ESM und Fiskalpakt-Prüfung dauert bis zu sechs Monate

Members of Austria's constitutional court (Verfassungsgerichtshof) pose during a photo opportunity in Vienna
Members of Austria's constitutional court (Verfassungsgerichtshof) pose during a photo opportunity in ViennaREUTERS
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VfGH-Präsident Holzinger prophezeit im Falle einer Verfassungswidrigkeit des Fiskalpaktes eine "äußerst delikate Situation". Dann stünde das Erkenntnis gegen EU-Recht.

VfGH-Präsident Gerhart Holzinger rechnet damit, dass eine Prüfung des Fiskalpakts und des Vertrag für den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) durch den Verfassungsgerichtshof "drei bis sechs Monate" in Anspruch nehmen wird. Bis jetzt seien die von der Opposition angekündigten Verfassungsklagen noch nicht anhängig. Wenn sie eintreffen, werde der VfGH so rasch als möglich eine Entscheidung treffen. Die Frage sei nicht einfach zu entscheiden, aber man werde zügig arbeiten, versprach der VfGH-Präsident. Man werde dabei auf Basis der Verfassung entscheiden und nicht auf etwaige Zurufe von Ratingagenturen. Gegen den Fiskalpakt wollen alle drei Oppositionsparteien eine gemeinsame Verfassungsklage einbringen. Den ESM, den die Grünen mitbeschlossen haben, will die FPÖ mittels Verfassungsbeschwerde der Kärntner Landesregierung überprüfen lassen.

VfGH soll schon vorab prüfen können

Für den Fall, dass der VfGH ein verfassungswidriges Zustandekommen des Fiskalpaktes erkennen sollte, würde nach Ansicht Holzingers eine "äußerst delikate Situation" entstehen. Die österreichischen Behörden würden mit einem solchen Erkenntnis verpflichtet, den Vertrag nicht anzuwenden, gleichzeitig wären sie aber nach dem EU-Recht schon zu einer Anwendung verpflichtet. Holzinger unterstützt deshalb die Forderung der Opposition und von Bundespräsident Heinz Fischer, dass der VfGH nicht erst im Nachhinein, sondern wie in Deutschland schon vor dem Inkrafttreten Staatsverträge prüfen können sollte.

Der VfGH-Präsident bekräftigte auch seine Forderung nach einer Demokratiereform, die ein wesentliches Element zum Abbau der Politikverdrossenheit der Bürger sein könnte. Konkret würde er sich einen Ausbau der direkten Demokratie und eine Personalisierung des Wahlrechts wünschen. Auf Details und konkrete Modelle wollte er sich nicht einlassen. Holzinger hält es aber für ein "grundsätzliches Missverständnis", wenn man einen Gegensatz zwischen direkter Demokratie und Parlamentarismus sehen würde.

(APA)

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