alten Kühlschrankes zehnmal so viel. „Daraus ergibt sich die maximale Förderung von sechs Euro für eine Lampe oder knapp 70 Euro für einen Kühlschrank“, sagt Stühlinger. Diese Beträge dürften von den Versorgern den Konsumenten beim Austausch künftig zugeschossen werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.10.2014)

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