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Deutschland: Karlsruhe gibt grünes Licht für ESM

12.09.2012 | 10:17 |   (DiePresse.com)

Das Urteil ergeht mit dem Vorbehalt, dass eine Ratifizierung nur dann erfolgen darf, wenn der Bundestag bei Erhöhung der Haftungsgrenze mitsprechen darf. Europas Börsen reagieren positiv.

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Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Weg zum Start des Euro-Rettungsschirms ESM freigemacht - allerdings nur unter Vorbehalt: Die Haftungsgrenze Deutschlands von 190 Milliarden Euro dürfe nur mit Zustimmung des Bundestages geändert werden. Die Entscheidung wurde in Deutschland begrüßt. In Österreich wird nun eine Verfassungsklage gegen den ESM erwartet.

Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel zeigte sich erleichtert über das Urteil: "Das ist ein guter Tag für Deutschland, und das ist ein guter Tag für Europa", sagte sie bei einer Debatte im Bundestag in Berlin. In der Eurokrise sei die Glaubwürdigkeit der Eurozone erschüttert worden, sie müsse nun in einem schwierigen Prozess zurückgewonnen werden. Dazu müsse die gemeinsame Wirtschafts- und Währungsunion weiterentwickelt werden. Der Rettungsfonds sei nun binnen weniger Wochen einsatzbereit, sagte Finanzminister Wolfgang Schäuble.

Auch in den anderen Parlamentsfraktionen zeigte man sich zufrieden. Gregor Gysi, der Fraktionsvorsitzende der Linkspartei, die einer der Kläger gegen den ESM in Karlsruhe war, erklärte: "Da haben wir doch was geleistet für die Demokratie". Er begrüße, dass die Karlsruher Richter eine Haftungsbegrenzung eingefordert und die Rechte des Bundestages betont hätten.

Börsen reagieren mit steigenden Kursen

Europas Börsen zogen am Mittwoch deutlich an. Die Staatsanleihen der Krisenländer Italien, Spanien, Irland, Portugal und Griechenland reagierten mit steigenden Kursen und fallenden Renditen auf die Entscheidung. Die als sicher geltenden deutschen Staatsanleihen gerieten hingegen stark unter Druck: Der für den Staatsanleihemarkt wichtige Euro-Bund-Future fiel um 0,58 Prozent auf 139,56 Punkte. Auch die Anleihen anderer Kernländer wie Frankreich, Österreich, Niederlande gerieten unter Druck.

International gab es Applaus für das Urteil. "Ich glaube nicht, dass die im Urteil angezeigte Einschränkung eine unvorhergesehene Bremse im Prozess der Stabilisierung der Märkte bedeutet", sagte Italiens Regierungschef Mario Monti. Aus China hieß es: "Damit wurde ein großer Fortschritt erreicht", wie der renommierte Ökonom Li Dakui erklärte. Jeder Schritt europäischer Institutionen, insbesondere der Europäischen Zentralbank EZB, zur Stützung des Euro sei von Nutzen, sagte der slowakische Premier Robert Fico.

Ab 8. Oktober in Kraft

Der Rettungsfonds ESM soll am 8. Oktober in Kraft gesetzt werden. Dann soll auch das erste Treffen des Gouverneursrates der neuen Institution einberufen werden, kündigte Eurogruppen-Chef Jean-Claude Juncker an. Zuvor muss der deutsche Präsident Joachim Gauck den Vertrag erst durch seine Unterschrift ratifizieren. Gauck werde sobald als möglich unterzeichnen, teilte das Präsidialamt mit.

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts müssen sich womöglich Bundestag und Bundesrat in Berlin nochmals mit den Vorgaben aus Karlsruhe befassen. In Gerichtskreisen in Karlsruhe hieß es am Mittwoch, diese Bedingungen könnten in einem Zusatzprotokoll zum ESM-Vertrag geregelt werden. Dem sollten alle anderen Vertragsstaaten zustimmen. Rechtsgrundlage dafür könnte Artikel 20 der Wiener Vertragsrechtskonvention sein.

