Aus für Halogenspots ab 1. September

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Halogen lamp close up PUBLICATIONxINxGERxSUIxAUTxHUNxONLY MAEF01450(c) imago/Westend61 (imago stock&people)
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Restbestände dürfen noch abverkauft werden. Danach sind nur mehr Halogen-12-Volt-Reflektoren mit einer Lebensdauer von mindestens 4000 Stunden erlaubt.

Mit 1. September dürfen in allen EU-Ländern Halogenlampen mit 230 Volt und gerichtetem Licht - also Spotleuchten mit Reflektor - nicht mehr in den Handel kommen. Ab Donnerstag ist nur noch der Verkauf von Restbeständen oder Halogen-12-Volt-Reflektoren erlaubt, die mindestens 4000 Stunden Lebensdauer haben und im oberen Bereich der Energieeffizienzklasse C oder besser (B) liegen.

Während eine Halogenglühlampe für 430 Lumen Licht 32 Watt braucht, benötigt eine moderne Lampe mit Leuchtdioden (LED) für die gleiche Lichtmenge heute nur noch vier Watt. Gegenüber der alten Lichttechnik brauchen LED nur noch ein Zehntel der Energie.

LED-Technik effizienter

Damit tritt die sechste Stufe der Ökodesign-Richtlinie der EU in Kraft, nach der besonders energieintensive Leuchtmittel seit September 2009 schrittweise vom Markt genommen werden. Andere Halogenlampen mit schlechteren Effizienzklassen und ohne gerichtetem Licht, wie Lämpchen in der klassischen Birnenform, hatten von der EU im Vorjahr eine Fristverlängerung bis September 2018 erhalten.

Die Umweltschutzorganisation Global 2000 begrüßte die Regelung am Mittwoch in einer Aussendung. Der bereits im Jahr 2012 beschlossene Schritt habe der viel effizienteren LED-Technologie den Weg geebnet. "Jetzt profitieren sowohl die Konsumenten durch niedrigere Energiekosten als auch die Umwelt durch geringere Treibhausgasemissionen", betonte Johannes Wahlmüller, Klima- und Energiesprecher von Global 2000.

(APA/dpa)

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