Wien. Jahrelang fuhren viele Banken, Versicherungen und Industriekonzerne hohe Gewinne ein. Zum Teil, weil ihr Geschäft gut ging, zum Teil aber auch, weil die Wertpapiere in ihrem Besitz stiegen. Denn börsenotierte Unternehmen legen ihre Bilanzen nach den internationalen Bilanzierungsregeln (IFRS). Dabei wird Vermögen regelmäßig nach dem „Fair-Value“-Prinzip neu bewertet: Hält man etwa Aktien im Bestand und steigt deren Wert, verzeichnet man Gewinne, auch dann, wenn man die Aktien gar nicht verkaufen will.
Das führte dazu, dass die Unternehmen in guten Zeiten ihre Aktionäre mit hohen Aufwertungsgewinnen erfreuen konnten. Jetzt ist es umgekehrt: Die Kurse vieler Wertpapiere stürzen ab, und die Unternehmen müssen umfangreiche Abschreibungen verbuchen, die mitunter zu hohen Verlusten führen. Denn ihre Wertpapiere würden derzeit bei einem Verkauf deutlich weniger einbringen als vor einem Jahr. Um solche Abwertungsverluste zu vermeiden, wollen nun viele Firmen die Wertveränderung ihrer Finanzinstrumente doch nicht mehr in der Gewinn- und Verlustrechnung sehen.
Stichtag frei wählen
Hier hat das für die IFRS-Regeln zuständige Gremium IASB Abhilfe geschaffen: Wer will, kann seine Bilanzierungsprinzipien umstellen und die Wertpapiere in eine andere Kategorie verschieben. Dann scheinen sie in der Gewinn- und Verlustrechnung nur noch auf, wenn man tatsächliche Gewinne oder Verluste erzielt– bei einem Verkauf oder weil eine Forderung endgültig verloren ist. „In der EU gibt es diese Möglichkeit für alle nicht-derivativen Wertpapiere“, sagt Erich Kandler von Deloitte. „In der nationalen Rechnungslegung gilt das bisherige Recht vorerst weiter.“ Somit kann für Aktien, Anleihen und sogenannte „Asset Backed Securities“, nicht aber für Derivate nach IFRS umgestellt werden.
Noch günstiger fährt, wer seine Bilanzierungsprinzipien bis zum 1.November umstellt. Der kann sich nämlich rückwirkend ab 1.Juli 2008 einen Umstellungstermin aussuchen, zu dem die Aktien noch relativ viel wert waren. Dieser Wert gilt dann in der Bilanz als neue Anschaffungskosten.
Wer nach dem 1.November umstellt, kann sich den Stichtag nicht mehr aussuchen. Und an die einmal getroffene Zuordnung bleibt man normalerweise gebunden.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.10.2008)

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