Faymann: "Wichtiger Schritt für Stabilität"

Die österreichische Regierung begrüßte das Urteil aus Karlsruhe. Es handle sich um "einen wichtigen Schritt für die Stabilität des Euro und wesentlich für die Zukunft Europas", teilte Bundeskanzler Werner Faymann mit. Außenminister Michael Spindelegger erklärte, nun sei das "endgültige Startsignal für den Euro-Rettungsschirm" gegeben worden. Mit dem ESM signalisierten die Regierungen den "unbändigen Willen", die Eurozone zusammenzuhalten und solidarisch zu handeln, sagte Finanzministerin Maria Fekter der APA.

Die Regierungsspitze erklärte, die Haftungsgrenze Österreichs sei mit 19 Milliarden Euro gedeckelt. Für eine Anteilsänderung muss sich das Finanzministerium eine Ermächtigung im ESM-Unterausschuss des Nationalrats holen. Wird der Vertrag daraufhin geändert, müssen alle Abgeordneten des Nationalrats darüber abstimmen. Für die Annahme reiche die einfache Mehrheit, so das Bundeskanzleramt.

Kärnten kündigt Verfassungsklage an

Die Kärntner Landesregierung kündigte am Mittwoch eine Verfassungsklage gegen den ESM und den Fiskalpakt an. Dafür reicht eine einfache Mehrheit in dem von den Kärntner Freiheitlichen (FPK) dominierten Gremium aus. Der Kampf gegen den ESM sei notwendig, denn "wir geben jetzt das Geld aus, das morgen den Menschen fehlen wird", sagte FPK-Landeshauptmann Gerhard Dörfler der APA.

Wann die Klage eingebracht wird, stand zunächst nicht fest. Verfassungsjuristen sehen die Klage nicht als allzu aussichtsreich an. Der Rechtswissenschafter Theo Öhlinger verwies darauf, dass die Verfassung heuer eigens geändert worden sei, um die Mitwirkung des Parlaments am ESM festzuschreiben. Damit seien möglich Einwände bereits angesprochen worden. Sollte der VfGH eine Verfassungswidrigkeit erkennen, müssten die Richter erklären, dass der völkerrechtlich gültige Vertrag innerstaatlich nicht anwendbar ist - eine "schwierige, fast untragbare Situation", sagte der Jurist Heinz Mayer.

(APA/dpa/Reuters/AFP)

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407 Kommentare
 
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Das "endgültige" Ende der Demokratie

Nun das war's dann wohl mit einem demokratischen Europa! Das was die Griechen vor langer Zeit entwickelt haben, was exportiert wurde nach Amerika und nach dem 2. Weltkrieg wieder zu uns kam, wurde nun von den eignen "Erfindern" zunichte gemacht. Weil korrupte Politiker in Griechenland und anderen südländischen Ländern der EU Fehler machen, sich selbst bereichern und auf das Gemeinwohl (Verzeihung) SHEISSEN! Kann jetzt die mitteleuropäisch Mittelschicht (welch ein Wortspiel) alles ausbaden! Aber Heija wir Deutschen müssen ja immer noch Bluten! Und was machen unsere Politiker in Berlin; richtig die modern in ihrem Glanz selbst mit über 70 noch auf hohen Positionen herum! Und neuerdings schicken wir Kartoffelsäcke nach Griechenland die dort Versprechen das wir Millionen Hilfen geben! Wtf^^ dieser Kartoffelsack hat garnicht das recht so etwas zu entscheiden! Naja nächstes Jahr sind ja Wahlen....und ich will euch bitten das richtige zu tun und zwar einen großen Mittelfinger auf den Wahlzettel zu Malen und zwar so oft bis wir eine ordentliche Partei mit jungen! Angachierten Politikern an der Macht haben....aber bitte nicht mit dem Größenwahn Gen wie die FDP.
Gute Nacht euer Patriot

Irgendwann ist das Ende jeder Fahnenstange erreicht und die Dinge müssen beim Namen genannt werden!


