Deutsche Bank unterliegt im Kirch-Prozess

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Das Institut muss den Erben des Medienunternehmers Leo Kirch Schadenersatz zahlen. Wie viel die Bank zahlen muss, soll in einem Gutachten festgestellt werden. Eine Revision ist nicht möglich.

Frankfurt/Wien/Ag./Weber. Die Deutsche Bank hat einen der längsten Wirtschaftsprozesse in Deutschlands Geschichte verloren. Das Oberlandesgericht München verurteilte das Institut zu einer Schadenersatzzahlung in unbestimmter Höhe an die Erben des Medienunternehmers Leo Kirch. Wie viel die Bank zahlen muss, soll in einem Gutachten festgestellt werden. Eine Revision gegen das Urteil ist nicht möglich.

Hintergrund ist ein Interview, das der damalige Deutsche-Bank-Vorstand Rolf Breuer Anfang 2002 einem Fernsehsender gegeben hat. Darin hatte er Zweifel an der Kreditwürdigkeit Kirchs geäußert, was nach Meinung des 2011 verstorbenen Unternehmers den Zusammenbruch seines Medienimperiums ausgelöst hatte. In mehreren Verfahren hatte Kirch bis zu 3,5 Mrd. Euro Schadenersatz von der Deutschen Bank gefordert. Anfang dieses Jahres standen die Parteien kurz vor einem Vergleich, der die Deutsche Bank 800 Mio. Euro gekostet hätte. Dieser platzte jedoch, weil sich die Bank vor Klagen von Aktionären fürchtete.

Schwarze Woche geht zu Ende

Ob das jetzige Urteil für die Bank günstiger ausfällt, wird sich noch zeigen. Richter Guido Kotschy hatte schon im November die Einschätzung geäußert, durch das umstrittene Interview von Ex-Bankchef Breuer sei Kirch ein Schaden von 120 Millionen bis 1,5 Milliarden Euro entstanden. Am Freitagmorgen hatte er diese Einschätzung bekräftigt.

Die Anleger verlieren langsam die Geduld mit der Deutschen Bank. Am Freitag notierte die Aktie über zwei Prozent im Minus, nachdem sie schon am Vortag verloren hatte. Am Mittwoch hatten 500 Polizisten und Steuerfahnder die Konzernzentrale in Frankfurt durchsucht. Es geht der Verdacht um, die Bank habe Beihilfe zum Steuerbetrug geleistet. Am Donnerstag musste das Institut wegen der teuren Umstrukturierung dann noch eine Gewinnwarnung veröffentlichen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.12.2012)

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