Österreich: Verbot für Leerverkäufe endet mit 1. Juli

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Seit 1. November gibt es EU-weit einheitliche Regeln für Leerverkäufe, die österreichische läuft aus.

Seit 1. November gelten EU-weit einheitliche Regeln, die Leerverkäufe (Short-Selling), also die Veräußerung von Aktien und anderen Wertpapieren, die man zu diesem Zeitpunkt nicht besitzt, "weitgehend verbietet", erinnerte die Finanzmarktaufsicht in einer Aussendung am Freitag. Die österreichische Regelung dazu, die "Short Selling Verdachtsmeldungsverordnung" (SSV) der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) tritt mit 1. Juli außer Kraft.

Sie hat bisher österreichische Kreditinstitute und Wertpapierfirmen verpflichtet, Verkaufsaufträge ihrer Kunden, bei denen keine Deckung vorliegt, bei Verdacht auf Marktmissbrauch der FMA zu melden. Die Maßnahme wurde 2008 nach Ausbrechen der Wirtschaftskrise eingeführt und galt zuletzt parallel zur EU-Bestimmung.

Finanzkrise beschleunigt?

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA koordiniert auf Basis der "EU-Verordnung Nr. 236/2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps" Maßnahmen gegen Leerverkäufe. Dieser Geschäftsform wird vorgeworfen, in der Krise Verwerfungen am Finanzmarkt beschleunigt und vervielfacht zu haben.

Ungedeckte Leerverkäufe seien damit "an allen europäischen Handelsplätzen weitgehend verboten", so die FMA in der Mitteilung. Verkäufer müssen den Aufsichtsbehörden (in Österreich der FMA) melden, wenn sie in einer Gesamtbetrachtung aus Käufen, Verkäufen und selbstgehaltenen Aktien und Schuldinstrumenten eine "Netto-Short-Position", also einen Leerverkauf, eingehen.

"Selbstverständlich vollziehen wir nun die EU-Verordnung über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps mit der gleichen Konsequenz, mit der wir unsere nationalen Regelungen durchgesetzt haben, und stellen so sicher, dass es auch weiterhin auf dem österreichischen Markt keinen Platz für marktmissbräuchliche ungedeckte Leerverkäufe gibt," so FMA-Vorstand Klaus Kumpfmüller.

(APA)

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