Euro-Skeptiker haben eine weitere Eilklage gegen den Rettungsschirm ESM beim deutschen Verfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Noch am Montagabend heiß es, dass dies zu einer massiven Verzögerung der Urteilsverkündung führen könnte, die eigentlich am 12. September angesetzt ist (mehr dazu ...). Eine Gerichtssprecherin wies jedoch die Auffassung des eurokritischen Wirtschaftsjuristen Markus Kerber zurück: Die neue Klage habe "voraussichtlich keine Auswirkungen" auf den Verkündungstermin zu den anderen Beschwerden. Kerber und seine Mitstreiter der Klägergruppe Europolis argumentieren, dass beim Europäischen Gerichtshof die Beschwerde des irischen Abgeordneten Thomas Pringle zur Entscheidung vorliege. Bevor das deutsche Verfassungsgericht entscheidet, müsse der EuGH als höhere rechtliche Instanz klären, ob der ESM mit den EU-Verträgen vereinbar ist.
Das Gesetz für den Rettungsschirm ESM hatte ursprünglich bereits am 1. Juli in Kraft treten sollen, wurde aber wegen mehrerer Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verschoben. Mit den Eilanträgen wollen die Kläger verhindern, dass der deutsche Bundespräsident Joachim Gauck die Ratifizierungsgesetze für ESM und Fiskalpakt unterzeichnet, noch bevor das Verfassungsgericht in der späteren Hauptverhandlung in der Sache entscheidet.
Karlsruhe wird nun am 12. September sein Urteil verkünden. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte bereits in der mündlichen Verhandlung angedeutet, dass über mehr als die in Eilverfahren übliche reine Abwägung der Folgen einer einstweiligen Anordnung entschieden werde. Wegen der internationalen Bedeutung des Urteils könnte womöglich ein "Zwischenverfahren mit vertiefter summarischer Prüfung" klären, ob der Euro-Rettungsschirm ESM und der Fiskalpakt verfassungskonform sind, hatte Voßkuhle gesagt. Solch eine Entscheidung ist eigentlich dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.
(APA/AFP)

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