Brüssel/Go. Wenn iTunes, YouTube oder Spotify in Europa heute das neueste Album von Lady Gaga unters Volk bringen wollen, kommt ihnen die geltende Rechtslage vermutlich ziemlich gaga vor: Denn statt sich in einem Vorgang mit allen Verwertungsgesellschaften zu einigen, müssen sie in allen 27 Mitgliedstaaten anklopfen und sich in mühseliger Einzelarbeit mit Gema, AKM und all den anderen der derzeit 250 nationalen Verwertern einigen. Das kostet Zeit und Geld und führt dazu, dass die eingangs erwähnten Anbieter digitaler Inhalte in vielen europäischen Staaten gar nicht vertreten sind.
Die Europäische Kommission möchte das mit einem neuen EU-Gesetz ändern. Am Mittwoch stellte Binnenmarktkommissar Michel Barnier seinen Vorschlag für eine Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Rechten an Musikwerken vor. Im Kern schlägt Brüssel darin vor, dass die Verwertungsgesellschaften Musikstücke deutlich einfacher als bisher europaweit lizenzieren können sollen. Das ergibt sich eigentlich schon aus den EU-Verträgen, doch nun soll es eine konkrete Richtlinie leichter einklagbar machen.
Zudem schreibt der Gesetzesvorschlag, der von den nationalen Regierungen und dem Europaparlament gemeinsam beschlossen werden muss, erstmals genaue und einheitliche Regeln für das Tun der Verwertungsgesellschaften vor. Denn allzu oft missbrauchen sie ihre marktbeherrschende Stellung zulasten der Künstler und der Musikvertriebe. Die spanische Verwertungsgesellschaft SGAE wurde zum Beispiel erst neulich zu einer Wettbewerbsstrafe von 1,7 Millionen Euro wegen Marktmissbrauchs verurteilt. Marktmissbrauch übrigens, der die Internet-Piraterie begünstigt, wie die unzähligen illegalen Tauschplattformen belegen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.07.2012)
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