Deshalb stellt sich nun nach der Unterzeichnung des ESM-Vertrages durch Bundespräsident Gauck um so mehr die Frage, ob die (vorläuf.) Entscheidung des BVerfG, der zufolge die BRD per ESM mit 190 024 000 000 € vertragsgebunden für die Schulden anderer EU-Mitgliedsstaaten haftet, in Abweichung von bzw. in Kollision mit EU-Recht (Art. 125 I AEUV) steht. Eine entsprechende Klage vom irischen Supreme Court vor dem EuGH ist bereits anhängig.
Es ist auch nicht nachzuvollziehen, welch erkennbar strengen Maßstab das BVerfG einerseits (richtigerweise) in Bezug auf Art. 123 AEUV anlegt, der dann aber für Art. 125 AEUV ganz offensichtlich nicht gilt.
Des weiteren konterkariert die Karlsruher Entscheidung - für jedermann ersichtlich - Art. 109 III GG. Wieviel Geld Deutschland nach Europa schickt, entscheidet zwar nun ab 190 024 000 001 € allein der Bundestag (unter Einbindung des Parlaments), jedoch egal, wie hoch er bzw. die BRD sich dafür verschuldet. Daß es eine finanzielle Obergrenze für Transfers nach Europa geben könnte, in der sich das Grundgesetz (entsprechend der "Schuldenbremse”) erschöpft, ist nicht (mehr) erkennbar.
Dieses alles führt zu der alles entscheidenden Frage, ob o.g. Sachverhalte mit der vom GG vorgegebenen (verfassungsmäßigen) Odnung noch vereinbar sind (Art. 20 Abs. 3, 2. Halbsatz GG).
Darauf erfordert es jetzt vorrangig eine (belastbare) Antwort!!

Gast: 0acht15
26.09.2012 14:18
0 0

Irgendwann ist das Ende jeder Fahnenstange erreicht und die Dinge müssen beim Namen genannt werden!

Deshalb stellt sich nun nach der Unterzeichnung des ESM-Vertrages durch Bundespräsident Gauck um so mehr die Frage, ob die (vorläuf.) Entscheidung des BVerfG, der zufolge die BRD per ESM mit 190 024 000 000 € vertragsgebunden für die Schulden anderer EU-Mitgliedsstaaten haftet, in Abweichung von bzw. in Kollision mit EU-Recht (Art. 125 I AEUV) steht. Eine entsprechende Klage vom irischen Supreme Court vor dem EuGH ist bereits anhängig.
Es ist auch nicht nachzuvollziehen, welch erkennbar strengen Maßstab das BVerfG einerseits (richtigerweise) in Bezug auf Art. 123 AEUV anlegt, der dann aber für Art. 125 AEUV ganz offensichtlich nicht gilt.
Des weiteren konterkariert die Karlsruher Entscheidung - für jedermann ersichtlich - Art. 109 III GG. Wieviel Geld Deutschland nach Europa schickt, entscheidet zwar nun ab 190 024 000 001 € allein der Bundestag (unter Einbindung des Parlaments), jedoch egal, wie hoch er bzw. die BRD sich dafür verschuldet. Daß es eine finanzielle Obergrenze für Transfers nach Europa geben könnte, in der sich das Grundgesetz (entsprechend der "Schuldenbremse”) erschöpft, ist nicht (mehr) erkennbar.
Dieses alles führt zu der alles entscheidenden Frage, ob o.g. Sachverhalte mit der vom GG vorgegebenen (verfassungsmäßigen) Odnung noch vereinbar sind (Art. 20 Abs. 3, 2. Halbsatz GG).
Darauf erfordert es jetzt vorrangig eine (belastbare) Antwort!!

Gast: Käntner Leser
15.09.2012 14:01
0 0

Dürfen wir auch die FPK klagen...

