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Auslandseinkäufe: Konsumenten können im Inland klagen

06.09.2012 | 16:19 |   (DiePresse.com)

Eine Österreicherin konnte einen deutschen Gebrauchtwagenhändler nicht im Inland verklagen. Laut einem EuGH-Urteil muss das aber möglich sein.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt die Rechte von Konsumenten: Er hat am Donnerstag entschieden, dass auch ein ausländischer Gewerbetreibender vor einem inländischen Gericht verklagt werden kann. Das Urteil bezog sich auf den Fall einer Österreicherin. Die Frau hatte einen Gebrauchtwagen in Deutschland per Internet gefunden und den Kaufvertrag in Hamburg unterzeichnet. Als sie später Mängel feststellte, wollte sie den Händler in Österreich auf Schadenersatz und Rückzahlung des Kaufpreises klagen. Sowohl das Gericht erster Instanz als auch die Berufungsinstanz verneinten daraufhin die internationale Zuständigkeit der österreichischen Gerichte. Dem trat nun der EuGH entgegen.

"Die Möglichkeit für einen Verbraucher, einen ausländischen Gewerbetreibenden vor den inländischen Gerichten zu verklagen, setzt nicht voraus, dass der streitige Vertrag im Fernabsatz geschlossen wurde", heißt es in der Begründung. Das EU-Recht schütze den Verbraucher als schwächere Vertragspartei in grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten, indem ihm der Zugang zur Justiz insbesondere durch geografische Nähe zum zuständigen Gericht erleichtert werde.

(APA)

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