Mitterlehner: Ökostrom-Novelle kommt noch heuer

INTERVIEW: REINHOLD MITTERLEHNER
INTERVIEW: REINHOLD MITTERLEHNERAPA/ROLAND SCHLAGER
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Von der Reform sollen Kleinwasser- und Windkraft profitieren, Biogasanlagen soll der geordnete Ausstieg ermöglicht werden.

Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) bereitet zwei Ökostrom-Novellen vor. Eine kleine soll noch heuer stehen, von ihr sollen Kleinwasser- und Windkraft profitieren sowie Biogasanlagen der geordnete Ausstieg ermöglicht werden. Die größere Reform 2017 soll eine radikale Umstellung bringen, da das bisherige Fördersystem keinen Technologiefortschritt gebracht hat, so Mitterlehner.

Mit der großen Reform 2017 solle von der jetzigen Subvention via Stromtarif auf eine Förderung der Effizienz und der Investitionen umgestellt werden, kündigte Mitterlehner am Mittwoch an - gerade rechtzeitig, da die bisherigen 13-jährigen Stützungen auslaufen. Von einer "noch offenen Baustelle" wolle er im Zusammenhang mit dem großen Wurf nicht sprechen, doch hätten viele Interessensvertreter keine Freude damit.

Mit der heurigen Novelle, die noch mit dem Koalitionspartner verhandelt wird, aber im Herbst auf den Weg gebracht werden soll, will Mitterlehner mehrere Punkte angehen. Für die Kleinwasserkraft soll das Kontingent von 1,5 auf 2,5 Millionen Euro angehoben werden, wobei die zusätzlichen Mittel aus einem Resttopf stammen, dessen Mittel großteils für Wind und PV gedacht sind; von ursprünglich 21 Millionen liegen noch rund 13 bis 14 Millionen Euro darin. Des weiteren soll die Verfallsfrist für Windkraft-Anträge von drei auf vier Jahre verlängert werden. Und schließlich geht es um Biogasanlagen.

Finanzielle Sterbehilfe für Biogas-Anlagen

Beim Sektor rohstoffabhängiges Biogas stehen mehrere hundert Anlagen vor Problemen. Denn nur einem Drittel der 300 Anlagen kann man laut Mitterlehner den Status der Hocheffizienz zuschreiben - für die restlichen zwei Drittel soll es für einen "geordneten Ausstieg" eine Stranded-cost-Regelung geben, also eine finanzielle Sterbehilfe. Deren Höhe muss erst genau ermittelt werden und auch der EU-Kommission im Sinne des Beihilfenrechts gemeldet werden. Für die effizienten Biogasanlagen dagegen soll es Nachfolgetarife geben, die per Verordnung festgesetzt werden sollen. Dabei ist laut Mitterlehner an ein 5-Mio.-Euro-Kontingent für maximal fünf Jahre gedacht.

(APA)

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