Das Kärntner Volk würde auch die Falotten klagen die unsere Heimat abgewirtschaftet haben:

KELAG Verkauf, riesiger Schuldenberg (höchste pro Kopf Verschuldung Österreichs), Abwanderung, Tourismustief....

Imageschaden von Kärnten durch die FPK , verursacht durch DÖRFLER, RAGGER, DOBERNIG, RAGGER!
Pfui schämt Euch die Heimat zu verkaufen!

Nutzmenschen

Zweifelt irgendjemand der sich zu den Homo Sapiens zählt noch daran, dass wir alle nur in Massen-Haltung domestizierte Nutzmenschen sind?

Glaubt irgend wer noch, dass das derzeitige herrschende System was mit echter Demokratie oder Prinzipien wie Freiheit und Gleichheit zu tun hat?

Schade nur, dass die Nutzmenschhaltung mittlerweile so sehr perfektioniert wurde, dass die Nutzmenschen zu faul, bequem und domestiziert sind, um sich dagegen aufzulehnen.

Gast: Jose Mario Branca
13.09.2012 17:11
5 0

Abgrund

Regierungen der EU jetzt ist es amtlich Ihr habt vor Eure Bevölkerung zu enteignen, Danke und viel Glück (das nicht ewig währt)

das Europa der Diebe und Lügner

jetzt kann der Schuldenschirm über Europa ausgebreitet werden und alle dürfen mitzahlen. Gewinner ist, wer sich schwarzes Geld auf die Seite räumen kann. Darin sind die Griechen wahre Meister. Legaler Besitz von Geld ist gaaanz schlecht.

3 2

Positive Aufnahme

Das Erkenntnis des dt. Verfassungsgerichtshofes wurde von den Märkten positiv aufgenommen. Es ist nicht Aufgabe eines Verfassungsgerichtshofes als Quasigesetzgeber einzuschreiten.
Die Wähler die durch ihre Abgeordneten im Parlament vertreten sind haben sich für ESM und Fiskalpakt entschieden. Der Gerichtshof entscheidet nicht über Wohle und Wehe der Landes, sondern das Parlament.
Es ist daher verfehlt den Gerichtshof für möglicher Weise falsche politische Entscheidungen des Parlaments verantwortlich zu machen!

Gast: Europa den Bürgern, nicht der Finanzmafia
13.09.2012 13:29
5 1

Wie lange wird es dauern bis Andersdenkende eingesperrt werden?


EUDSSR..................


Re: EUDSSR..................

dachte ich auch schon! Die vereinigte kommunistischen Staaten Russlands waren froh dem Staatenkollektivismus entronnen zu sein. Die wollten nichts mehr davon wissen, diese Gleichschalterei war scheinbar unerträglich.

Gast: Menschenrechte wo seid ihr?
13.09.2012 12:51
2 2

EU wird zur reinen US-Kolonie oder sind die Ausbeuter Europäer?

Da bin ich mir nicht ganz sicher.

Viel Hoffnung habe ich nicht.

Antworten Gast: Rabiatperle
13.09.2012 13:25
2 1

Re: EU wird zur reinen US-Kolonie oder sind die Ausbeuter Europäer?


Es geht in diese Richtung

http://de.wikipedia.org/wiki/Multilaterales_Investitionsabkommen

Findet man kaum was drüber in den Medien.

Gast: Hubertus
13.09.2012 12:49
5 2

Keine Überraschung

Das Urteil der deutschen BVGH bestätigt nur, daß man von Juristen keine Hilfe erwarten kann. Sie verbiegen das GG bis zur Unkenntlichkeit. Nicht umsonst hat Luther schon gesagt: Juristen-schlechte Christen. So wie sie seinerzeit die Gesetze NS Deutschlands klaglos mitvollzogen haben, waren sie nachher immer schon aufrechte Demokraten und sie werden auch der EUdSSR treu dienen. Es wurde auch kein einziger Richter oder Staatsanwalt nach dem 2.WK angeklagt. Wie auch: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Nur wenn der Wähler andere Parteien wählt, besteht eine Chance auf Abkehr vom eingeschlagenen Weg der Ausplünderung des Volkswohlstandes der soliden EuroStaaten. Jetzt will nicht einmal mehr Bulgarien dem Euro beitreten. Das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen. Die wollen nicht in der Zone für wachstum und Stabilität dabei sein(Eigendefinition lt. WIFO ,einer government agency).

