ESM: Dörflers Verfassungsklage frühestens im September

Doerflers Verfassungsklage fruehestens September
Doerflers Verfassungsklage fruehestens September(c) Reuters (© Thomas Peter / Reuters)
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Die Oppositions-Beschwerden gegen ESM und Fiskalpakt liegen auf Eis, weil die Staatsverträge noch nicht kundgemacht wurden.

Die vom Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler (F) für die "nächsten Tage" angekündigte Verfassungsklage gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt ist derzeit schon allein aus Formalgründen noch nicht möglich. Die beiden Staatsverträge wurden, wiewohl schon fertig beschlossen, nämlich noch nicht im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Ohne Kundmachung ist eine Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) allerdings nicht möglich, bestätigt der Verfassungsjurist Heinz Mayer. Der VfGH müsste die Beschwerde aus Formalgründen zurückweisen.

Fiskalpakt: Zwölf Staaten müssen ratifizieren

Bundespräsident Heinz Fischer hat ESM und Fiskalpakt am 17. Juli unterzeichnet, im Bundesgesetzblatt kundgemacht wurden die beiden Staatsverträge seither allerdings noch nicht. Allzu bald ist damit auch nicht zu rechnen. Im Kanzleramt hieß es dazu auf Anfrage nämlich, die Kundmachung werde erst erfolgen, wenn die Verträge in Kraft treten. Im Fall des ESM wird das frühestens Mitte September so weit sein, wenn das deutsche Verfassungsgericht seine diesbezügliche Prüfung abgeschlossen hat. Und der Fiskalpakt tritt erst in Kraft, wenn er von zwölf Staaten ratifiziert wurde. Mit Österreich ist derzeit allerdings erst der siebente Vertragspartner an Bord.

Damit liegen die von der Opposition angekündigten Verfassungsklagen auf Eis. Zur Erinnerung: FPÖ, Grüne und BZÖ wollen im Nationalrat eine gemeinsame Klage gegen den Fiskalpakt einbringen, der den EU-Staaten eine strenge Budgetdisziplin verordnet. Die FPK will über die Kärntner Landesregierung, wo sie über eine absolute Mehrheit verfügt, sowohl den ESM als auch den Fiskalpakt vor die Verfassungsrichter bringen.

Ohne Kundmachung kein anfechtbares Gesetz

Beide Klagen können allerdings erst eingebracht werden, wenn die Staatsverträge über ESM und Fiskalpakt im Bundesgesetzblatt kund gemacht wurden. Wird das Gesetz vorher angefochten, müsste der VfGH die Verfassungsbeschwerde aus formalgründen zurückweisen, wie der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Universität Wien, Heinz Mayer, sagt. "Die Kundmachung würde ich (für eine Verfassungsklage, Anm.) wohl als notwendig erachten", betont Mayer. Ein nicht kundgemachtes Gesetz gehöre nämlich formal noch nicht zum dem Rechtsbestand der Republik: "Daher kann ich es auch nicht anfechten. Ohne Kundmachung gibt es kein Gesetz."

(APA)

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