Der Milliardenverlust durch einen Zockerhändler hat für die UBS ein juristisches Nachspiel. Eine Pensionskasse hat in den USA gegen die Schweizer Großbank sowie gegen den damaligen UBS-Chef Oswald Grübel und Finanzchef John Cryan eine Sammelklage eingereicht.
In der Klage wird der UBS vorgeworfen, es wiederholt versäumt zu haben, griffige Kontrollen einzuführen. Die Schweizer Zeitung "Blick" machte den Fall am Mittwoch in der Schweiz publik, nachdem die Finanznachrichtenagentur Bloomberg am Wochenende darüber berichtet hatte. Die UBS lehnte eine Stellungnahme auf Anfrage ab.
Kontrolle nicht wirksam
Die UBS habe zwischen Mitte März und Mitte September falsche und irreführende Stellungnahmen bezüglich Prozessen und internen Kontrollen über Rechnungslegung gemacht, heißt es in der 20-seitigen Klageschrift. So habe die UBS angegeben, ihre Kontrollen seien wirksam - obwohl sie dies nicht gewesen seien.
Dies sei am 15. September 2011 offensichtlich worden, als die UBS bekanntgab, dass durch die verbotenen Geschäfte des Händlers in London ein Verlust in Milliardenhöhe Verlust entstanden war. In der Folge war der Aktienkurs der UBS eingebrochen.
"Wertpapiergesetz verletzt"
Die US-amerikanische Pensionskasse wirft der UBS konkret vor, die Anti-Betrugsbestimmungen in US-Wertpapiergesetzen verletzt zu haben und fordert Schadenersatz für die Aktionäre. Grübel und Cryan tragen laut der Klageschrift eine Mitverantwortung für den Milliardenverlust. Grübel war nach Bekanntwerden des Debakels zurückgetreten; Finanzchef Cryan hatte die UBS bereits Ende Mai 2011 aus persönlichen Gründen verlassen.
Die Klage war am letzten Freitag bei einem New Yorker Gericht eingereicht worden. Bis am 21. August kann sich jeder der Klage anschließen, der zwischen dem 15. März und dem 15. September 2011 in den USA UBS-Aktien erworben hat.
(APA)
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