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EU-Kommission will einheitliches Copyright für Europa

11.07.2012 | 18:24 |   (Die Presse)

Lady Gaga für alle: Ein neues Gesetz soll den europaweiten digitalen Musikvertrieb erleichtern. Verwertungsgesellschaften sollen Musikstücke deutlich einfacher als bisher lizenzieren können.

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Brüssel/Go. Wenn iTunes, YouTube oder Spotify in Europa heute das neueste Album von Lady Gaga unters Volk bringen wollen, kommt ihnen die geltende Rechtslage vermutlich ziemlich gaga vor: Denn statt sich in einem Vorgang mit allen Verwertungsgesellschaften zu einigen, müssen sie in allen 27 Mitgliedstaaten anklopfen und sich in mühseliger Einzelarbeit mit Gema, AKM und all den anderen der derzeit 250 nationalen Verwertern einigen. Das kostet Zeit und Geld und führt dazu, dass die eingangs erwähnten Anbieter digitaler Inhalte in vielen europäischen Staaten gar nicht vertreten sind.

Die Europäische Kommission möchte das mit einem neuen EU-Gesetz ändern. Am Mittwoch stellte Binnenmarktkommissar Michel Barnier seinen Vorschlag für eine Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Rechten an Musikwerken vor. Im Kern schlägt Brüssel darin vor, dass die Verwertungsgesellschaften Musikstücke deutlich einfacher als bisher europaweit lizenzieren können sollen. Das ergibt sich eigentlich schon aus den EU-Verträgen, doch nun soll es eine konkrete Richtlinie leichter einklagbar machen.

Zudem schreibt der Gesetzesvorschlag, der von den nationalen Regierungen und dem Europaparlament gemeinsam beschlossen werden muss, erstmals genaue und einheitliche Regeln für das Tun der Verwertungsgesellschaften vor. Denn allzu oft missbrauchen sie ihre marktbeherrschende Stellung zulasten der Künstler und der Musikvertriebe. Die spanische Verwertungsgesellschaft SGAE wurde zum Beispiel erst neulich zu einer Wettbewerbsstrafe von 1,7 Millionen Euro wegen Marktmissbrauchs verurteilt. Marktmissbrauch übrigens, der die Internet-Piraterie begünstigt, wie die unzähligen illegalen Tauschplattformen belegen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.07.2012)

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4 Kommentare
Gast: Ad Presse
12.07.2012 23:52
0 0

Urheber

Wer ist der Urheber dieses Artikels? Ist das ein Geheimnis der Presse?

Verwertungsgesellschaften

missbrauchen sie ihre marktbeherrschende Stellung zulasten der Künstler!

Ah geh die Verwertungsgesellschaften handeln doch nicht zu lasten der Künstler. /Ironie off

Die wollen doch nur das beste für ihre Künstler wie man bei der GEMA sieht. Da mussten doch die Künstler nur nachweisen, dass ihre Lieder nicht bei GEMA registriert sind damit sie auf YouTube gestellt werden können

Gast: Urheber 1
12.07.2012 12:42
0 1

Link, AKG, Inhalt

Zuerst wurde über AKG (!!!) statt AKM gesprochen (wurde nun ausgebessert), der Link funktioniert nicht und inhaltlich teilweise sehr merkwürdig: Wenn ich ein Geschäft in einem Land eröffne, dann muss ich auch die Gesetze vor Ort beachten. Dass Firmen wie spotify nur einen Spot(t) (Nomen est Omen) an die Urheber zahlen wird verschwiegen. Natürlich wollen diese Firmen es bequem haben...

Aber was hat dies mit Lady Gaga zu tun? Soll das witzig sein? Ach ja ...der Artikel ist gaga...

Wer hat diesen Artikel geschrieben?
Bitte sich wesentlich genauer mit der Materie zu beschäftigen!!!! Sonst wird es peinlich und es verzerrt nur die (komplexe) Realität, die für Urheber derzeit ohnehin nicht lustig ist!!

AKG?

Es soll wohl eher AKM heißen ...

Hobbyökonom