Frankreich: Grünes Licht für Schuldenbremse

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Für die Einführung des EU-Fiskalpakts sei keine Verfassungsänderung nötig, urteilte das Oberste Gericht. Genau das hatte sich der Präsident gewünscht.

Paris/ basta./Ag. Frankreichs Präsident François Hollande kann aufatmen: Für die Einführung einer Schuldenbremse in Frankreich ist keine Verfassungsänderung notwendig. Das bestätigte der Verfassungsrat, das Oberste Gericht. Der EU-Fiskalpakt könne durch ein einfaches Ergänzungsgesetz eingeführt werden.

Genau das hatte sich der Staatschef gewünscht. Nun kann er den EU-Fiskalpakt mit einer einfachen parlamentarischen Mehrheit ratifizieren lassen. Der sozialistische Staatschef wollte auf keinen Fall die für die Eurozone verabredete strikte Budgetdisziplin in der Verfassung festschreiben: Dazu wäre eine Drei-Fünftel-Mehrheit notwendig gewesen. Und es ist sehr wahrscheinlich, dass der Präsident – trotz sozialistischer Majorität im Parlament – Widerstand aus den eigenen Reihen gehabt hätte: Waren es doch Frankreichs Sozialisten, die den von Angela Merkel und dem damaligen konservativen Präsidenten Nicolas Sarkozy durchgesetzten Fiskalpakt am heftigsten kritisiert hatten. Während des Präsidentschaftswahlkampfes hatte Hollande selbst noch angekündigt, den Pakt „nie unterzeichnen zu wollen“. Nach seinem Sieg war er freilich von seiner Blockadeposition abgerückt und hatte nur auf einen ergänzenden Wachstumspakt bestanden.

Keine lästige EU-Debatte

Im Falle einer Verfassungsänderung hätte sich also Frankreichs Linke einer Grundsatzdiskussion über die Zukunft der EU stellen müssen. Und mit EU-Debatten haben die Sozialisten keine guten Erfahrungen. Immer noch nicht verheilt sind die Wunden aus dem Jahr 2005: Die damaligen Streitereien über die EU-Verfassung hatten die Partei tief gespalten. Auch diesmal waren es linke Politiker, die eine Verfassungsänderung gefordert hatten. Dies hatten sie damit argumentiert, dass der Fiskalpakt die nationale Souveränität einschränken werde: Der Pakt verpflichtet die Unterzeichner unter anderem, ausgeglichene Haushalte anzustreben. Ferner sollen die Staaten nationale Schuldenbremsen einführen und diese in ihrem Recht verankern – kontrolliert vom Europäischen Gerichtshof EuGH.

Unmittelbar nach dem Richterspruch rief Hollande zu einem raschen Beschluss im Parlament auf. Eine Frist setzte er jedoch nicht. Um wie geplant am 1. Jänner in Kraft treten zu können, muss der EU-Fiskalpakt in zwölf der 17 Länder der Eurozone ratifiziert werden. Bisher haben dies sieben Staaten, darunter Österreich, getan.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.08.2012)


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