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Energieeffizienzmaßnahmen: Stabile Rahmenbedingungen fehlen

(c) Fotolia.com/Ingo Bartussek
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Die E-Wirtschaft sieht den Zuschlag im Vergabeverfahren für die zuständige Monitoringstelle laut Energieeffizienzgesetz positiv. Allerdings weist die Branchenvertretung die Kritik der WKO an der Kostenweitergabe für Maßnahmen auf Basis des Energieeffizienzgesetzes zurück.Advertorial

Als positives Signal begrüßt die Interessenvertretung der E-Wirtschaft den Ende April erfolgten Zuschlag im Vergabeverfahren für die Monitoringstelle laut Energieeffizienzgesetz. Nun sei jedoch rasches Handeln gefordert, damit die verpflichteten Energielieferanten möglichst noch vor Ablauf des ersten Halbjahres Klarheit für ihre Effizienzprojekte bekommen. Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie, der Interessenvertretung der E-Wirtschaft dazu: „Jetzt gilt es, mit aller Kraft konstruktiv zu arbeiten. Unsere Mitgliedsunternehmen sind bereit, die Monitoringstelle mit fachlichem Input und Ideen zu unterstützen.“ Nun sei es erforderlich weiter daran zu arbeiten, dass rechtssichere und objektiv gültige Bewertungskriterien für alle wesentlichen Effizienzmaßnahmen erstellt werden. Damit könnte die derzeit spürbare Planungsunsicherheit bei allen betroffenen Energielieferanten schon binnen weniger Wochen abgebaut werden. Oesterreichs Energie fordert zudem eine möglichst umfassende Anerkennung von Effizienzmaßnahmen im Methodendokument. Strom werde jedenfalls für Effizienzmaßnahmen in Haushalten und Unternehmen eine wichtige Rolle spielen, so Schmidt.

Allerdings hat „Oesterreichs Energie bereits vor Beschlussfassung des Gesetzes eindringlich davor gewarnt, dass mit dem Gesetz Kosten verbunden sein werden. „Diese Kosten können nicht nur von den Lieferanten getragen werden können“, erklärt Schmidt. Die Mehrkosten für Effizienzmaßnahmen können laut Berechnungen des Wirtschaftsforschungsinstituts 222 bis 445 Millionen Euro pro Jahr betragen. Die E-Wirtschaft ist verpflichtet, Effizienzprojekte durchzuführen, es sei daher zu erwarten, dass sämtliche Lieferanten Maßnahmen setzen werden oder am Markt anrechenbare Effizienzmaßnahmen zukaufen müssen. Das koste Geld und Effizienzkosten seien nun einmal Teil des Energiepreises. Die von Unternehmen der E-Wirtschaft mit der Information von Kunden bereits gestarteten Maßnahmen gehen völlig konform mit den Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes und den zwischen Lieferant und Kunde vereinbarten individuellen Lieferverträgen im Gewerbe- und Industriebereich.

E-Wirtschaft setzt Energieeffizienzgesetz aktiv um

Aktuell setzt die E-Wirtschaft laut Schmidt bereits aktiv eine Vielzahl von Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz um, zu denen auch Kooperationen mit energieverbrauchenden Unternehmen gehören. Der Handlungsspielraum der Energielieferanten richtet sich daher nach den verfügbaren Energieeffizienzmaßnahmen am Markt und den Kosten für neue Energieeffizienzmaßnahmen – wobei gezielt von den Lieferanten darauf geachtet wird kosteneffiziente Maßnahmen zu unterstützen und zu fördern.


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