Deutsches Verfassungsgericht: EuGH soll EZB-Anleihenkäufe prüfen

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Die Karlsruher Richter gehen davon aus, dass EZB mit dem Anleihen-Progamm ihre Kompetenzen überschritten habe.

Das umstrittene Anleihenkaufprogramm der EZB verstößt nach Einschätzung des deutschen Bundesverfassungsgerichts möglicherweise gegen EU-Recht. Die Karlsruher Richter legen den sogenannten OMT-Beschluss der EZB vom Sommer 2012 deshalb dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Prüfung vor. "Der OMT-Beschluss dürfte nicht vom Mandat der Europäischen Zentralbank gedeckt sein".

Es ist das erste Mal in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts, dass die Karlsruher Richter dem EuGH eine Rechtsfrage zur Prüfung vorlegen. Die Verfassungsrichter teilten mit, "gewichtige Gründe" sprächen dafür, dass die Europäische Zentralbank (EZB) mit dem OMT ihr Mandat überschritten habe und gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung verstoße. Deswegen seien mehrere Fragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur "Vorabentscheidung" vorgelegt worden.

EZB zeigt sich gelassen

Die EZB sei nicht zu einer eigenständigen Wirtschaftspolitik ermächtigt. "Geht man - vorbehaltlich der Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Union - davon aus, dass der OMT-Beschluss als eigenständige und wirtschaftspolitische Maßnahme zu qualifizieren ist, so verstößt er offensichtlich gegen diese Kompetenzverteilung." Die Richter sind aber mehrheitlich der Auffassung, dass das Programm durchaus mit Einschränkungen aufrechterhalten werden kann.

Die Europäische Zentralbank (EZB) nimmt die Bewertung ihres umstrittenen Anleihenkaufprogramms OMT durch das Bundesverfassungsgericht gelassen zur Kenntnis: "Die EZB unterstreicht erneut, dass das OMT-Programm im Rahmen ihres Mandats ist", teilte die Notenbank am Freitag in Frankfurt mit.

OMT stabiliserte Markt

Im Sommer 2012 hatte EZB-Präsident Mario Draghi angekündigt, man wolle finanzschwachen Ländern kräftig unter die Arme greifen, wenn sich diese am Kapitalmarkt nur noch zu sehr hohen Zinsen finanzieren können. Dazu hat die Europäische Zentralbank (EZB) das Programm "Outright Monetary Transactions" (OMT) an den Start gebracht. Es sieht vor, dass die EZB notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von Euroländern aufkauft. Das Programm ist bisher nirgends umgesetzt worden.

Allein die Zusage, via OMT den Euro notfalls mit unbegrenzten Mitteln zu stützen, hatte seit Sommer 2012 für die entscheidende Stabilisierung der Finanzmärkte gesorgt. So konnte das einstige Krisenland Irland mittlerweile den Rettungsschirm verlassen. Für andere Länder wie Spanien haben sich die zuvor extrem hohen Anleihenzinsen deutlich normalisiert.

Euro verliert

Die Finanzmärkte haben am Freitag nervös auf die Bedenken des Bundesverfassungsgerichts reagiert. Der Euro geriet unter Druck. Als sicher empfundene Anlagen erhielten Zulauf. Die Aktienmärkte rutschten leicht ins Minus. Der Euro fiel nach Bekanntwerden der Mitteilung um einen halben Cent auf 1,3551 US-Dollar zurück. Währungen, die als "sichere Häfen" gelten, legten zu. Sowohl der Schweizer Franken als auch der japanische Yen erhielten Auftrieb.

Auch deutsche Staatsanleihen, die unter Investoren als Zufluchtsort gelten, wurden gesucht. An den Anleihemärkten angeschlagener Euroländer wie Italien und Spanien hielten sich die Ausschläge indes zunächst in engen Grenzen. Der europäische Leitindex EuroStoxx 50 rutschte ins Minus. Auch der deutsche Leitindex DAX verlor leicht.

(APA/dpa)

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