Staatsanleihen: Eine Klausel gegen Staatsgläubiger

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Die Eurozone macht sich für eventuelle weitere Staatspleiten fit: Umschuldungen und Schuldenschnitte à la Griechenland werden seit 1. Jänner deutlich erleichtert, Staatsanleihenkäufer werden ausgebootet.

Wien/ju. Am Dienstag, holte sich die Republik Österreich die erste Milliarde dieses Jahres vom Kapitalmarkt. Die Nachfrage war gut, die Zinsen (1,383 Prozent Rendite für die zehnjährige, 2,82 Prozent für die fünfzigjährige Variante) blieben weiter niedrig. „Business as usual“ eben. Denn die Republik Österreich gilt als guter Schuldner, ihre Anleihen als sicher.

Zumindest für Kleinanleger wird sich das aber bald relativieren: Die Eurozone rüstet nämlich für eventuelle weitere Staatspleiten auf. Seit 1. Jänner sind die „Allgemeinen Bedingungen“ aller Eurostaatsanleihen (also auch der österreichischen) mit einer Umschuldungsklausel (Collective Action Claus, CAC) versehen, die den Eurostaaten künftig Schuldenschnitte à la Griechenland deutlich erleichtert: Anleihegläubiger können sich gegen einen solchen Schuldenschnitt dann nicht mehr wehren, wenn die Mehrheit der Gläubiger dem Schnitt zustimmt.

Für die beiden am Dienstag emittierten heimischen Anleihen gilt das noch nicht, weil es sich lediglich um Aufstockungen von im Vorjahr begebenen Bonds handelt. Ab der ersten echten 2013er-Anleihe wird es aber ernst: Dann tritt die „Enteignungsklausel“, wie Kritiker die neue Bestimmung unterdessen nennen, auch für Käufer österreichischer Papiere in Kraft.

Die Klausel, der sich alle Staatsanleihenkäufer künftig unterwerfen, ist sehr umfangreich (sie ist mit den allgemeinen Anleihebedingungen unter www.oebfa.at abrufbar). Der wesentliche Punkt: Will der Anleiheemittent beispielsweise weniger zurückzahlen, als er aufgenommen hat, oder Zahlungstermine verschieben, dann muss er nicht mehr alle Gläubiger um Zustimmung bitten. Sind bei einer Gläubigerversammlung 75 Prozent des aushaftenden Nennkapitals und bei einer schriftlichen Abstimmung 66,66 Prozent einverstanden, dann können sich die restlichen gegen die Maßnahme nicht mehr wehren.

Der klare Hintergrund: Schuldenschnitte bei Staaten sollen künftig schneller und schmerzloser durchgeführt werden können. Einzelnen Gläubigern (auch großen, etwa Hedgefonds) wird es dann deutlich erschwert, sich querzulegen.

Griechenland als Anstoß

Auslöser waren die Turbulenzen um den Schuldenschnitt in Griechenland im vergangenen Jahr gewesen. Damals hatten störrische Gläubiger die Entschuldung stark verzögert. Griechenland hatte sich dann (rechtlich nicht ganz astrein) mit der nachträglichen Einführung einer CAC-Klausel beholfen.

„Erfunden“ war diese Klausel allerdings schon 2001 nach der Staatspleite Argentiniens worden. Im Gefolge hatten mehrere südamerikanische Länder CAC-Klauseln in ihre Anleihebedingungen implementiert. Die Eurokrise macht sie jetzt in Europa salonfähig.

In Südamerika (aber auch im Vorjahr in Griechenland) hat die Einführung der Klauseln einen ganzen Rattenschwanz an Prozessen nach sich gezogen. Die Chancen, dass ein Anleihekäufer einen solchen Prozess gewinnt, sind aber gering. Die seit 1. Jänner in der Eurozone geltende Klausel sei in diesem Punkt „wasserdicht“ gemacht worden, hieß es.

„Kreditfall“ wird nicht ausgelöst

Ein wichtiges Detail wurde im Vorfeld auch geklärt: Die Inanspruchnahme der Klausel durch Pleitestaaten löst keinen „Kreditfall“ aus. Das heißt, Eurostaaten können künftig Umschuldungen anstreben, ohne fürchten zu müssen, für zahlungsunfähig erklärt zu werden. Das drohende „Kreditereignis“ galt bisher als wesentliches Hindernis für Umschuldungen: Es würde – mit unabsehbaren Folgen für das Finanzsystem – die abgeschlossenen Kreditversicherungen (Credit Default Swaps, CDS) schlagend werden lassen.

Für Anleger bekommen Staatsanleihen durch die Erleichterung der Zwangsumschuldung ein starkes Unsicherheitselement. Betroffen ist praktisch jeder: Staatsanleihen werden in großem Stil von Lebensversicherungen und Pensionsfonds gehalten. Auch Banken sind Großinvestoren in diesem Sektor.
Kleinanleger, die solche „sicheren“ Papiere halten, sind Schuldenschnittwünschen mit dieser Konstruktion künftig wehrlos ausgeliefert.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.01.2013)

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