Gast: walter 2
13.09.2012 12:49
3 2

Warum wird das dem VOLK verschwiegen -

Das VETO Östtereichs gilt im sogenannten EILVERFAHREN in Anbetracht des Anteils Österreichs von 2,8 % wohl nicht wirklich, da damit Österreich jedenfalls überstimmt wird, da als Kriterium eine 85 % Schwelle festgesetzt ist.

Schlimmer noch; ebenfalls verschwiegen:
www.youtube.com/watch?v=t8hBEJnjan4jck

1 2

Re: Warum wird das dem VOLK verschwiegen -

AUWEIA, Sie verwechseln jetzt das EILVERFAHREN in der Rechtsprechung des BGH mit dem DRINGLICHKEITSVERFAHREN nach dem Artike 4, Abs 4 des ESM-Vertrages!

Wobei Sie noch übersehen, dass das Dringlichkeitsverfahren nur in 2 Fällen, nämlich in den im Artikel 5, Absatz 6, Buchstaben f und g aufgezählten Fällen mit qualifizierter Mehrheit von 85 % angewendet werden darf!

Re: Re: Warum wird das dem VOLK verschwiegen -

Absolut richtig. Wobei man fairerweise anmerken muss, dass das Vetorecht einer nicht gewählten Einzelperson (dem Vertreter im Gouverneursrat) zufällt und für sämtliche Entscheidungen keinerlei parlamentarische Kontrolle vorgesehen ist (die Formulierung im Zusammenhang mit einer Kapitalaufstockung ist ja entsprechend gewählt).

0 1

Re: Re: Re: Warum wird das dem VOLK verschwiegen -

"...dass das Vetorecht einer nicht gewählten Einzelperson (dem Vertreter im Gouverneursrat) zufällt..."

Wie alle Minister, Richter des Verf.GH, des Verw.GH. Botschafter bei der UN, etc.
Die sind ebenso wenig direkt gewählt, aber im Rahmen der Österr. Bundesverfassung von gewählten Gremien ernannt und damit legitimiert!
Die Mitglieder des Gouverneursrates sind vom gewählten Österr. Parlament legitimierte Regierungsmitglieder/Minister, daher ist Ihr Einwand nur unproduktive Haarspalterei!

daher ist Ihr Einwand nur unproduktive Haarspalterei!

Produktiv ist der Einwand natürlich nicht;-) Wie auch immer, ich wäre im Umgang mit einer Thematik, bei der bisher doch auffällig viele essentielle Vereinbarungen missachtet wurden, ein wenig vorsichtiger gewesen als das Einzelpersonen zu überlassen. Sehe das aber ggfs. übervorsichtig.

Vertane Chance

Ich denke, die Sache ist gelaufen und wir verlieren, ganz legal, 60 Jahre Arbeit von 2 Generationen.

Wir befinden uns am Anfang der Weimarer Republik Nummer 2.

Wieso muß ich permanent an den ehemaligen Ministerpräsidenten Clemenceau und den englischen Premier David Lloyd George denken.

Vielleicht weil auch dazumal die deutschprachigen Länder bis auf letzte Hemd durch Erpressung ausgenommen wurden?

Diese EZB ist nun der BANKOMAT... für die EU Südländer (dank ESM).

Oder salopp gesagt: Schuldentilgung durch Neuschulden Kredite bzw. alles dreht sich im Kreis (hat allerdings Zeit gewonnen). Gewünschter Nebeneffekt ist gleichzeitig die Förderung des EU Zentralismus (u. Brüssel -Bürokratie) in Zukunft. Eines Tages haben wir dann eine Art europ. Planwirtschaft zu gewärtigen vor allem wenn dann die EU sozialistischen Regierungen dominieren sollten.

