Das Sondergremium zur parlamentarischen Kontrolle des Euro-Rettungsschirms EFSF ist nach einem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts größtenteils verfassungswidrig. Der geheim tagende, neunköpfige Ausschuss verstoße überwiegend gegen die Rechte der deutschen Bundestagsabgeordneten, hieß es in dem am Dienstag verkündeten Urteil. Nur wenn das Gremium Entscheidungen zum Ankauf von Staatsanleihen durch den EFSF an den Börsen treffe, sei es mit der Verfassung vereinbar.
Das Gericht erklärte damit eine Verfahrensregel für die deutsche Beteiligung an Maßnahmen des Euro-Rettungsschirms EFSF für unwirksam. Die Richter gaben zum großen Teil den beiden SPD-Bundestagsabgeordneten Swen Schulz und Peter Danckert recht. Sie sahen durch das Geheimgremium ihre Rechte als Abgeordnete eklatant verletzt und hatten geklagt. Das Sondergremium sollte vertrauliche oder eilige Entscheidungen über Finanzhilfen für notleidende Euro-Staaten treffen. Die neun Abgeordneten werden durch das Bundestagsplenum gewählt
(APA)
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