Pensionist klagt Standard & Poor's

Pensionist klagt Standard Poors
Pensionist klagt Standard Poors(c) EPA (JUSTIN LANE)
  • Drucken

Der deutsche Bundesgerichtshof erlaubt einem Rentner, Standard & Poor's wegen eines seiner Ratings zu klagen. Es ist nicht das erste Urteil, das Agenturen das Leben schwer macht.

Wien/Weber. Lange schienen die Ratingagenturen immun gegen Klagen geschädigter Anleger. Doch das Blatt beginnt sich zu wenden. Ein deutsches Gericht hat erstmals einem Anleger erlaubt, die Ratingagentur Standard & Poor's in Deutschland auf Schadenersatz zu klagen. Der Pensionist Jürgen Hillebrand hatte seine Ersparnisse in Zertifikate der Bank Lehman Brothers investiert. Als diese im September 2008 pleite ging, verlor er alles. Standard & Poor's hatte die Papiere jedoch mit einem sehr guten „A+“ benotet. Deswegen will Hillebrand von den Amerikanern 30.000 Euro.

Eine Hürde auf dem Weg dorthin hat der 63-Jährige jetzt genommen. Der deutsche Bundesgerichtshof – vergleichbar mit dem OGH – hat ihm erlaubt, S&P in Deutschland zu klagen. Als Begründung führte der BGH an, der Kläger habe seinen Wohnsitz in Deutschland. Das reichte dem Gericht. Dieser Beschluss ist bitter für die Agenturen: Bislang hatten sie stets jede Verantwortung für die Ratings, die sie veröffentlichen, von sich gewiesen.

Nach deutschem Recht sähe die Sache aber anders aus: Wird dieses im nun folgenden Prozess angewandt, läge ein schuldhaftes Verhalten vor, sagte Wolfgang Däuble, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen, dem „Handelsblatt“. Es kann aber auch sein, dass amerikanisches Recht angewandt wird. Dann hätte die Klage weniger Chancen.

Durchbruch für Anlegerklagen

Das Urteil des BGH geht aber weit über den Einzelfall hinaus. In Deutschland haben allein 50.000 Menschen ihr Geld mit Lehman-Zertifikaten verloren. Ihnen allen steht nun der Weg zu deutschen Gerichten frei. Hillebrands Anwalt Jens-Peter Gieschen wertet das Urteil daher auch als Durchbruch für Klagen gegen Ratingagenturen. „Mit seinem Beschluss hat das höchste deutsche Zivilgericht letztlich den Weg frei gemacht für Schadenersatzklagen von tausenden Investoren, die im Vertrauen auf die amerikanischen Ratingagenturen zig Millionen Euro Verlust gemacht haben“, erklärte Gieschen. S&P wollte das Urteil nicht kommentieren.

In Österreich waren von Lehman garantierte Zertifikate nicht ganz so verbreitet. Ein Währungszertifikat der Bank („Dragon FX Garant“), das die damalige Constantia Privatbank in Österreich vertrieben hat, hält die Gerichte zwar auch auf Trab. Allerdings richten sich die Klagen hier gegen die Bank, nicht gegen Ratingagenturen. Aktuell liegt die Sache beim Europäischen Gerichtshof.

Schadenersatz in Australien

Die Ratingagenturen geraten weltweit wegen ihrer Urteile aus den Zeiten der Finanzkrise unter Druck. In Australien hatte ein Gericht S&P unlängst zu einer Schadenersatzzahlung von 30 Millionen Australischen Dollar (23,6 Millionen Euro) verurteilt, weil sich mehrere Gemeinden beim Kauf einiger Wertpapiere auf das „AAA“ – die Bestnote – der Ratingagentur verlassen hatten. Zu Unrecht, wie sich später herausstellte, denn die Papiere verloren während der Finanzkrise ihren Wert.

Zudem hat das Europaparlament diese Woche beschlossen, dass die Agenturen in Zukunft für grobe Fehler haftbar gemacht werden können („Die Presse“ berichtete). Anleger und Emittenten von benoteten Wertpapieren können die Ratingagenturen künftig auf Schadenersatz klagen. Außerdem sollen die Offenlegung der Entscheidungskriterien und eine verstärkte Begründungspflicht zu einer besseren Qualität der Ratings beitragen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.01.2013)

Mehr erfahren

Maerkte warten auf Rating-Urteil von Standard & Poor's
International

Deutschland erlaubt Klagen gegen US-Ratingagenturen

Die Opfer der Lehman-Pleite können hoffen. Der Bundesgerichtshof hat auf Klage eines Rentners die Zuständigkeit deutscher Gerichte anerkannt.
New Articles

Strengere Regeln für Ratingagenturen fix

Abgeordnete stimmten dafür, Moody's & Co. stärker an die Kandare zu nehmen. Ratingagenturen sollen unaufgeforderte Staatsschulden-Bewertungen nur zu bestimmten Zeiten veröffentlichen dürfen.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.