M.M.n...muss die Sicherheits-u.Außenpolitik EU- affin wie auch die Geldpolitik (kontrolliert) gemeinsam erfolgen, jedoch die Steuerautonomie (wenn auch angepasst) sowie Sozial-u.Bildungspolitik muss national autonom bleiben.

Alles sollte sich eher langsam entwickeln statt übertriebener Hektik (d.EU Fanatiker).

Unglaublich!

Habe mir soeben in der ORF-Videothek die ZIB2 von gestern Abend angeschaut.
Staatssekretär Schieder gibt auf die Fragen von Herrn Wolf nur unzureichende Antworten und malt absurde Zukunftszenarien an die Wand, die dann eintreten sollten, wenn man die ganzen "Rettungsmechanismen" nicht einführte. Eine besonderer Unsinn: "ALLE Arbeitsplätze wären in einem solchen Fall gefährdet."
Er kann nichts, aber auch gar nichts mit Zahlen belegen.
Auch bei Griechenland spricht er über harte Reformen, obwohl aus internationalen Meldungen eindeutig hervorgeht, dass das Volk dort (berechtigt!) erbitterten Widerstand leistet und gar nicht daran denkt, im Sinne der Troika zu handeln.
Herrn Schieder scheint nicht bewußt zu sein, dass gerade Spanien und Portugal Jahrunderte lang auf Kosten von Kolonien gelebt haben und dort ausgebeutet und gemordet haben. Nun glauben diese Länder anscheinend, besonders im Norden Europas neue Kolonien gefunden zu haben.
Und bei uns werden dafür die kleinen Leute geschröpft, die wirklichen Gauner, die Milliardäre, die z.B Griechenland schon längst samt Geld verlassen haben, werden geschützt. Es ist ein klares Versäumnis der Politik, also Ihrer Kaste, Herr Schieder, dagegen keine Gesetze zu machen.
"Die Verantwortlichen sollen für die Krise bezahlen", posaunt Bundeskanzler Faymann und die rote Gewerkschaft unter der stumpfsinnigen Parole "Gerechtigkeit".
Und wer bezahlt seit 01.04.2012?
ALLE KLEINEN LEUTE!
Sie reden nur, Sie handeln nicht, Herr Staatss.Schieder!

Gast: eso-policier
13.09.2012 11:18
1 5

Nicht-grüne Ökopolitik

Europa kann durch eine nicht-grüne Ökopolitik gerettet werden. Z. B. kann der Rohstoffverbrauch innerhalb von 50 Jahren um 90 % gesenkt werden. Siehe dazu "Factor 10" im englischsprachigen Wikipedialexikon. Zudem können z. B. viele Probleme durch C.-G.-Jung-Traumdeutung gelöst werden. Bald brauchen die südeuropäischen Staaten noch mehr Geld. Dann wird sich glücklicherweise Finnland, das souveräner ist als Österreich, weiteren Zahlungen widersetzen. Und die €urozone wird ganz oder teilweise zerfallen.

Gast: Die Ente Lippens
13.09.2012 11:02
7 3

Was ist vom Versprechen geblieben, die EZB werde agieren wie die Deutsche Bundesbank, der EURO werde so hart wie die DM und der Schilling sein und es gebe kein Zahlen fuer fremde Schulden wegen des Euro?

Trotzdem weitermachen und alles ist alternativlos?

Point of no return erreicht....


.....Haftungsunion mittels ESM

....Eurobonds mittels EZB

Und das alles nur, um die Banken zu retten und die sog. "Finanzmärkte" zu beruhigen.

Wenn jetzt noch etwas schief geht, haben wir Krieg.


Re: Point of no return erreicht....

Sie verkennen die Realität. Wenn wir mit dem Aushungern der Staaten so weiter machen, haben wir bald einen Aufstand und Chaos in Europa.

 
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