Der Vertrag für den permanenten Euro-Rettungsschirm (Europäischer Stabilitätsmechanismus/ESM) ist am Donnerstag von den Botschaftern der Euro-Staaten in Brüssel unterzeichnet worden. Der Vertrag kann nun von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden. Der ESM soll im Juli in Kraft treten, sobald er von genug Mitgliedstaaten ratifiziert wurde, deren Verpflichtungen 90 Prozent des Kapitals ausmachen.
Der dauerhafte Rettungsschirm soll nach dem derzeitigen Stand eine effektive Darlehens-Vergabekapazität von 500 Milliarden Euro haben. Die europäischen Staats- und Regierungschefs wollen allerdings bei ihrem nächsten Gipfel Anfang März diese Summe nochmals überprüfen, um die "Brandmauer" gegen die Staatsschuldenkrise in der Eurozone allenfalls weiter zu erhöhen.
Österreich zahlt 2,2 Milliarden Euro ein
In Summe geben die 17 Euro-Staaten Zusagen in Höhe von 700 Milliarden Euro ab, Österreich im Umfang von 19,4838 Milliarden Euro. 80 Milliarden Euro zahlen die Staaten direkt in fünf jährlichen Raten in den ESM ein, Österreich rund 2,2 Milliarden Euro. Die Staaten können ihre Raten aber auch schneller einzahlen. Das im Unterschied zum derzeitigen Euro-Rettungsschirm EFSF direkt eingezahlte Kapital soll das Vertrauen der Finanzmärkte erhöhen.
Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) hat am Montag seine Forderung nach Zusammenlegung des EFSF und des ESM bekräftigt. Zusammen mit den restlichen Geldern aus dem EFSF würden beide Rettungsschirme auf eine Kapazität von etwa 750 Milliarden Euro kommen. Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) hatte vergangene Woche erklärt, sie halte diese Idee für konsensfähig.
Qualifizierte Mehrheit für Beschlüsse
Laut dem ESM-Vertrag soll das anfängliche maximale Darlehensvolumen des ESM auf 500 Milliarden Euro "einschließlich der ausstehenden EFSF-Stabilitätshilfe festgesetzt" werden.
Dem Gouverneursrat kommt eine entscheidende Rolle zu Anders als beim EFSF sollen Beschlüsse in dringenden Fällen nicht mehr so leicht durch ein Veto eines kleinen oder mittleren Euro-Landes blockiert werden können. Der Vertrag sieht vor dass für Beschlüsse eine qualifizierte Mehrheit von 85 Prozent reicht, falls die Kommission und die Europäische Zentralbank (EZB) zu dem Schluss gelangen, dass eine dringende Entscheidung über eine Finanzhilfe erforderlich ist, wenn die finanzielle und wirtschaftliche Tragfähigkeit des Euroraums bedroht ist.
(APA)
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