Genf/New york/Bloomberg. Schweizer Banken geben die Namen von Tausenden ihrer Mitarbeiter an die US-Behörden weiter, weil sie so auf Milde in den Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung hoffen. Mindestens fünf der betroffenen Institute haben E-Mails und Telefonaufzeichnungen mit bis zu 10.000 Namen an das Justizministerium der Vereinigten Staaten ausgehändigt, schätzt Douglas Hornung, der als Anwalt 40 aktuelle und frühere Mitarbeiter von Credit Suisse, Julius Bär und der Schweizer Sparte der HSBC vertritt.
Diese Datenweitergabe sei illegal, meint Alec Reymond, der frühere Präsident der Anwaltskammer Genf (OdA), der zwei Mitarbeiter von Credit Suisse vertritt. Er arbeitet für die Kanzlei Keppeler & Associés in Genf.
Hintergrund ist der seit mehreren Jahren andauernde Steuerstreit der Schweiz mit den USA. Die USA wollen geheime Konten im Ausland aufspüren, auf denen Amerikaner ihr Geld steuerschonend angelegt haben sollen. Mittlerweile sind mehrere Schweizer Finanzkonzerne wegen mutmaßlicher Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Visier der US-Justiz.
Sehr zum Unmut der Betroffenen: Die Banken würden ihre eigenen Leute zum Fraß vorwerfen, „beim Versuch, Deals mit dem Justizministerium zu erreichen”, sagt Anwalt Hornung. „Diese Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist beispiellos in der Schweizer Bankenbranche.” Hornung zufolge haben die Banken Kopien der Pässe von Mitarbeitern und Korrespondenzen paketweise an das US-Justizministerium gesandt.
Den Instituten liegt viel daran, sich mit den USA zu einigen, nachdem das US-Justizministerium am 2. Februar Anklage gegen die Bank Wegelin & Co. erhoben hat. Wegelin wird vorgeworfen, Kunden dabei geholfen zu haben, Geld vor der US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) zu verbergen. Credit Suisse, HSBC und Julius Bär, die eigenen Angaben zufolge mit Strafzahlungen in dieser Sache rechnen, händigen nun Daten an die US-Behörden aus, um sie zu beschwichtigen, sagt Hornung. Die Banken argumentieren, dass die Datenfreigabe von der Schweizer Regierung genehmigt worden sei. Laut Credit Suisse müsse zudem die große Mehrheit der Mitarbeiter nichts befürchten.
Bankgeheimnis aufgeweicht
Die Wahrung des Bankgeheimnisses in der Schweiz hat immer mehr nachgelassen, seit die UBS 2009 eingestand, Steuerhinterziehung unterstützt zu haben. Die größte Schweizer Bank zahlte 780 Mio. Dollar, um einer Strafverfolgung zu entgehen. Später wurden Daten von etwa 4700 Konten an die US-Steuerbehörde IRS weitergegeben.
Zwar ist es Schweizer Unternehmen für gewöhnlich verboten, Beweisstücke zur Unterstützung von Untersuchungen im Ausland herauszugeben. Im April genehmigte der Bundesrat jedoch eine Ausnahme von dieser Regel auf Anfrage einer nicht genauer genannten Zahl von Banken.
„Der Bundesrat hat kein Recht, den Banken die Erlaubnis zu geben, irgendwelche Informationen an ausländische Behörden zu senden”, sagt hingegen Marcel Niggli, Jura-Professor an der Universität Fribourg. „Die Unternehmen wissen, dass das Risiko einer Bestrafung in der Schweiz gering ist verglichen mit dem Geschäftsrisiko in den USA. Das ist eine kaltblütige Aktion der Banken.”
("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.08.2012)
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