EZB darf Einblick in Griechenland-Zahlen verweigern

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Eine Veröffentlichung "könne das ordnungsgemäße Funktionieren der Finanzmärkte beeinträchtigen" urteilt ein EU-gericht. Finanznachrichtenagentur Bloomberg prüft eine Berufung vor dem EuGH.

Die Europäische Zentralbank (EZB) darf einem EU-Gericht zufolge weiter Einsicht in Unterlagen mit Bezug zur Finanzlage Griechenlands verweigern, wenn eine Veröffentlichung das Gemeinwohl gefährden würde. In dem Urteil der Luxemburger Richter vom Donnerstag heißt es, eine Veröffentlichung der Dokumente, die eine Korrespondentin der Finanzagentur Bloomberg verlangt hatte, "hätte den Schutz des öffentlichen Interesses im Hinblick auf die Wirtschaftspolitik der Union und Griechenlands beeinträchtigt". Gegen das Die Urteil kann binnen zwei Monaten Berufung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden.

Die EZB hatte argumentiert, eine Veröffentlichung der beiden Studien und der darin enthaltenen - teils überholten - Daten hätte für massive Verunsicherung und sogar eine Irreführung von Öffentlichkeit und Finanzmärkten sorgen können. Auch hätten dort enthaltenen Informationen "vor dem Hintergrund stark verunsicherter Märkte das ordnungsgemäße Funktionieren der Finanzmärkte beeinträchtigen können".

Die Journalistin hatte die Einsicht in die Papiere im August 2010 verlangt. Gut drei Monate zuvor hatten die EU-Staaten ein erstes Rettungspaket für das völlig überschuldete Griechenland beschlossen und zudem die EZB mit massiven Staatsanleihekäufen in den europäischen Bondsmarkt eingegriffen.

Die EZB begrüßte den Richterspruch vom Donnerstag. Die Agentur Bloomberg prüft hingegen eine Berufung vor dem EuGH.

(APA/Reuters)


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