Wien/Brüssel. „Übertriebene Regulierungswut“ schimpfen die einen, „Missachtung von Verbraucherinteressen“ die anderen. Die Richtlinie zum schrittweisen Verbot der Glühbirne trug der Kommission von Beginn an Kritik und Häme ein. Nun zeigt sich: Auch an der praktischen Umsetzung der umstrittenen Vorschrift hapert es. Theoretisch sollte das Ende des beliebten Beleuchtungskörpers mit Auslaufen des 2009 begonnen, vierjährigen Stufenplans endgültig besiegelt sein. Seit heute, Samstag, dürfen auch die schwächeren 25- und 40-Watt-Birnen nicht mehr produziert und in den europäischen Markt eingeführt werden.
In der Realität kann der Verbraucher die herkömmliche Glühbirne aber auch künftig problemlos erwerben. Das hat zwei Gründe: Einerseits haben viele Händler noch hohe Restbestände auf Lager, die sie weiterhin – auf unbegrenzte Zeit – legal verkaufen dürfen. Das bestätigt die Kommission gegenüber der „Presse“. Haftbar macht sich der Verkäufer lediglich, wenn er neue Lampen – durch Erzeugung oder Import – in den Markt einschleust. Andererseits können Glühbirnen künftig auch in Form von „Speziallampen“ erworben werden. Auf der Verpackung muss lediglich darauf verwiesen werden, dass diese Lampen nicht für den Haushaltsgebrauch geeignet sind. Zudem muss sie der Verkäufer im Geschäft so positionieren, dass die „ausschließliche Verwendung für den speziellen Gebrauch“ erkennbar wird, präzisiert die Kommission. Die Lampen dürfen also nicht direkt neben den herkömmlichen Beleuchtungskörpern angeboten werden.
Für die Umsetzung dieser zur sogenannten „Ökodesign-Richtlinie“ gehörenden Vorschriften sind die Mitgliedstaaten verantwortlich. Kontrollen der Marktaufsichtsbehörde gibt es nach Kenntnis der Kommission derzeit aber nur in Deutschland, Dänemark, Großbritannien, Finnland, Schweden und den Niederlanden.
Initiative der Regierungschefs
Wenig bekannt ist indes auch die Tatsache, dass ursprünglich nicht die Kommission, sondern die Mitgliedstaaten die Initiative für die umstrittene EU-Richtlinie setzten: Beim Frühjahrsgipfel 2007 forderten die Staats- und Regierungschefs die Behörde unter Federführung der deutschen Ratspräsidentschaft dazu auf, „rasch Vorschläge zu machen, damit strengere Energieeffizienzanforderungen für Glühlampen und sonstige Arten von Beleuchtung in Privathaushalten festgelegt werden können.“ Das Argument: Energiesparlampen brauchen im Schnitt 65 bis 80 Prozent weniger Strom als Glühbirnen, wodurch sich auch der Kohlendioxidausstoß um jährlich 32 Millionen Tonnen verringern soll. Ein Haushalt – so die damalige Berechnung – kann mit der Umstellung auf die energiesparenden Beleuchtungskörper bis zu 15 Prozent seiner Stromkosten oder 50 Euro pro Jahr sparen.
Die Kommission erstellte einen Stufenplan, wonach die „ineffizienten“ Glühbirnen in den Jahren 2009 bis 2012 durch Verbot von Erzeugung und Import schrittweise vom Markt verschwinden sollten. Seit September 2009 dürfen keine 100-Watt-Glühbirnen erzeugt oder eingeführt werden, ein Jahr darauf folgte das Verbot für Glühbirnen ab 75 Watt, 2011 für die 60-Watt-Birne. Aufgrund der hohen Lagerbestände ist jedoch selbst die 100-Watt-Birne auch heute noch problemlos bestellbar.
Die teureren Energiesparlampen dagegen sind alles andere als beliebt: Einige von ihnen spenden nicht das gewohnte, warme Licht der Glühbirne, sind weniger hell und können nicht gedimmt werden. Zudem kritisieren Verbraucherschützer, dass das in Energiesparlampen enthaltene Quecksilber gesundheitsgefährdend sei.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.09.2012)
WirtschaftswachstumDas Plus und Minus der EU-Länder im ersten Quartal
KreativDie Welt der Werbung
Cash-KaiserDiese Firmen horten am meisten Bargeld
''Plagiarius''Dreisteste Fälschungen ausgezeichnet
UrlaubÖsterreicher im EU-Ranking voran