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Gauck unterzeichnet Gesetze zu ESM und Fiskalpakt

13.09.2012 | 19:08 |   (DiePresse.com)

Damit der ESM-Vertrag völkerrechtlich in Kraft treten kann, müssen nun noch die Vorgaben der deutschen Verfassungsrichter erfüllt werden.

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Der deutsche Bundespräsident Joachim Gauck hat einen Tag nach der grundsätzlichen Zustimmung des Verfassungsgerichts in Karlsruhe die Gesetze zum ESM und zum Fiskalpakt unterzeichnet. Das teilte das Präsidialamt am Donnerstag in Berlin mit. Damit der ESM-Vertrag völkerrechtlich in Kraft treten kann, müssen noch die Vorgaben der Verfassungsrichter erfüllt sein, heißt es weiter. Hierfür werde die deutsche Regierung - wie von ihr angekündigt - Sorge tragen.

Nach Ausfertigung der Gesetze muss die ESM-Urkunde noch endgültig ratifiziert und in Brüssel hinterlegt werden. Wann die vom deutschen Verfassungsgericht verlangte völkerrechtliche Klarstellung fertig ist und die Euro-Partner informiert werden, ist noch offen. Nach Angaben von Finanzminister Wolfgang Schäuble muss Deutschland seine Vorbehalte bei der Ratifizierung nur mitteilen.

In Österreich ist nach Inkrafttreten eine Verfassungsklage gegen den Euro-Rettungsfonds durch die Kärntner Landesregierung geplant. Dafür reicht eine einfache Mehrheit in dem von den Kärntner Freiheitlichen (FPK) dominierten Gremium aus.

"Grünes Licht" unter Auflagen

Gauck hatte nach der Verabschiedung der Gesetze in Bundestag und Bundesrat Ende Juni mit der Unterschrift gewartet, bis über die Eilanträge von Euro-Kritikern in Karlsruhe entschieden war. Zu den jetzt von Gauck ausgefertigten Gesetzen gehören auch die Zustimmungsgesetze zum ESM-Vertrag, zum Fiskalvertrag und zur Änderung des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Das Verfassungsgericht in Karlsruhe habe mit seinem Urteil die Voraussetzungen für die Ausfertigung geschaffen, betonte das Amt.

Die Richter hatten am Mittwoch grünes Licht für den dauerhaften Rettungsschirm ESM gegeben, aber Auflagen gemacht. So muss völkerrechtlich verbindlich festgelegt werden, dass die deutsche Haftung auf 190 Milliarden Euro begrenzt bleibt - sofern der Bundestag in Berlin keine andere Entscheidung trifft. Auch in Österreich gebe es eine entsprechende Mitsprache des Nationalrates, betonte die Regierung in Wien am Donnerstag.

ESM ab Oktober geplant
Euro-Gruppenchef Jean-Claude Juncker will den ESM im Oktober starten lassen. Er wird mit 700 Milliarden Euro an Grundkapital ausgestattet. Deutschland trägt dazu rund 22 Milliarden Euro in bar und 168 Milliarden Euro in Form von Garantien bei. Österreichs Anteil am ESM wird 19,5 Milliarden Euro betragen, davon 2,2 Mrd. als eingezahltes und 17,3 Mrd. als Rufkapital (ähnlich einer Haftung).

(APA)

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3 Kommentare

wie dem auch sei

erst die Gesetzgebung ermöglicht es den Goldmans und Lehmans, oder wie auch immer diese gierigen Finanzhaie auch heissen mögen, ihre " Geschäfte " durchzuführen.

Dazu braucht man ebenso gierige Menschen welche diese Gesetze schaffen.

In den vergangenen 20 Jahren haben sich diese Goldmans und Konsorten die geeigneten Politiker in ganz Europa um sich gereiht, Gesetze geschaffen und machen nun Sack um Sack zu.

Und dies können sie tun da unsere Politiker das Provitinteresse der Fananzkapitalisten vertreten.
Eines ist sicher - dies ist erst der Anfang.

Gast: 0acht15
14.09.2012 00:46
0 0

ESM vs. AEUV u. GG

Art. 20 GG
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Das BVerfG hat vorl. entschieden, daß die BRD per ESM ohne wenn und aber mit 190 024 000 000 € vertragsgebunden für die Schulden anderer EU-Mitgliedsstaaten haftet. Der Bundespräsident hat daraufhin den ESM-Vertrag unterzeichnet. Insoweit ist (wird) dieser Vertrag jetzt für die BRD wirksam. Eine solche Schulden-Haftung ist aber gemäß Art. 125 I AEUV AUSGESCHLOSSEN. Demnach sieht sich vorliegend das BVerfG in seiner Rechtsprechung (wie auch der Bundespräsident) nicht an (EU)Recht und Gesetz gebunden, welches gleichwohl für die BürgerInnen der BRD bindend sein soll . . . eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft bzw. einen Rechtsstaat habe ich mir anders vorgestellt. Vielleicht gelingt es dem Herrn Bundespräsidenten ja noch, diese offenkundigen Unstimmigkeiten mit schönen Worten zu erklären . . . .

Re: ESM vs. AEUV u. GG

Nun ich denke, der letzte Satz in 125 AEUV macht´s möglich:
"dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens"

Der ESM ist ein "bestimmtes Vorhaben" und schon geht´s dahin...
Ich habe nicht den geringsten Zweifel daran, dass das alles tatsächlich Rechtens ist. Wir sind schon miten in der Transferunion. Und sie war von Anfang an geplant.

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