Europas Bauern dürfen selbst Saatgut aus alten, amtlich nicht zugelassenen Pflanzensorten herstellen und vermarkten - regional und in geringen Mengen. Die umstrittene EU-Richtlinie verbiete dies nicht, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. Die EU-Kommission muss jetzt das Vermarktungsverbot alter Sorten aufheben und die Mitgliedstaaten auffordern, dem zu folgen.
Nach der Saatgutrichtlinie der EU, die der EuGH heute allerdings bestätigte, müssen alle Sorten, die in den Handel kommen, in einem kostspieligen Verfahren zugelassen und in einem amtlichen Register eingetragen werden. Bäuerliche Saatgut-Netzwerke erfüllen diese Voraussetzungen für die Zulassung ihrer alten Sorten zwar nicht, regional dürfen sie die Sorten aber handeln, verwies der EuGH auf eine Ausnahmeregel.
Im Ausgangsfall war das bäuerliche französische Netzwerk Kokopelli vom industriellen Saatgut-Hersteller Graines Baumax aus Frankreich auf 50.000 Euro Schadenersatz verklagt worden, weil die Bauern mit amtlich nicht zugelassenem Saatgut handelten.
"Wer Saatgut kontrolliert, beherrscht die Welt"
Das Urteil ist laut "n-tv.de" eine empfindliche Schlappe für Saatgut- und Agrarkonzerne wie Monsanto, Bayer oder Syngenta, die mehr als zwei Drittel des weltweiten Saatgutmarktes beherrschen. Für Heike Schiebeck vom österreichischen Zweig der Kleinbauern-Vereinigung Via Campesina ging es in dem Verfahren um viel: "Wer das Saatgut kontrolliert, beherrscht die Welt", zitiert sie laut "n-tv.de" den ehemaligen US-Außenminister Henry Kissinger.
Die Bauern würden durch die Saatgut-Kataloge der Agrarkonzerne immer mehr in die Abhängigkeit von diesen getrieben, sagt Schiebeck. Denn das Saatgut der Konzerne benötige für eine optimale Produktion spezielle Dünger und Pestizide. Bauern, die sich darauf eingelassen haben, würden fünfmal mehr für Dünger und Spritzmittel ausgeben, als für das Saatgut selbst, so Schiebeck "laut "n-tv.de".
"Wir brauchen die alten Saatgutsorten"
Zufrieden ist sie aber trotzdem nicht. "Das reicht uns nicht aus. Wir wollen mehr Spielraum für Handel und Tausch", sagt sie im APA-Interview. Altes Saatgut werde in eine Nische verdrängt. Der geografische und quantitative Umfang falle zu gering aus. "Das ist völlig unverständlich, weil Saatgut immer schon um den ganzen Erdball wanderte - in Europa gäbe es ansonsten nur Rüben und Erbsen." Die Mengenbeschränkung für altes Saatgut belaufe sich auf 0,3 bis 0,5 Prozent einer ähnlichen registrierten Art, so Schiebeck.
Das Registrieren der bäuerlichen Sorten sei viel zu teuer, argumentiert Schiebeck: "Wir brauchen die alten Saatgutsorten, die sich gut anpassen können - auch wegen der Klimaveränderung. Die neuen Sorten können das nicht, funktionieren nur mit viel Input, wachsen nur mit Pestiziden und chemischem Dünger."
"Erfolg im Kampf David gegen Goliath"
"Das Urteil ist ein fast unglaublicher Sieg für Landwirte, die Artenvielfalt und den Verbraucher", zitiert "Spiegel Online" Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringsdorf, den Chef der deutschen Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft. "Das ist ein großer Erfolg im Kampf David gegen Goliath".
(APA/AFP/phu)
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